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Neuerliche Aufschließungsabgabe bei Grundstücksteilung? [W]

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  •  Geserit
  •  [W]
  •  [Wien]
1.1. - 6.1.2018
9 Antworten | 4 Autoren 9
9
Hallo,

Ich möchte mit einem Kollegen ein Grundstück in Niederösterreich kaufen und dieses dann teilen. Das Grundstück ist bereits erschlossen da ein Abbruchhaus drauf steht. Wasser, Strom, etc. alles da.

Meine Frage wäre jetzt, wenn ich es neu parzelliere, also teile, muss ich dann erneut eine Aufschließungsabgabe an die Gemeinde bezahlen?

Welche Kosten könnten da auf mich zukommen?

1000 Dank für die Auskunft

  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.1.2018  (#1)
Ja, es ist eine Ergänzungsabagbe zu zahlen. Wie hoch die ist, kommt auf die Gesamtfläche bisher und die Einzelflächen der beiden künftigen Grundstücke an. Weiters kommt es auf den von der Gemeinde verordneten Einheitssatz und den Bauklassenkoeffizienten an.
Wenn diese Zahlen bekannt sind, kann man sich das ganz genau selbst ausrechnen (Siehe hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=c69d2fcd-ec81-4798-91c5-d96e203c44b3&Position=1&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Nieder%c3%b6sterreich&BundeslandDefault=Nieder%c3%b6sterreich&Index=&Titel=Bauordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=14.07.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=LNO40023982

Nur zur Klarstellung: wir reden hier von der Aufschließungsabgabe. Das hat nichts mit Wasser, Strom, Kanal zu tun!!!

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  •  Geserit
2.1.2018  (#2)
@Karl10 - Wunderbar und danke für die Auskunft!

Die Gemeinde ist Klosterneuburg - ich werde mal die Suchmaschine bemühen und sehen ob es da Infos gibt.

Bzgl. Wasser & Strom etc. - Gehe ich richtig in der Annahme, dass auch hier zusätzliche Kosten anfallen, denn ich muss ja dann nach der Teilung auf eine neue Parzelle wieder alles einrichten. Ist das gefühlt in der Höhe einer völligen Neuerschließung?

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  •  tempo85
2.1.2018  (#3)
Die Berechnung der Aufschließung erfolgt über die Wurzel der m² * Bauklassenkoeffizienten (BK2 =1,25) * Einheitssatz. Die Ergänzungsabgabe ergibt sich daraus weil durch die Wurzel kleine Flächen pro m² teurer werden als größere und bei Teilung muss dieser Unterschied als Ergänzungsabgabe beglichen werden.

Als Bsp (Der Einheitssatz wurden 450 angenommen, ich denke aber in Klosterneuburg wird dies mehr sein):

Angenommen 1000m² Bauland wurden bereits bezahlt:
Wurzel(1000)*1,25*450=17.788€

Teilung in 600m² und 400m²

Die Neuen Aufschließungskosten - den schon Bezahlten teil = Ergänzungsabgabe
Wurzel (600)*1,25*450 - 17788/1000*600 = 3.106€
Wurzel (400)*1,25*450 - 17788/1000*400 = 4.135€

Wie du siehst ist es durch die Wurzel sogar so das für den kleineren Teil mehr Ergänzungsabgabe zu bezahlen sind als für den größeren.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.1.2018  (#4)
Hallo tempo85!
Das was du da vorrechnest ist leider im Ergebnis nicht richtig, aber auch vom Rechenprinzip - also der Formel - komplett falsch. Also Vorsicht!

So wie du das hier detailliert vorrechnest vermittelt das den Eindruck, als ob du das öfters machst. Ich hoffe sehr, du machst das nicht beruflich, denn es wäre immer falsch gewesen.

Ich hab oben in meiner 1. Antwort den link zum § 39 der Bauordnung reingestellt. Schau da mal rein, da gibts die genaue Anleitung in Text und Formel, wie hier die Ergänzungsabgabe zu rechnen ist.

zitat..
Geserit schrieb: Bzgl. Wasser & Strom etc. - Gehe ich richtig in der Annahme, dass auch hier zusätzliche Kosten anfallen,


Den Strom lasse ich mal beiseite. DAs hat nichts mit Gemeinde zu tun, sondern mit dem Energieversorgungsunternehmen (EVN).
Beim Kanal und Wasser zahlst ebenso Ergänzungsabgaben. Deren Berechnung hängt nicht nur von den neuen Grundstücksgrößen, sondern überwiegend von den neuen Gebäuden ab (bebaute Flächen, Anzahl der angeschlossenen Geschoße usw.)....und natürlich auch davon, was bisher schon bezahlt worden ist.

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  •  Twenty
  •   Gold-Award
2.1.2018  (#5)
Klosterneuburg ist meiner Meinung Wien Energie (nur so am Rande)

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  •  tempo85
2.1.2018  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Hallo tempo85!
Das was du da vorrechnest ist leider im Ergebnis nicht richtig, aber auch vom Rechenprinzip - also der Formel - komplett falsch. Also Vorsicht!

So wie du das hier detailliert vorrechnest vermittelt das den Eindruck, als ob du das öfters machst. Ich hoffe sehr, du machst das nicht beruflich, denn es wäre immer falsch gewesen.

Ich hab oben in meiner 1. Antwort den link zum § 39 der Bauordnung reingestellt. Schau da mal rein, da gibts die genaue Anleitung in Text und Formel, wie hier die Ergänzungsabgabe zu rechnen ist.


Nein ich mache das nicht öfter, aber du hast recht ich hatte da diesbezüglich eine Kleinigkeit übersehen.

zitat..
tempo85 schrieb:
Teilung in 600m² und 400m²

Die Neuen Aufschließungskosten - den schon Bezahlten teil = Ergänzungsabgabe
Wurzel (600)*1,25*450 - 17788/1000*600 = 3.106€
Wurzel (400)*1,25*450 - 17788/1000*400 = 4.135€


Die Summe mit 7240€ wäre übrigens richtig gewesen, was ich aber vergessen hatte war die Aufteilung der Beträge, denn diese erfolgt ebenfalls mit der Wurzel.

Die Aufteilung wäre richtig wie folgt gegangen
für 400m² => Wurzel (400)*1,25*450 - 17788*Wurzel(400)/((Wurzel(600)+Wurzel(400)) =3255€
für 600m² => Wurzel (600)*1,25*450 - 17788*Wurzel(600)/((Wurzel(600)+Wurzel(400)) =3986€


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.1.2018  (#7)
Ja, das Ergebnis stimmt jetzt jedenfalls. Wobei der Weg dorthin , d.h. der Rechengang und die Überlegung dahinter für mich doch ein wenig komplizierter sind und sich auch nicht mit der gesetzlichen Regelung decken. Dort geht es nur um die durch die Teilung entstehende Differenz der Berechnungslängen. Und diese Differenz ist nachzuzahlen. Die Berechnungslängendifferenz zwischen alt und neu ist in deinem Beispiel 12,875. Dafür sind dann mit Bauklassenkoeffizient 1,25 und Einheitssatz 450 in Summe 7242.- Ergänzungsabgabe zu zahlen. Für die einzelnen neuen Grundstücke wird dieser Betrag einfach aliquot anhand der unterschiedlichen Berechnungslängen aufgeteilt.
Aber wie gesagt: auch deine (korrigierte) Methode führt jetzt letztendlich zum richtigen Ergebnis.

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  •  Geserit
3.1.2018  (#8)
Danke für die Auskunft!
War mittlerweile bei der Gemeinde und dort konnte das rasch ermittelt werden.

Allerdings ist mir nich unklar welche Zusatzkosten, bzw Erweiterungskosten für Strom, Wasser am nach der Teilung neuen Nebengrundstück auf mich zukommen werden.

Falls hier jemand zufällig Erfahrungswerte hat?

Abgesehen von Erweiterungsabgaben wird man ja sicher auch das Nebengrundstück baulich erschließen müüsen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.1.2018  (#9)

zitat..
Geserit schrieb: Abgesehen von Erweiterungsabgaben wird man ja sicher auch das Nebengrundstück baulich erschließen müüsen.


Was verstehst da genau unter "baulich erschließen"???

Wie gesagt: du zahlst bei der Aufschließungsabgabe eine Ergänzungsabgabe und es kommen bei Wasser und Kanal Ergänzungsabgaben auf dich zu. Strom ist Sache des Energieversorgungsunternehmens.
Was meinst du jetzt noch zusätzlich??

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