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Netzentgelte 2026 (im Sommer billiger) - Seite 3

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  •  ck
21.10.2025 - 11.3.2026
69 Antworten | 23 Autoren 69
69
  •  michatel
6.3.2026  (#41)
Frage: Wurde es bereits eindeutig geklärt, ob von dem im Sommer um -20% Reduzierten Netzkosten (April bis September) auch EEG Kunden profitieren können?
Also zusätzlich zu den durch EEG Bezug bereits um 28% reduzierte Netznutzungsentgelt im Sommer noch mal -20% Prozent dazu?

Im Netz schreibt nur eine EEG auf ihrer Webseite direkt hin, das leider keine Anrechnung der -20% bei EEGs möglich ist, aber hier auf Seite2 klingt ein Satz eher so, als ob es doch möglich wäre?

1
  •  CCMM
6.3.2026  (#42)
Ja, eindeutig geklärt in der aktuellen Systemnutzungsentgelte Verordnung.

_aktuell/20260306577528.png

Gilt also nicht für EEGs. Somit eine weitere Verringerung der Vorteile von EEGs. Zusätzlich zur reduzierten Elektrizitätsabgabe und dem §72 ElWG (EVUs dürfen eigene schlechtere Tarife für EG-Teilnehmer anbieten).

EGs werden es nicht leicht haben in Zukunft. 
Neue Geschäftsmodelle werden benötigt -> z.B. aktive Steuerung und Bereitstellung von Flexibilitäten

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  •  berndti
6.3.2026  (#43)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Berndi schrieb: Das geht auch ohne EEG.
───────────────

Aber dann fehlt der Anreiz sein Verhalten zu ändern.

Nett, was ihr da alles reininterpretiert, ich hab mich primär auf das kommende P2P bezogen. 😘


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  •  gerhardg
6.3.2026  (#44)

zitat..
CCMM schrieb:

zitat..
 §72 ElWG (EVUs dürfen eigene schlechtere Tarife für EG-Teilnehmer anbieten). 

Gibt es schon EVUs die schlechtere Tarife für EG-Teilnehmer anbieten??


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  •  CCMM
7.3.2026  (#45)

zitat..
gerhardg schrieb:

──────..
CCMM schrieb:
───────────────

──────..
 §72 ElWG (EVUs dürfen eigene schlechtere Tarife für EG-Teilnehmer anbieten). 
───────────────

Gibt es schon EVUs die schlechtere Tarife für EG-Teilnehmer anbieten??

Mir ist noch nichts bekannt. Falls das tatsächlich großflächig kommt könnte das für die typischen EGs (<30% Eigenversorgung) zum größten Problem werden 


1
  •  Christoph74
7.3.2026  (#46)

zitat..
gerhardg schrieb:

──────..
CCMM schrieb:
───────────────

──────..
 §72 ElWG (EVUs dürfen eigene schlechtere Tarife für EG-Teilnehmer anbieten). 
───────────────

Gibt es schon EVUs die schlechtere Tarife für EG-Teilnehmer anbieten??

Ja, z.B. Tulln Energie:

https://tullnenergie.at/regionaler-okostrom/


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  •  gerhardg
7.3.2026  (#47)
Spannend. Im Kosumenten Bereich hält so eine Exklusivitäts Klausel bzw. Diskriminierung???

Und technisch: Bei getrennter Abrechnung sollte der EVU ja gar keine diesbezüglichen Daten bekommen. Die sollten ja ausschließlich beim Netz Betreiber liegen.

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  •  CCMM
8.3.2026  (#48)

zitat..
gerhardg schrieb:

Spannend. Im Kosumenten Bereich hält so eine Exklusivitäts Klausel bzw. Diskriminierung???

Und technisch: Bei getrennter Abrechnung sollte der EVU ja gar keine diesbezüglichen Daten bekommen. Die sollten ja ausschließlich beim Netz Betreiber liegen.

Ja, wird halten. Hier der §72 ElWG:

_aktuell/20260308273326.png

Sachlich gerechtfertigte Mehrkosten sowie ein "anderes Produkt" darf angeboten werden. Interessant wirds obs auch für PV-Besitzer eigene Tarife bekommen werden. PV-Besitzer sind ja durch das ElWG aktive Kunden und EVUs dürfen laut §72 die "Mehrkosten" verrechnen und eigene Tarife anbieten.

Da die Fixtarife ja immer auf einer Mischkalkulation basieren, kann ich mir schon vorstellen das es da eigene Tarife geben wird. Und meiner Meinung nach auch gerechtfertigt. Wenn nur im Winterhalbjahr Strom konsumiert wird, stimmt halt die Kalk beim EVU nicht mehr ganz. 


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  •  cutcher
8.3.2026  (#49)

zitat..
CCMM schrieb:

──────..
gerhardg schrieb:

Spannend. Im Kosumenten Bereich hält so eine Exklusivitäts Klausel bzw. Diskriminierung???

Und technisch: Bei getrennter Abrechnung sollte der EVU ja gar keine diesbezüglichen Daten bekommen. Die sollten ja ausschließlich beim Netz Betreiber liegen.
───────────────

Ja, wird halten. Hier der §72 ElWG:

Sachlich gerechtfertigte Mehrkosten sowie ein "anderes Produkt" darf angeboten werden. Interessant wirds obs auch für PV-Besitzer eigene Tarife bekommen werden. PV-Besitzer sind ja durch das ElWG aktive Kunden und EVUs dürfen laut §72 die "Mehrkosten" verrechnen und eigene Tarife anbieten.

Da die Fixtarife ja immer auf einer Mischkalkulation basieren, kann ich mir schon vorstellen das es da eigene Tarife geben wird. Und meiner Meinung nach auch gerechtfertigt. Wenn nur im Winterhalbjahr Strom konsumiert wird, stimmt halt die Kalk beim EVU nicht mehr ganz.

Richtig - die pv besitzer verbauchen ja nur billigen nachtstrom😜

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  •  gerhardg
9.3.2026  (#50)
Das wird noch lustig.
Muss mich da nochmals einlesen. Ob
  • Kleinsterzeugungs Anlagen Betreiber (vulgo Balkon Kraftwerk) oder
  • AC gekoppelte Batterie Betreiber (z.B. Marstek Venus,...)
auch aktive Kunden sind.
P2P sicherlich.

1
  •  Benji
  •   Gold-Award
9.3.2026  (#51)
Ich hab nicht verstanden welche "Mehrkosten" dem EVU enststehen sollen... Netzbetreiber könnte ich ja nachvollziehen (etwas "Rechnerei", EDA-Portal usw) aber dem EVU?

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  •  CCMM
9.3.2026  (#52)

zitat..
Benji schrieb:

Ich hab nicht verstanden welche "Mehrkosten" dem EVU enststehen sollen... Netzbetreiber könnte ich ja nachvollziehen (etwas "Rechnerei", EDA-Portal usw) aber dem EVU?

EG-Teilnehmer und PV-Besizter beziehen halt nur dann Strom wenn kein günstiger PV-Storm verfügbar ist. Außerdem haben sie erhöhte Ausgleichsenergiekosten durch EG-Teilnehmer. 


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  •  Benji
  •   Gold-Award
9.3.2026  (#53)

zitat..
CCMM schrieb: EG-Teilnehmer und PV-Besizter beziehen halt nur dann Strom wenn kein günstiger PV-Storm verfügbar ist.

Dadurch entstehen dem EVU aber keine Kosten, maximal entgangener Gewinn (aber das sind nach meinem Verständnis keine Kosten)

zitat..
CCMM schrieb: Außerdem haben sie erhöhte Ausgleichsenergiekosten durch EG-Teilnehmer. 

Das müsstest du mir genauer erklären...


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  •  CCMM
9.3.2026  (#54)

zitat..
Benji schrieb:

──────..
CCMM schrieb: EG-Teilnehmer und PV-Besizter beziehen halt nur dann Strom wenn kein günstiger PV-Storm verfügbar ist.
───────────────

Dadurch entstehen dem EVU aber keine Kosten, maximal entgangener Gewinn (aber das sind nach meinem Verständnis keine Kosten)

──────..
CCMM schrieb: Außerdem haben sie erhöhte Ausgleichsenergiekosten durch EG-Teilnehmer. 
───────────────

Das müsstest du mir genauer erklären...

Dann drehen wir die Argumentation einfach um und nennen es nicht "Kosten" sondern z.B. "zusätzlicher Rabatt für Sommerverbrauch". Ein EVU kann einfach einem typischen Kunden (ohne PV und mit Standardlastprofil) einen günstigeren Fixpreis (wegen Verbrauch in Sonnenstunden mit niedrigem Marktpreis) anbieten als dem typischen Prosumer da der Fixpreis immer auf einer Mischkalkulation beruht.

Zur Ausgleichsenergie: Energiegemeinschaften sind nicht im Bilanzgruppensystem, verändern aber Einspeisung und Verbrauch der Teilnehmer, wodurch EVUs schlechter prognostizieren können und dadurch mehr Abweichungen bzw. höhere Ausgleichsenergiekosten entstehen.

Hier eine gute Zusammenfassung zu den relevanten "systemischen Kosten" von EGs: https://emedien.arbeiterkammer.at/viewer/api/v1/records/AC17785029/files/source/AC17785029.pdf (Seite 20 - systemische Kosten von Energiegemeinschaften)
Interessant sind auch die erhöhten Kosten beim Netzbetreiber von derzeit 35€ pro Zählpunkt...

1
  •  Oesterreicher
9.3.2026  (#55)
Kannst du mir das zeigen? Wenn ich das richtig lese steht dort, dass Netzbetreiber Kosten in Höhe von 35€ berücksichtigen können. Weiters können sie das aber nicht erheben von Nutzern einer EEG und deswegen wird das auf alle Netzkunden umgelegt.

Es steht aber nicht dort, dass dem Netzbetreiber auch Kosten in Höhe von 35€ entstehen. 

200€ pro Zählpunkt war der e-control dann aber doch zuviel. Leider kein Wort von tatsächlichen Kosten. 

Dann steht dort:
"Höhere Kosten bei Reststromversorgern: Teilnehmer:innen einer Energiegemeinschaft
benötigen zusätzlich einen Reststromversorger, von dem sie in Zeiten ohne eigene
Erzeugung Strom beziehen. Da diese Zeiten häufig mit hohen Börsenstrompreisen
zusammenfallen, während in Zeiten mit günstigen Spotpreisen (aufgrund der Erzeugung
mit den PV-Anlagen der Energiegemeinschaft) kaum Strom abgenommen wird, entsteht
für den Energieversorger ein unausgeglichenes Lastprofil. Dadurch gerät die
Mischkalkulation der Fixtarife ins Ungleichgewicht, was zu höheren Strompreisen für alle übrigen Kund:innen führen kann."
Aber das bedeutet doch gleichzeitig, dass es für einen Energieversorger keinen Grund gibt, PV-Anlagen auszubauen. Der Preis ist sowieso schon negativ, also sorgt das unausgeglichene Erzeugerprofil ebenfalls für ein Ungleichgewicht. Während aber ein EVU eine Ausgleichzahlung erhält für weggeschalteten Strom. 


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  •  CCMM
9.3.2026  (#56)
Ja stimmt, die tatsächlichen Kosten kenne wir natürlich nicht. Aber die E-Control hat ihnen zumindest mal 35€ pro Zählpunkt annerkannt. 

PV-Anlagen können sich für EVUs trotzdem noch rentieren. Der Preis is ja nicht immer negativ. Und es wird ja auch im Winter was produziert..
Aber tendenziell ist der Spot-Preis bei starkem Sonnenschein niedriger. Deshalb ist es schon nachvollziehbar dass EVUs jenen Kunden, welche auch in diesen "günstigen" Stunden Strom abnehmen, günstigere Fixtarife anbieten können.  

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  •  Benji
  •   Gold-Award
9.3.2026  (#57)
Danke für den Link!

Was mir noch etwas unklar ist: wie ist der Zusammenhang zwischen "Kosten für Ausgleichsenergie" und Spot-Preisen? ich dachte das klassische EVU kauft Strom selten am Spotmarkt, sondern über langfristige Verträge?

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  •  CCMM
9.3.2026  (#58)
Ausgleichsenergie hat nicht wirklich was mit Spot-Preisen zu tun. Der Bilanzgruppenverantworliche muss für Abweichungen zwischen tatsächlichem Verbrauch und "Fahrplan" Ausgleichsenergie zahlen. Wenn seine Kunden in EGs wechseln steigen die Kosten für den EVU da dieser keine Infos über die Teilnahme an EGs bzw die Erzeugung und Verbrauch in der EG hat. 

Zusäztlich zu den höheren Kosten durch Ausgleichsenergie, ergeben sich beim EVU auch noch höhere Kosten durch das spezielle Verbrauchsprofil der EG-Teilnehmer. Dies ist der in den vorigen Kommentaren beschriebene Effekt, dass EG-Teilnehmer tendenziell mehr in "teuren" Stunden verbrauchen und dadurch die Mischkalkulation des EVU nicht mehr ganz stimmt. EVUs kaufen einen Teil der Energie auch immer am Spot-Markt zu. 

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Hallo ck,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netzentgelte 2026 (im Sommer billiger)

  •  cutcher
9.3.2026  (#59)

zitat..
CCMM schrieb:

Ausgleichsenergie hat nicht wirklich was mit Spot-Preisen zu tun. Der Bilanzgruppenverantworliche muss für Abweichungen zwischen tatsächlichem Verbrauch und "Fahrplan" Ausgleichsenergie zahlen. Wenn seine Kunden in EGs wechseln steigen die Kosten für den EVU da dieser keine Infos über die Teilnahme an EGs bzw die Erzeugung und Verbrauch in der EG hat. 

Zusäztlich zu den höheren Kosten durch Ausgleichsenergie, ergeben sich beim EVU auch noch höhere Kosten durch das spezielle Verbrauchsprofil der EG-Teilnehmer. Dies ist der in den vorigen Kommentaren beschriebene Effekt, dass EG-Teilnehmer tendenziell mehr in "teuren" Stunden verbrauchen und dadurch die Mischkalkulation des EVU nicht mehr ganz stimmt. EVUs kaufen einen Teil der Energie auch immer am Spot-Markt zu.

Eine Bedingung bei Teilnahme EEG/BEG ist doch aktivierung 1/4 takt
und die werden dann auch an das EVU übermittelt - oder?
dann haben die doch alle daten und sehen wer/wann/wieviel verbraucht🤔


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  •  Benji
  •   Gold-Award
10.3.2026  (#60)
So ganz hab es noch nicht verstanden...

ich verstehe, dass private PV-Anlagen die Prognosen ("Fahrpläne") der EVUs komplexer / ungenauer machen, und dadurch potentiell mehr Ausgleichsenergie notwendig ist, und höhere Kosten entstehen können.

Aber was hat das mit der Teilnahme an einer EG zu tun? Die EG ist ja nur ein "Verrechnungskonstrukt" oben drüber, und ändert nichts an den tatsächlichen Energieflüssen.

Angenommen an meinem Umspannwerk hängen 1000 Haushalte, 100 davon haben eine PV am Dach. Diese 100 PVler "stören" weil das Standard-Lastprofil nicht mehr passt, noch dazu wetterabhängig.

Aber was ändert es, wenn sich 50 von den PVlern mit 50 Nicht-PVlern zu einer EG zusammenschließen?

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  •  christoph1703
10.3.2026  (#61)

zitat..
Benji schrieb: Die EG ist ja nur ein "Verrechnungskonstrukt" oben drüber, und ändert nichts an den tatsächlichen Energieflüssen.

Aber an den Geldflüssen. In den für das EVU günstigen Stunden bleibt das Geld in der EG. Nur wenn es für das EVU ungünstig ist, wird ihm der Strom abgekauft.


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