« Photovoltaik / PV  |

Netz NÖ PV Netznutzungstarif mit gemessener Leistung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  rraedv
2.2. - 3.2.2024
6 Antworten | 4 Autoren 6
6
Einen schönen guten Morgen in die Runde!

Ich hätte eine kurze Frage, vielleicht kann diese einer von euch beantworten:
Wird bei der NetzNÖ mit exakt 15,00 kVA auf Netznutzungstarif mit gemessener Leistung umgestellt?

Soll ich einen Antrag mit 14,99 oder 15,00 stellen damit ich mir das spare?

DANKE!

LG René

  •  Fani
2.2.2024  (#1)
Bei Erzeugungsanlagen mit einer Nennscheinleistung größer 15 kVA, die als
Überschusseinspeisung ausgeführt werden, wird die Bezugsanlage auf einen
Netznutzungstarif mit gemessener Leistung umgestellt (Nach-zählerhauptsicherung größer 36
A erforderlich)

1
  •  bfroemel
2.2.2024  (#2)
Außerdem schaut man seitens Netz NÖ anscheinend auf die max. Scheinleistung des WR WR [Wechselrichter]; war zumindest in meinem Fall so, und schlussendlich hat der Elektriker einen etwas schwächeren WR WR [Wechselrichter] ausgewählt, sodass ich unter dieser sehr willkürlichen 15 kVA Grenze bleiben konnte...

1
  •  Berndi
  •   Bronze-Award
2.2.2024  (#3)
Ich speise 15kVA ein bei rund 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] - ohne Leistungsmessung. Habe aber von Netz NÖ damals gehört, dass es den Bearbeiter ankommt, ob ab 15 oder ab 15,01 kVA gemessen wird.

1


  •  moef
  •   Gold-Award
3.2.2024  (#4)
Ausgangslage:
Einspeisung: Fronius Gen24+ 10kVA

Bezug:
Netz-/Messebene: E7/M7 nicht gemessene Leistung
Lastprofil: H0 Haushalt
Vereinbarte Netzbereitstellung: 4 kW
Es werden mittels smartmeter je Monat die 15 Minuten Leistungsspitzen aufgezeichnet. 
Angeblich wird der Mittelwert der einzelnen 12 Monats-Leistungsspitzen ermittelt und als Basis für das Netznutzungsentgelt verwendet.
Welche Grenzen gibt es dafür?  4 kw oder 14 kw oder xx kw ?   
Unter welchen Umständen ist mit einer Erhöhung zu rechnen?


1
  •  Berndi
  •   Bronze-Award
3.2.2024  (#5)
Mit dem 10er WR WR [Wechselrichter] kommst du eh nicht in die Verlegenheit, die 15 kVA zu knacken. Deshalb bleibst du auch kostensparend ungemessen. Die Grenze ist 15 kVA - ob Bezug (BEV-Laden) oder Einspeisen.

1
  •  moef
  •   Gold-Award
3.2.2024  (#6)
und wie werden die 15 kVA im Bezug gemessen?

die 4 kw gelten wohl pro Phase.
hab dazu gefunden: https://www.energiesparhaus.at/forum-netbereitstellung-noe-netz-4kw-netzebene/56802_2
und wären 3x4 kw bei 3 phasigen Verbrauchern

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Umstieg PV-gewerblich auf privat