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Nebengebäude

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  •  tinchen88
15.1. - 17.1.2015
13 Antworten 13
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Ich möchte ein Auszugshaus neben meine Eltern bauen.
Sind da auch Aufschließungskosten an die Gemeinde zu bezahlen, oder nur die Anschließungsgebühren?

Lg.

  •  altehuette
16.1.2015  (#1)
In NÖ sind nur die Anschlusskosten zu zahlen. Es sei den, die Fläche ist als Bauland gewidmet. Wird in diesem Fall, soweit man es aus der Ferne beurteilen kann, nicht sein.

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  •  tinchen88
16.1.2015  (#2)
Es ist Dorfgebied bzw. Grünland.
Wie weit von meinen Elternhaus darf mein Haus stehen?

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  •  P****
  •   Bronze-Award
16.1.2015  (#3)
Auszugshaus - Was verstehst du unter Auszugshaus? ein Wohnhaus oder ein Nebengebäude? Beide Gebäude (Deines und das deiner Eltern) auf dem selben Grundstück?
Und welches Bundesland?
Welche Widmung hat das Grundstück im Flächenwidmungsplan (bei der Gemeinde erfragen)?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
16.1.2015  (#4)


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  •  P****
  •   Bronze-Award
16.1.2015  (#5)
@ bautech - Mir geht es um den richtigen Terminus um es in der jeweiligen Bauordnung richtig einzuordnen.
Vermutlich geht es hier um eine Landwirtschaft mit passendem Wohngebäude und ein neues Wohnhaus soll zusätzlich entstehen...?

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  •  altehuette
16.1.2015  (#6)
Ob es da eine fixe Grenze geht, weiß ich auch nicht, früher sprach man von 50 m mal.
Wird schon ein Ausgedingehaus gemeint haben.

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  •  tinchen88
16.1.2015  (#7)
Ja, es ist ein Ausgedingehaus!!
Mein Vater betreibt ein Landwirtschaft und mein Freund und ich möchten gerne neben dran ein Haus bauen.
Ich und mein Freund werden sowieso einmal den Hof übernehmen.

Ich habe noch einen Bruder der schon ausgezogen ist.
Wenn wir übernehmen wird dann mein Haus was ich bezahlt habe als Erbe mitberechnet, da wir ja zwei Häuser besitzen.
Aber wie läuft das?


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  •  altehuette
16.1.2015  (#8)
Des was du bezahlt hast wird nicht mitberechnet, wichtig, die Rechnungen auf deinen Namen schreiben lassen.

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  •  andare
16.1.2015  (#9)
Darf ich dazu eine Zwischenfrage stellen.
Ein Paar (nicht verheiratet) baut gemeinsam ein Haus. Rechnungen werden von einem gemeinsamen Baukonto aus beglichen. Nach ein paar Jahren geht die Beziehung im Streit auseinander. Jetzt muss das Haus und der Hausrat aufgeteilt werden.
Kommt es jetzt darauf an wer die Sachen bezahlt hat? Oder auf wem die Rechnungen ausgestellt wurden? (Welcher Name auf den Rechnungen steht)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.1.2015  (#10)

zitat..
altehuette schrieb: Des was du bezahlt hast wird nicht mitberechnet, wichtig, die Rechnungen auf deinen Namen schreiben lassen

Was soll bezahlt worden sein??? Eine Landwirtschaft wird in der Regel "ÜBERGEBEN" und nicht verkauft und auch nicht geschenkt. Dafür gibts einen sogenannten "Übergabevertrag". Der Übergeber erhält vom Übernehemer gewisse Leistungen wie z.B. das Wohnrecht am Betrieb. Diese Wohnung des Übergebers (Altbauer) am Betrieb des Übernehmers (Jungbauer)nennt man Ausgindewohnung. Wenn´s ein ganzes Haus ist, dann halt Ausgedingewohnhaus (=Auszugshaus=Ausnehmerhaus=Austragshaus = alles dasselbe - je nach Bundesland halt verschiedene Begriffe).

Der Irrtum, dem auch tinchen88 unterliegt, ist, dass sie ein Ausgedingehaus für sich bauen will. Das Ausgedingehaus ist aber vom Begriff her die Wohnung des Übergebers (=Altbauer) und nicht des künftigen Übernehmers.

zitat..
tinchen88 schrieb: Wenn wir übernehmen wird dann mein Haus was ich bezahlt habe als Erbe mitberechnet

Die Frage versteh ich nicht: was du bezahlt hast, also dir bereits gehört, das kannst ja nicht mehr erben?!
Oder soll es vielleicht so sein: Es gehört noch alles deinem Vater. Auch das neue Haus baut nach der Papierform dein Vater (weil er ja derzeit noch der aktive Landwirt ist und daher nur ER im Grünland was bauen darf.) Tatsächlich zahlst aber du und dein Freund den Bau. Es wird dann auch nicht das Ausgedingehaus für den Vater sondern (künftig) das Haus der Betriebsinhaber?

zitat..
tinchen88 schrieb: Es ist Dorfgebied bzw. Grünland.

Na was ist es jetzt?? Die beiden Widmungen machen einen großen Unterschied!!

zitat..
andare schrieb: Darf ich dazu eine Zwischenfrage stellen.

Da schweifst jetzt aber zu weit ab und passt hier überhaupt nicht. Dafür gibts schon viele andere Threads bzw. musst halt einen neuen eröffnen...

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  •  altehuette
16.1.2015  (#11)
Das ist nicht gesagt, dass der Übergeber in das "Auszughaus" einziehen muss! Kann ebenso der Übernehmer! darum meinte ich das mit den Rechnungen bezahlen. Der Grund gehört zwar noch dem Übergeber, aber das neue Haus kann der künftige Übernehmer/in finanzieren. Dass der Übergeber im alten haus bleibt, ist eher der Fall, als umgekehrt! "Ein alter Baum lässt sich nicht mehr so leicht verpflanzen!"

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.1.2015  (#12)

zitat..
altehuette schrieb: Dass der Übergeber im alten haus bleibt, ist eher der Fall, als umgekehrt! "Ein alter Baum lässt sich nicht mehr so leicht verpflanzen!"

Ja, richtig. Dann wird aber das bestehende alte Haus zum Ausgedingewohnhaus und das neue Haus wird das Betriebs(inhaber)wohnhaus. Dass das so sein muss hat auch gesetzlich den Grund darin, dass ein "Ausgedingewohnhaus" hinsichtlich seiner Größe beschränkt ist. Muss ja nur für 2 alte Leute "erforderlich" sein. Das ist in fast allen Bundesländern nach den Raumordnungsgesetzen so...

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  •  andare
17.1.2015  (#13)
@karl10
ok hast recht

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