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Nebengebäude in NÖ - Was ist erlaubt?

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  •  bbpc3
10.11. - 11.11.2016
3 Antworten 3
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Hallo,

Es geht um das Flachdach eines teilweise ins Hauptgebäude integrierte Nebengebäudes.
Im EG steht ein Teil der Garage(3m höhe) als quasi Nebengebäude 1,5m in den 3m Seitenbauwich. Der obere Teil wäre nun frei (Flachdach).
Dazu meine Frage: darf man auf den 1,5m breiten, freien Flachdachstreifen des Nebengebäudes z.B. Pflanzen stellen? (große Blumentöpfe etc...)
Wenn ja, auf was kann ich mich da beziehen? (Bauordnung, Urteile,...)
Habe weder in der NÖ-Bauordnung noch in dem Bebauungsplan der Gemeinde etwas gefunden.

Danke.
Bernhard

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.11.2016  (#1)

zitat..
bbpc3 schrieb: darf man auf den 1,5m breiten, freien Flachdachstreifen des Nebengebäudes z.B. Pflanzen stellen? (große Blumentöpfe etc...)

Meinst die Frage wirklich ernst??? Die NÖ BAUordnung regelt das Bauen und nicht das Aufstellen von Blumentöpfen!!!

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  •  bbpc3
11.11.2016  (#2)
ja leider. Hintergrund des Ganzen ist, dass sich das Bauamt gerade mit so einem Fall bei jemanden in der Siedlung beschäftigt (kam mir natürlich auch komisch vor) und ich mir von denen (wenn es dann auf mich zukommen sollte) nicht das blaue vom Himmel erzählen lassen will.
Habe in der Schnelle auch nicht gefunden, dass sich die 3m z.B. auch auf eine Geländeroberkante beziehen würden, sofern auf dem Streifen eine sein würde.
Wenn ich die Frage präziser stellen würde: Fallen nicht fix verbundene Aufbauten (z.B. Betonblumenkisten, etc...) da ebenfalls hinein? Wo kann ich das nachlesen bzw wie ist soetwas wortwörtlich definiert?
Danke.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.11.2016  (#3)

zitat..
bbpc3 schrieb: Habe in der Schnelle auch nicht gefunden, dass sich die 3m z.B. auch auf eine Geländeroberkante beziehen würden, sofern auf dem Streifen eine sein würde.

Siehe § 53 Abs. 2 NÖ Bauordnung. Hier ist eindeutig angeführt, dass bei der Berechnung der Gebäudehöhe die "Oberkante der Absturzsicherung" zu berücksichtigen ist.

zitat..
bbpc3 schrieb: Fallen nicht fix verbundene Aufbauten (z.B. Betonblumenkisten, etc...) da ebenfalls hinein?

Nein, fallen nicht hinein. Das steht nirgendwo ausdrücklich (die BAuordnung hätte tausende Seiten, wenn alles angeführt würde, was nicht hineinfällt). Daher umgekehrt: geregelt ist, was in die BAuordnung fällt und das sind Bauwerke. Dazu gehört alles, was mit dem Bauwerk konstruktiv verbunden ist. Mobile Blumentöpfe sind das nicht. Irgendwann könnte ein Blumentopf bei entsprechender Größe für sich allein dann auch zum Bauwerk werden (wie z.B. ein Container). Davon geh ich jetzt aber mal bei herkömmlichen Größenordnungen nicht aus.

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