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Neben Landwirtschaft Auszugshaus bauen

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  •  tomilein123
4.1. - 9.1.2015
9 Antworten 9
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Hallo!
Ich heiße Thomas, bin 29 und neu in diesem Forum. Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. vielleicht habt ihr ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

Es geht darum, dass mein Vater eine Landwirtschaft betreibt und rund um den Hof wären schöne Grünflächen um ein Haus zu bauen. Jetzt habe ich gehört -da ich den Hof später einmal übernehmen werde- dass ich ein Auszugshaus bis zu 30 Meter entfernt von meinem Elternhaus bauen könnte. Stimmt es, dass mein Haus dann zum Hof gehört und es nicht getrennt werden kann? Da ich dann nicht im Grundbuch stehe, gehört das Haus ja meinen Vater bis ich alles übernehme.....

Wie ist das dann, ich habe auch noch einen Bruder der schon ausgezogen ist. Ich muss diesen ja später Auszahlen, wird dann mein Haus mitgerechnet? Wie würde das dann funktionieren? Kann ich mich da irgendwie absichern?

Es gebe noch die andere Lösung, dass mein Vater mir das Grundstück schenkt, ich es ausmessen lasse und es auf meinen Namen ins Grundbuch eintragen lassen.

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir die Vorteile und Nachteile schreiben würdest, falls ihr schon solche Erfahrungen gemacht habt.

Danke schonmal,
MFG Thomas

  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.1.2015  (#1)
Bundesland??

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  •  onit
4.1.2015  (#2)
würde mich auch sehr interessieren, bin aus OÖ, danke

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  •  altehuette
4.1.2015  (#3)
Glaube, es wird besser sein, das Gemeindeamt aufzusuchen, um mit dem Baureferenten zu sprechen, der wird sich wahrscheinlich selbst Informieren beim Land zwecks Umwidmung. Raumordnung ist Landessache. Ein komplexes Thema, weil ja die Landwirtschaft im Grünland ist, und es kein Bauland ist. Für den Betrieb einer Landwirtschaft ist ein zeitgemäßer Wohnbau zulässig, sprich auch Neubau. Bei einer stillgelegten Landwirtschaft ist das nicht mehr so leicht möglich. (Meine hier NÖ) Hier können dann nur mehr Adaptierungen und Sanierungen, bei mehr Wohnbedarf wegen mehr Personen im Haushalt auch Zubauten getätigt werden, bei gänzlichem Abriss gäbe es dann kein neu bauen mehr. GeB (geschützte Gebäude)
Bei mir ist es so, dass ich bei Erteilung der Baugenehmigung in einem Zug den Abbruchbescheid für den Altbau bekommen habe. Bei mir wird es ein Ersatzbau, sonst müsste ich auch den Altbau an das Kanalnetz anschließen.
Habe da einen Link
http://www.noe-gestalten.at/epaper/broschur_baurecht/
da steht allerhand drinnen was das Thema betrifft. (für NÖ)



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  •  rk515
  •   Gold-Award
5.1.2015  (#4)
Ganz Ganz Ganz Komplex und von Bundesand zu Bundesland unterschidlich.

Geh zur Gemeinde und erkundige dich. Wenn nicht befriedigend, dann beim Land erkundigen. Auch beim Notar deines Vertrauens.
Da müssen viele Fäden gesponnen werden, und ich glaube mit so ner Frage wirst nicht viel Freude finden hier im Forum, da dir das mit ziemlicher Sicherheit keiner ganz genau sagen kann.

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  •  tomilein123
5.1.2015  (#5)
Danke für Ihre Beiträge.
Ich wohne in der Steiermark.
Ich war heute online unter GIS Kataster und habe mich erkundigt, wie das Grundstück gewidmet ist.
In die Grundparzelle grenzt auch noch ein Teil Dorfgebiet hinein und mein Haus würde dann 15 Meter weiter im Grünland stehen.Kanal und grundierte Zufahrt wären vorhanden.
Ich werde einmal zur Gemeinde fahren um mich zu erkunden ob eine umwidmung möglich wäre.



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  •  Innuendo
  •   Bronze-Award
7.1.2015  (#6)
Hi!
Habe so etwas ähnliches hinter mir aber in Kärnten. Bei uns liefs aber auf eine Hofteilung mitn Bruder hinaus und ich hab dann mein erhaltenes Grünland umgewidmet. Wir haben es mit den Eltern über eine Schenkung und einen Generationenvertrag geregelt um die Kosten so gering wie möglich halten. Wichtig ist ein erfahrener Notar und auch die Familienbande vertraglich so behandeln als wären sie Fremde. :)
Ausserdem ist es von seeeeeeeeeehr grossem Vorteil dies schon vor dem Ableben der Eltern zu regeln. Wohnrecht etc. kann ja alles im Generationenvertrag geregelt sein.

Das ganze war aber sehr mühsam und hat alles in allem 5 Jahre gedauert dies durchzubringen.
Hofteilungen werden nicht unbedingt gerne gesehen aber wenn man richtig argumentiert und Zeit hat geht alles. Gemeinde und Land+Umweltschutz reden da mit und deswegen dauerts und geht hin und her.

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  •  manuela02
8.1.2015  (#7)
Hallo,

da wir ja auch gerade probieren umzuwidmen, haben wir uns auch diesbezüglich informiert - ist allerdings nö.
Uns wurde gesagt, dass mein Schwiegervater die Landwirtschaft bereits an meinen Freund übergeben müsste und es müsste bewiesen sein, dass im derzeitigen Wohnhaus kein weiterer Platz vorhanden ist. Dann darf der Jung-Betriebsführer im Grünland ein Einfamilienhaus bauen, damit der Betrieb weitergeführt werden kann. Wir haben uns darauf aber nicht eingelassen.

Umwidmen ist glaube ich fast überall schwierig - ich drücke euch die Daumen emoji. Bei uns dauert es bis jetzt schon fast zwei Jahre ...

glg Manuela

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.1.2015  (#8)

zitat..
manuela02 schrieb: Wir haben uns darauf aber nicht eingelassen

Worauf habt ihr euch nicht eingelassen? Den Betrieb zu übernehmen und weiterzuführen? Würde heißen: ihr wolltet eigentlich keinen landwirtschaftlichen Betrieb führen, aber im Grünland wohnen?

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  •  manuela02
9.1.2015  (#9)
Guten Morgen,
Karl10 wir haben uns darauf nicht eingelassen, dass es dann auch wirklich möglich ist als Betriebsführer im Grünland zu bauen. Außerdem ist mein Freund nicht das einzige Kind und eigentlich soll sein Bruder die Landwirtschaft übernehmen. Weiters kann mein Schwiegervater noch nicht in Pension gehen, dh man müsste mind. 5-8 Jahre warten bis es so weit wäre. Wir widmen nun ein anderes Grundstück im Ort um auf Bauland ...also keine Sorge wir bauen nicht im Grünland ...

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