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Nachbarzaun verhindert Baustellenzufahrt

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  •  gwieser
25.5. - 3.6.2014
14 Antworten 14
14
Hallo,

wir sollen im Zuge einer "Baulandmobilisierung" einen Zufahrtsweg von der Gemeine übernehmen (=abkaufen). Das Nachbargrundstück an dieser Zufahrt ist vermessen und im Grenzkataster eingetragen. Der Eigentümer hat den Zaun absichtlich falsch gesetzt (das wurde uns von den anderen Nachbarn bestätigt) und nun ist diese Zufahrt zu schmal, um von Baumaschinen befahren werden zu können. Der Nachbar weigert sich und behauptet, der Zaun sei richtig gesetzt.

Blöderweise hat der Nachbar nicht nur den Zaun falsch gesetzt sondern auch noch ein kleines Fundament plus Gartenhaus (1,5m2) auf "meinen" (zukünftigen) Grund gesetzt. Der Grund (Zufahrt) ist nach wie vor noch Eigentum der Gemeinde (also öffentliches Gut), die Gemeine will natürlich nicht anecken und bis auf Gesprächsversuche, die gescheitert sind, nichts unternehmen.

Mir ist klar dass das Vermessungsamt den Grenzverlauf wieder herstellen kann - aber der Zaun steht dann ja noch immer dort. Wie bekommen wir den Zaun dort weg? Muss ich, trotz Grenzkataster, vor Gericht und einen Gerichtsbeschluss erlangen?

Die Zufahrt plus unser Grundstück müssen wir ebenfalls neu vermessen (Teilung) und in den Grenzkataster aufnehmen - dazu muss der Vermesser aber an der TATSÄCHLICHEN Grundstücksgrenze einen Punkt ausmessen (nämlich dort wo unsere Zufahrt vom öffentlichen Grund abgeteilt wird) und damit das Grundstück des Nachbarn betreten. Soweit ich die Rechtstexte verstanden habe ist er dazu berechtigt, aber ich gehe davon aus dass der Nachbar alles tun wird, dass ihm das Betreten nicht oder solange wie möglich nicht möglich ist - welche Mittel hätte ich dann in der Hand?

PS: Laut meinem Vermesser ist eine Zustimmung zum Vermessungsergebnis von diesem Nachbarn nicht notwendig da seine Grenze bereits im Grenzkataster ist - es geht also wohl wirklich nur um das Betreten zum Vermessen des neuen Grenzpunktes der Zufahrt. Und natürlich gehts nach wie vor darum, dass der den Zaum abmontiert und richtig setzt, und seine Gartenhütte abreisst.

  •  rk515
  •   Gold-Award
26.5.2014  (#1)
Meine Meinung:

Wenn die Gartenhütte nicht auf seinem Grund steht und das Fundament auf Gemeindegrund gemacht wurde ist eher die Gemiende am Zug.

Es wird doch sicher für dieses Gartenhaus eine Baubewilligung gegeben haben.
Da steht eh drinnen, wo dieses zu stehen hat (also auf dem Grundstück des Nachbarn)

Ich nehme an, der Zaun steht auch an der Grundstücksgrenze. Wenn dieser Falsch gesetzt wurde, kann der auch Rückgebaut werden?

Ists ne kleine Gemeinde?

I würde mir da mal mit dem Bgm. oder der Baubehörde nen Termin ausmachen um das u bereden und ggf. vor Ort ansehen.

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
26.5.2014  (#2)
Tipp am Rande - Hast dir überlegt, wer dann für die Schneeräumung zuständig ist?

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  •  sir_rws
26.5.2014  (#3)
Ich denke dass für eine "Gartenhütte" keine Baugenehmigung erforderlich war sondern nur eine Bauanzeige.

Ganz ehrlich: Wenn der Nachbar bewußt falsch gebaut hat dann sehe ich keinerlei Vorteil ihn mit Samthandschuhen anzufassen. Zuerst bei der Baubehörde beantragen dass diese dem Nachbarn die Rückbauung binnen 8 Wochen auferlegt. Sollte dein Ansuchen negativ beschieden werden dann an die nächste Instanz wenden (Landesregierung?). Sollte die Gemeinde gar nichts tun dann sofort ans Gericht wenden und klagen. Ich fürchte dass es so oder so lange dauern wird bis das rückgebaut ist.
Bei einer Gerichtsklage solltest dich noch vorher erkundigen ob das eh kein Ausserstreitverfahren ist (wegen Kostenersatzpflicht des Prozessverlierers).

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  •  gwieser
26.5.2014  (#4)
@Schneeräumung: Gemeinde ist vertraglich verpflichtet, das zu räumen (steht im Baulandmobilisierungsvertrag).

@Zaun: Der Zaun steht bis zu 1,5m falsch, und die Gartenhütte ist nicht Teil der Baubewilligung (die habe ich bereits eingesehen). Das ist dort aber "wurscht" weil die Nachbarn haben die Ihrigen gleich ins Gründland gesetzt, was der Gemeiner auch egal zu sein scheint.

Und ja, er hat bewusst falsch gebaut. Die Nachbarin hat dem Vizebürgermeister erzählt, dass ihr verstorbener Mann ihn mehrmals darauf angesprochen hat, dass er den Zaun falsch gebaut hat. Ein weiterer Nachbar konnte seinen Pool nicht über diese Zufahrt in den Garten bringen deswegen und musste das kostenintensiv übers Haus von der Straße aus machen, der ist also auch eher angespeist emoji

Werde das nochmals mit der Gemeine abklären, mein Erdbauer hat mir Hoffnung gemacht dass wir eine brauchbare Zufahrt auch ohne Zaunumsetzung hin bekommen könnten. Das würde mal den Druck raus nehmen und evt. findet sich dann eine andere Lösung (neue Grenzziehung gegen Einwurf von kleinen und großen Münzen). Wenn die Zufahrt aber nicht baustellentauglich ausführbar ist dann hab ich die berühmte A...karte und muss wohl klage....und natürlich erst Monate später bauen.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
26.5.2014  (#5)

zitat..
gwieser schrieb: dass der Nachbar alles tun wird, dass ihm das Betreten nicht oder solange wie möglich nicht möglich ist - welche Mittel hätte ich dann in der Hand?


wenns da nur um die vermessung geht, brauchst DU kein Mittel in der hand haben.
der Vermesser wird alles vermessen und wenna da mal aufs grundstück des nachbarn gehen muss, dann darf er das schon und der wird ihn nicht vertreiben können. ggf. nur unter androhung von gewalt oder ihn mit einem stecken verfolgen.

und dann hat er sowieso probleme

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  •  Sektionschef
  •   Silber-Award
28.5.2014  (#6)

zitat..
gwieser schrieb: wir sollen im Zuge einer "Baulandmobilisierung" einen Zufahrtsweg von der Gemeine übernehmen


Bin überhaupt kein Rechtsexperte aber kann man der Gemeinde nicht sagen, ich übernehme den Weg nur, wenn nichts "Fremdes" draufsteht?
mfg
Sektionschef

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  •  siegfried
  •   Silber-Award
3.6.2014  (#7)
super - vorzeichen für eine nachbarschaft, denk vorm klagen darüber nach, dass du dort ein halbes leben verbringen wirst...

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  •  gwieser
3.6.2014  (#8)
Kurzes Update: das Gemeindeamt (als Baubehörde) hat sich der Sache angenommen und die Aussage vom Bürgermeister war recht deutlich: "So geht's nicht. Das sind rechtsverbindliche Grenzen im Millimeterbereich, wo kommen wir hin wenn da jeder seinen Zaun und die Gartenhütte auf öffentlichen Grund setzt." Daraufhin wurde der Nachbar "offiziell" von der Gemeinde angeschrieben und war gestern schon auf der Gemeinde, wo ihm nochmal klar gemacht wurde wie das so ist mit dem Grenzkataster und welche Folgen (vor allem finanziell) es für ihn hat. Er scheint einzulenken.

@siegfried: das Argument kommt immer wieder, ist aber irgendwie schwer zu verstehen - wie komm ich dazu, dass mir der Nachbar meine extrem enge Zufahrt um bis zu 1,5m auf einer Länge von 30m verschmälert, und ich irgendwann um etliche 10t Euro eine Böschungssicherung bauen muss weil sonst die Zufahrt abrutscht? Du würdest es sicherlich nicht lustig finden, wenn Dir Dein Nachbar einfach den Zaun 1,5m auf Dein Grundstück stellt, und das bei einem im Grenzkataster eingetragenen Grenzverlauf. Nur wenn man "neu" hinzieht soll man das schlucken, und der, der was Illegales gemacht hat darf weiter der Held sein und motiviert bleiben für weitere "Taten"? Ist mir ein Rätsel, diese Einstellung. Der Einzige, der in dieser Sache ein schlechtes Gewissen haben muss ist der Nachbar, der sich fremden Grund einverleibt hat und eine Menge Scherereien verursacht hat.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.6.2014  (#9)

zitat..
siegfried schrieb: vorzeichen für eine nachbarschaft, denk vorm klagen darüber nach, dass du dort ein halbes leben verbringen wirst...

zitat..
gwieser schrieb: Der Einzige, der in dieser Sache ein schlechtes Gewissen haben muss ist der Nachbar, der sich fremden Grund einverleibt hat und eine Menge Scherereien verursacht hat.


Seh ich auch so, dass der Nachbar das schlechte Gewissen haben sollte.
Man hat ja versucht, mit ihm zu reden...hat nicht gefruchtet.
Die Lage ist ja mehr als eindeutig.
-) Zaun auf benachbarten Grundstück gesetzt
-) Gartenhütte im Grünland hingestellt

Beides ein No-Go emoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
3.6.2014  (#10)
darum versteh ich nicht, warum solche fragen überhaupt in erster (!!) linie hier im forum geschrieben werden.

eine gemeinde KANN und DARF sowas nicht zulassen.
also in solchen fällen ist der erste weg zum BGM oder zur Baubehörde.
Die schreiten bei solchen sachen immer ein.

bin da auf der seite des TE. das schlechte gewissen muss der nachbar haben

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  •  gwieser
3.6.2014  (#11)
Also ich hab das hier gepostet weil ich nicht wusste dass die Baubehörde auch dann zuständig wäre, wenn das bereits mein privater Grund wäre. Außerdem wollte ich sicher sein wie das handzuhaben ist bevor ich bei der Baubehörde aufschlage.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
3.6.2014  (#12)
oh ach so.. versteh..

de baubehörde is immer zuständig. egal ob öffentlich oder privatgrund!!!

prinzipiell immer hin zur gemeinde und da fragen.

kannst nix verkehrt machen

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  •  sir_rws
3.6.2014  (#13)
Ich freu mich für Euch dass es jetzt anscheinend ein gutes Ende nimmt. Und dass der "Nachbar" jetzt weiss dass ihr euch nicht auf den Schädl sch..ssen lasst ist auch kein Nachteil.

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  •  sir_rws
3.6.2014  (#14)

zitat..
gwieser schrieb: das Gemeindeamt (als Baubehörde) hat sich der Sache angenommen und die Aussage vom Bürgermeister war recht deutlich: "So geht's nicht. Das sind rechtsverbindliche Grenzen im Millimeterbereich, wo kommen wir hin wenn da jeder seinen Zaun und die Gartenhütte auf öffentlichen Grund setzt." Daraufhin wurde der Nachbar "offiziell" von der Gemeinde angeschrieben und war gestern schon auf der Gemeinde, wo ihm nochmal klar gemacht wurde wie das so ist mit dem Grenzkataster und welche Folgen (vor allem finanziell) es für ihn hat. Er scheint einzulenken.

Ich freu mich für Euch dass es jetzt anscheinend ein gutes Ende nimmt. Und dass der "Nachbar" jetzt weiss dass ihr euch nicht auf den Schädl sch..ssen lasst ist auch kein Nachteil.

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