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Nachbarschaftshilfe , Verwandtenhilfe

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  •  andi27
24.11. - 28.11.2008
4 Antworten 4
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Wie sieht es eigentlich damit aus? Wo liegt hier die Grenze vom legalen zum illegalen?
Wie sieht es auch mit Versicherung gegen Unfälle, Haftungen,...
Gibt es eine Unfallversicherung für die Dauer der Bauzeit für alle Baubeteiligten?

  •  siegfried
25.11.2008  (#1)
wenn dir ein nachbar od. verwandter hilft macht er dies ja in seiner freizeit und ich denke daher dass es ein freizeitunfall ist, er ist ja sowieso unfallversichert bei der auva. für details bei der auva anrufen und nachfragen.

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  •  Noldman
25.11.2008  (#2)
Ein Freizeitunfall betrifft die AUVA nicht! - Extrem viele Österreicher sind bei Freizeitunfällen nicht versichert. Denn für Freizeitunfälle ist die auva NICHT zuständig.
Es gibt derartige Versicherungen für die Bauzeit und es ist auch ratsam derartiges abzuschließen, denn die Haftung des Bauherrn kommt oft schneller als man denkt.

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  •  cc9966
28.11.2008  (#3)
die grenze ist klar...du zahlst genau für diese arbeit geld, dann wäre es ohne zu versteuern illegal.
schwierig wird es wenn es eine kontrolle auf der baustelle gibt und deine "freiwillig helfenden freunde" wurden schon mal auf anderen baustellen erwischt oder sie halten sich erst seit wenigen wochen in österreich auf oder schlecht deutsch sprechen. dann wird es schwierig dass du nachweisen kannst dass sie freiwillig als deine besten freunde für dich arbeiten. aber wenn nächstes jahr konjunktur-flaute ist, dann hält sich das finanzamt eh zurück mit den kontrollen. heuer gab es an jenen grenzbezirken viele kontrollen an baustellen, wo ehemalige zöllner die wegen schengen nicht benötigt werden, in die finanzkontrolle versetzt wurden.

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  •  FacilityManager
28.11.2008  (#4)
versteuert oder nicht ist ein Problem - Geldwerter Vorteil heist das Zauberwort, ab wann etwas zu versteuern ist. Das heißt deine Helfer müssten jeden geldwerten Vorteil versteuern, den sie durch Leistungen bei dir erthalten z.B. neben Geld, Gutscheine, Sachbezüge, Essen, Getränke usw. Kann dir aber ziemlich wurscht sein, den im Falle des Falles bekommen die ein Finanzstrafverfahren und nicht du. Dir hängt man nur etwas um wegen Beschäftigung der Helfer ohne Konzession/Gewerbeschein für die Arbeiten durch diese (max, 700.-)Hinlänglich ist es jedoch seitens des Finanzamtes so, das die "Schicht" (einmalige Tagesleistung von Verwandten und Vereinskollegen) akzeptiert wird. Bei einem solchen "Arbeitsunfall" würde es sich jedoch um einen Freizeitunfall handeln und würdest du, dein Bauführer oder Baukoordinator auf den rechtlichen Folgen samt zivilrechtlichen Folgen sitzen bleiben, denn bei einer entsprechenden Verletzung ermittelt automatisch die Polizei. Kann aber bis auf die "Vorsätzlichen Geschichten" mittels einer Versicherung abgedeckt werden.

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