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Nachbargrund kaufen, Parzelle zusammen legen?! [OÖ]

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  •  tekov
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
18.4. - 23.4.2018
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo miteinander,

Seit ca. 10 Jahren steht der Nachbargrund zum Verkauf.
Der Grund stammt aus einer großen Grünfläche die damals frei parzelliert werden konnte.
Jetzt sind die knapp 1000m² als Baugrund gewidmet und bereits vermessen,sprich mit Bauzwang,wobei unsere Gemeinde das relativ locker sieht.

Der besagte Nachbargrund ist der "Rest" neben mir und würde mich reizen falls ich mit der Eigentümerin auf einen Preis komme der mit realitätsnah vorkommt.

Die Fragen die ich dazu hätte:

-) Falls ich den Grund erwerbe, sollte er besser als eigenständiger Grund bestehen bleiben, oder gibt es die Möglichkeit ihn in meine Parzelle zu integrieren?Wenn ja, was kostet das?!

-) Falls der Grund eigenständig bleibt, werden vermutlich sämtliche Gebühren fällig oder? (Kanalanschluss, Verkehrsflächenbeitrag,Wasseranschluss etc.)

Auf was muss ich noch aufpassen bei dem Thema?


Besten Dank emoji

  •  Spore
  •   Bronze-Award
18.4.2018  (#1)
Wenn Bauzwang herrscht, ist eine Zusammenlegung besser. Da muss aber die Gemeinde einverstanden sein. Aber nachdem du die Aufschließungskosten für diesen "neuen" Grund zahlen musst, wird das meist kein Problem sein. 
Als ich sowas vorhatte bedarf es einer Gemeinderatssitzung mit Abstimmung, ob die Grundstücke fusioniert werden können. Für Geometer und Rechtsanwalt/Notar (Kaufvertrag, Grundbuch) würd ich 3.000€ rechnen. Die Formel für Auschließungskosten findest leicht im Netz... das werden sicher über 10.000€

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  •  rk515
  •   Gold-Award
19.4.2018  (#2)
wenn du nicht vor hast, dein bestehende objekt zu erweitern, für was dann eingliedern.
wie schaut die nachfolgeregelung aus?
gibt es kinder, die eventuell selber bauen möchten?
da kommts aus viele faktore an.
wieso auf dieser neuen liegenschaft nicht ein objekt errichten, welchs man vermietet?
soforn die gemeinde das zulässt.

ich würds nicht eingliedern in das bestehend grunstück.

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  •  tekov
  •   Gold-Award
22.4.2018  (#3)
Besten Dank für die Antworten.

Eine momentane Bebauung / Vermietung des Objekts ist nicht vorgesehen.
Sollte wenn, im Moment als Erweiterung des Gartens dienen.

Für die Kinder ein Grundstück kaufen ist vielleicht nie verkehrt, ob sie jemals selbst drauf bauen das andere.
In der heutigen Zeit sind die Leute weniger Ortsgebunden als früher.

Zusammenlegen deshalb, weil ich so die Bebauungspflicht umgehen möchte.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
22.4.2018  (#4)
Ev. wäre es auch eine Möglichkeit, das ganze als "Freizeitgrund" zu deklarieren und/oder den Bauzwang durch ein kleines Gartenhäuschen zu erfüllen.

Eine Zusammenlegung würde ich mir gut überlegen, ob wirklich sinnvoll - das kostet jetzt eine ordentliche Stange Geld, und wenn in ein paar Jahren ein Kind drauf bauen will oder der Grund aus welchen Gründen auch immer wieder verkauft werden soll, zahlst Du noch einmal mindestens genauso viel fürs Parzellieren. Flexibler bist Du m. M. n., wenn Du die Grundstücke nicht zusammenlegst.

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  •  maider187
23.4.2018  (#5)

zitat..
MissT schrieb: das kostet jetzt eine ordentliche Stange Geld,


Unser Grund hatte euch zwei unterschiedliche nummern (EZ) und waren somit getrennt. die Zusammenlegung hat uns 35€ gekostet (NÖ). Keine Ahnung ob das ähnlich oder gleich ist zu deiner Situation. Erkundige dich vorher bei der Gemeinde und am Vermessungsamt. Die können normal Auskunft geben was es kostet.

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