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Nachbar verweigert malwieder unterschrif [OÖ]

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  •  Tomki
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
26.8. - 29.8.2011
10 Antworten 10
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Erstmal ein Hallo, und Lob an dieses Forum, welches mir schon viele nützliche Informationen geliefert hat.

Jetzt muß ich "leider" auch mal selbst etwas fragen, bzw eure Meinung dazu einholen.

Wir wollen bauen in OÖ, Einreichplan ist fertig, und ich bin auf Unterschriftenfang für das vereinfachte Bauverfahren gewesen.

Es haben alle bis auf eine Familie unterschrieben. Sie haben mir allerdings eine "Vereinbarung" mitgegeben, und gemeint, wenn ich Sie unterschreibe, dann bekomm ich die fehlende Unterschrift auf den Einreichplänen.

In der Vereinbarung steht:
"Die Grundbesitzer oder deren Rechtsnachfolger, erwirken einen vorzeitigen Baubeginn, und erhalten hierfür die Unterschrift vom Eigentümer des angrenzenden Grundstückes ... und halten hiermit fest, das sie im Gegenzug keinerlei Einwände haben, wenn zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Grundstück ... Gebäude errichtet werden bzw eine Zufahrt gemacht wird, oder die bereits vorhandene Zufahrt zum Grundstück genützt wird."

Welche Rechte räum ich ihm damit ein? Geht das soweit das er mit der Vereinbarung theoretisch bis an die Grundgrenze bauen darf?

Mfg
Tom

  •  creator
  •   Gold-Award
26.8.2011  (#1)
ganz klar: der wünscht eine general-absolutionden typen würde ich mir gleich mal als besonders freundlich vermerken und schauen, ob ich ihm beim baubestand was reinwürgen kann. der will dich mit sicherheit quälen - denn eine unterschrift auf ein konkretisiertes projekt gegen eine generalzustimmung für alles, was der liebe nachbar so will, tauschen zu wollen ist prima vista mal heftig. kommt halt drauf an, wie sehr ihn dein vorhaben stört - aber generell scheint mir die liebe familie einige beachtung wert... mach dein normales verfahren und lass' die typen wissen, wieviel an mehrkosten die dich kosten. dann wissen sie auch, was du von ihnen hältst.

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  •  ARCHITEKTUR
26.8.2011  (#2)
ja, die nachbarn, das grösste problem ..........
aber allgemein gesprochen:
die bauordnung bzw die gesetzeslage steht über privatrechtlichen
vereinbarungen.........

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  •  Tomki
26.8.2011  (#3)
Naja, die Grundstücke rundherum, sind alle unbebaut, es gibt noch keinen Bestand. Nur zu meiner Rechten sind noch 2 freie, als Bauland ausgewiesene Flächen. Alle anderen sind als "Grünland" ausgewiesen. So auch sein Grundstück!
Soweit ich weiß wollte er dort mal bauen, aber was auf Grund der Widmung, sowie vom Wasserrechtlichen (rote Zone) nicht möglich war.
Grundsätzlich hab ich ja nix dagegen, das er dort baut, bzw was er da bauen will (wenn überhaupt) ,genauso ob er die Strasse zu seinem Grundstück wie nutz, ist mir ebenfalls herzlich egal.
Nur sollte es sich im Gesetzlichen Rahmen bewegen, und ich will ihm dafür keinen "Freifahrtschein" geben.

Wenn ich ihm die Vereinbarung ändere mit dem Zusatz,
"solange die OÖ Bauordnung, und das OÖBauTechnikgesetz ohne Einschränkungen gilt"
erweitere?
Oder wie kann man das anders Schreiben, kenn mich da nicht so mit dem Beamtendeutsch aus.

Tom

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  •  Ferlin
26.8.2011  (#4)
Keine Panik bei uns wars das gleiche,und die ältere Dame wollte partout nicht unterschreiben!
Das ganze ging bis zur Bauverhandlung wo Sie in die Schranken gewiesen wurde,und jetzt kommt am Dienstag unser Wolfhaus!
Bei uns ging es um Ähnliches,Zufahrt,Hausbau Ihrer Enkel,usw.!
Der Herr vom Bauamt war voll auf unserer Seite und hat Ihr den gesetzlichen Rahmen erklärt,und Sie Schlussendlich unterschrieben hat!
Hat ca 30min gedauert,und rund 200€ gekostet,Zeitverlust leider 6 Wochen!
Bezirk Ried im Innkreis!
Lg

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
26.8.2011  (#5)
...vergiß den Nachbarn und verplempere nicht noch mehr Zeit und Energie, sondern mach schleunigst ein ganz normales Bauverfahren.
Alle diese oder ähnliche "Vereinbarungen" sind absoluter Unfug. Denk daher auch gar nicht über eine allfällige Änderung des Inhaltes nach. Irgendwann (und sei es erst bei deinen Nachkommen - oder denen des Nachbarn) wird aus solchen Sachen immer ein Streit. Wenn du dich mit deinem Projekt an die Baubestimmungen hältst (und auch alles so ausführst) hast du nichts zu befürchten und bist später niemenden zu etwas verpflichtet.
NAch meiner Erfahrung daher Hände weg von der Vereinbarung, du investierst Zeit und Energie besser in ein möglichst rasches, korrektes Bauverfahren.

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  •  mrmad
27.8.2011  (#6)
Auf keinen Fall die Vereinbarung unterschreiben!!!! Es ist besser eine Bauverhandlung zu machen. Wenn der Einreichplan den Baugesetzen (Bauordnung, Bautechnikgesetz, etc.) und einen ev. vorhandenen Bebauungsplan entspricht, hat der Nachbar keine Chance. Der Nachbar könnte ev. das Bauverfahren nur verzögern (Berufung usw.) Einziger Wehrmutstropfen ist, dass die Durchführung einer Bauverhandlung ein bisschen mehr kostet (Kommissionsgebühren)als ein vereinfachtes Bauverfahren.

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  •  Ferlin
27.8.2011  (#7)
Der grösste Nachteil ist meiner Ansicht nach der Zeitverlust,wenn Sie nicht unterschreiben geht es weiter in den Gemeinderat usw!!!
Kommt halt drauf an wann du anfangen willst zu bauen!
Lg

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
27.8.2011  (#8)
.@Ferlin:
in den Gemeinderat geht es nicht gleich. Da muss es zuerst eine Berufung geben und vorher muss es entsprechende Einwendungen geben. Wenn das Projekt baurechtlich ok ist, muss der Nachbar erst eine Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechtes finden (bzw. konstruieren).
Daher noch einmal: die Unterschriften vergessen und möglichst rasch auf zur Bauverhandlung....

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  •  Tomki
28.8.2011  (#9)
Danke für eure Hinweise und Warnungen.
Werd heut Nachmittag noch mal versuchen ihn zu erreichen und sagen das ich nicht unterschreibe, und das er es sich doch bitte nochmal überlegen soll.
Wenn er nicht einlenkt, geh ich Montag zur Gemeinde und reich ganz normal ein.
Es ist alles baurechtlich Ok, Vorprüfung Ok, also kann eigentlich nix schiefgehen. Mir gings halt hauptsächlich nur um die Zeitersparniss, aber es hätt wohl nicht sollen sein.

MfG
Tom

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  •  samoth
29.8.2011  (#10)
Hi,

weise Entscheidung. Mach deine Bauverhandlung und gut is. Brauchst ja niemanden in den A**** kriechen für eine Unterschrift wenn ja ohnehin alles i.O. ist. Somit bist dann in Zukunft deinem Nachbarn auch nicht einen Gefallen "schuldig" weil er dir damals ja die Unterschrift gegeben hat.

lg
tom

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