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Nachbar fehlt Feuermauer

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  •  jim panse
7.3. - 19.3.2012
10 Antworten 10
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Liebe Alle,

wir stehen vor folgendem Problem. Unser Nachbar hat an unser Haus angebaut und nutzt unsere Feuermauer als trangende Wand für seine Wohnräume. Jetzt reissen wir das Haus ab und lassen nur diese erwähnte Mauer stehen, um unser Bauvorhaben ohne Einwände des Nachbars bewilligen zu lassen (ist bereits passiert, 2 Wochen Frist noch nicht vergangen). Hätten wir diese Sache bei der Bauverhandlung angesprochen, würden wir denke ich längere Zeit mit Warten verbringen, bis die fehlende Feuermauer auf der Nachbarseite errichtet ist.

Jetzt zur eigentlichen Frage, ist es sinnvoll nach der Einspruchsfrist von 2 Wochen nach Baubewilligung das Problem der Baubehörde mitzuteilen (á la man ist erst bei den Abbrucharbeiten auf dieses Problem gestoßen) und wird dies von Seiten der Behörde (Land NÖ) exekutiert, i.e. muss der Nachbar in Folge auf seiner Seite eine Feuermauer errichten oder verschwinden solche Ansuchen in einer Lade?

Vielen Dank und liebe Grüße.

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
7.3.2012  (#1)
Hallo!

In korneuburg zb teilen sich sehr viele häuser eine feuermauer. die wurden halt damals so gebaut. (Also häuser sind shcon sehr alt)

einer hat die mauer komplett stehen gelassen und sein haus halt "kleiner" gebaut.

ein anderer hat mit der stämmaschine die mauer "halbiert" so dass ca. 20cm stehen geblieben sind.

es traten zwar risse im nachbarhaus auf, aber da der nachbar eh renovieren wollte, hat er die risse verspachteln lassen und gut war es.

der gemeinde war es eher wurst, weil die häuser wurden nun damals so gebaut, hier muss man sich halt arangieren, also hier hat keiner gegen ein recht oder so verstoßen.

lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.3.2012  (#2)
@jim - Vorgangsweise war absolut schlecht - hab die nächsten Tage allerdings keine Zeit, um sofort detailliert zu antworten.....
was wurde bei der Bauverhandlung zur Mauer gesagt??
Jedenfalls: Eure Mauer auf jeden Fall abbrechen....dass der Nachbar dann im Freien steht ist sein Problem... das was Andi oben anspricht (gemeinsame Außenwand) dürfte hier nicht zutreffen, daher zu vergessen....

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  •  jim panse
15.3.2012  (#3)
danke für die Antworten.

Andis Annahmen treffen nicht zu.
@Karl10, bei der Bauverhandlung wurde die Mauer nicht explizit angesprochen, da damals noch geplant war mehrere Mauern stehen zu lassen, durch die weiteren Planungsschritte hat sich das aber geändert und nun stehen wir vor der Situation, dass lediglich die Feuermauer zum Nachbarn und die Bodenplatte samt Teilunterkellerung bestehen bleibt.



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  •  siegfried
  •   Silber-Award
15.3.2012  (#4)
also - bei uns war das ganze genauso, hätten wir unsere feuermauer abgerissen hätten wir dem nachbarn ins schlafzimmer sehen können, haben uns dann im sinne einer guten nachbarschaft dafür entschieden,dass wir die feuermauer belassen, und daneben eine neue mauer aufgezogen, da wir dadurch minimal platz verloren haben wars für uns eine gute lösung. zuerst wollten wir die paar qm grund an den nachbarn verkaufen, aber da hätt die ganze vermesserei mehr gekostet als das ganze wert ist. der nachbar war/ist uns dankbar dafür gewesen.... klar ist sicher eine individuelle entscheidung, aber mir is das nachbarverhältnis wichtig und unser grundstück ist auch groß genug gewesen um den platzverlust zu verschmerzen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.3.2012  (#5)
..@jim:
nach deiner Schilderung scheint es sich jetzt um eine wesentliche Abweichung gegenüber der Baubewilligung zu handeln, auch wenn die Feuermauer stehen bleibt - bedeutet: ergänzende BAubewilligung! Was hast da jetzt gewonnen? warum nicht gleich das sagen was letztlich gewollt und getan wird??
"Gute Nachbarschaft" ist schon ok; aber wie kommt ihr (auch Siegfried) dazu, dass ihr euch da mit Problemen herumschlagt, nur weil es sich der NAchbar früher leicht (und egoistisch) gemacht hat und ganz einfach keine eigene Mauer errichtet hat?? Versteh ich nicht!!

Vielleicht bin ich da ein bißchen beruflich geschädigt: habs oft genug erlebt, dass zuerst in bester Nachbarschaft alles mögliche und unmögliche gegenseitig akzeptiert wurde. Später (oft erst bei den nächsten Generationen) habens dann endlos darüber gestritten, bei den Behörden die Akten gefüllt und die Rechtsanwälte haben jedenfalls gut verdient..... ich würd meinen Kindern oder sonstigen Nachbesitzern sowas nicht hinterlassen

kurzum: jeder hat sein Gebäude mit eigener Mauer abzuschließen; und wenn nicht, dann steht er halt im Freien....sein Problem! Ist es eure Schuld und Verantwortung, dass sich der NAchbar ganz einfach auf eure Kosten seine Mauer erspart hat????

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  •  jim panse
16.3.2012  (#6)
Baubewilligung ist zum Glück keine Erneute notwendig, wurde abgeklärt.

Wir haben weiters natürlich bei der Gemeinde und beim zuständigen Bauamt Bescheid gegeben über die Zustände, möglicherweise geschieht hier etwas, oder landet auch in einer Lade für die nächsten Jahrzehnte. Man wird sehen.
Danke jedenfalls für die Rückmeldungen!

Lg,

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  •  siegfried
  •   Silber-Award
19.3.2012  (#7)
ja karl - du hast vermutlich recht, aber wir sind eben den nervenschonensten weg für uns gegangen....

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  •  elli2
19.3.2012  (#8)
@ Karl10 - Hallo, darf ich dich auch um eine Auskunft hier bitten (betr. Stmk.)? Unser Nachbar hat sein Carport mit Geräteschuppen auch auf die Grundstücksgrenze gestellt und keine Brandmauer gemacht. Nachträglich kann er die auch nicht mehr machen, sonst müsste er alles wegreißen - aber wir sind natürlich die Dummen. Lt. Baubescheid müsste er eine solche Mauer aber machen - können wir da noch irgendetwas? Bei unserer eigenen Mauer wird er wohl kaum die Hälfte mitzahlen ... LG und Danke! elli

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.3.2012  (#9)
@elli - melde mich in diesem Forum in der Regel mit spezifischen Beiträgen nur für NÖ.

Zu deiner Frage kann man allerdings ganz allgemein - und daher auch für die Steiermark gültig - folgendes sagen:

Wenn das genehmigte Bauprojekt eine Mauer beinhaltet, dann sollte die auch errichtet werden. Wenn sie nicht gebaut wird, ist das eine wesentliche (bewilligungspflichtige) Abweichung. Ist eine geänderte Ausführung ohne der Mauer nicht genehmigungsfähig (was ich allerdings für die Steiermark und für die konkrete Situation in deinem Fall jetzt nicht genau beantworten kann), dann müsste dein Nachbar von der Baubehörde den ausdrücklichen baupolizeilichen Auftrag bekommen, das Projekt wie bewilligt herzustellen.

Wie das technisch geht, ob man da wieder etwas wegreißen muss, was das kostet usw. soll nicht dein Problem sein. Es kann ja nicht sein, dass ständig die Leute irgendetwas anderes bauen als genehmigt und die anderen sollen dann immer alles schlucken und tolerieren (siehe auch die Fälle weiter oben). Wenn das zur "Kultur" wird, dann baut ohnehin jeder was er will und wie er will unter dem Motto: was soll mir schon passieren? traut sich ohnehin keiner, mir das wieder wegreißen zu lassen....

Daher: zunächst solltest du für dich abklären, ob nach der objektiven Gesetzeslage die Mauer zwingend erforderlich ist und aus welchen Gründen (z.B. Brandschutz). Dazu kannst du Auskunft bei der Baurechtsabteilung des Amtes der Landesregierung erhalten; die haben auch Parteienverkehr). Sollte sich die Notwendigkeit der Mauer dabei bestätigen, dann mach eine (schriftliche) Anzeige bei der Baubehörde (Bürgermeister), dass der Nachbar abweichend vom bewilligten Projekt gebaut hat und stell den Antrag, dass ihm die Baubehörde den Auftrag erteilt, sein Projekt bewilligungsgemäß herzustellen und die fehlende Mauer aus z.B. Brandschutzgründen zu errichten.

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  •  elli2
19.3.2012  (#10)
Danke Karl10 ! - DANKE für deine ausführliche Antwort! Lg, elli

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