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Möglichkeiten des Nachbars-Bescheide ok

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  •  Weinkeller1
2.5. - 4.5.2013
6 Antworten 6
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Folgende Problematik - baue am Ende einer Strasse und mein Nachbar war einige Jahre allein - nun komme ich daneben hin.

Einreichplan wurde vom Nachbar bereits unterschreiben. Baubescheid ect. ist fertig.

Nach dem Kellerbaggern war der Nachbar das erste Mal bei der Gemeinde - das Haus wird zu hoch!?
War dann drüben und hab den Plan genau erklärt... eigentlich sehr freundlich und nett.

Heute tiefer runtergegraben für Frostschürze - Nachbar nochmals bei der Gemeinde Haus wird zu hoch?

Alles Ausgemessen Höhenniveaus passen mit Einreichplan zusammen - nun gibt der Baumeister auch noch eine Stellungnahme an die Gemeinde, dass Plangetreu gebaut wird.

Nun die Frage:
- Grundsäzlich halte ich den Abstand zur Grundgrenze und alles wie lt. Einreichplan ein.
- Trotzdem war schon die Aussage der Gemeinde Nachbar könnte noch auf Vorortbegehung und Sachverständigen bestehen

emoji Wie kann mich der Nachbar weiter ärgern welche Möglichkeiten hat er. Verhindern kann er ja nichts, oder? - nur Nerven, Zeit und hoffentlich kein Geld kosten.

  •  sheppard
2.5.2013  (#1)
Bei Freunden von mir wars ähnlich. Da hat der alte Nachbar auch ne Beschäftigung gesucht und ständig bei der Gemeinde wegen allem Möglichen angerufen. Die hat dann bei ihnen angefragt ob sie (die Gemeinde) einen Sachverständigen schicken können der gleich das gesamte Haus vermisst (meine Freunde waren schon fertig mit dem Bau). Damit hat sich die Gemeinde erspart bei jeder Beschwerde des Nachbarn extra jemanden schicken zu müssen - und der hat schon vorher mehrmals Beschwerden eingereicht die aber nie gestimmt haben. Somit hatte die Gemeinde den Nachweis das alles passt und konnte gleich jede Beschwerde abschmettern. Bezahlt hat das Ganze die Gemeinde bzw. wir Steuerzahler. Da kann man nur Danke sagen wenn man so einen Nachbarn hat. emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.5.2013  (#2)

zitat..
sheppard schrieb: Bezahlt hat das Ganze die Gemeinde bzw. wir Steuerzahler.

Da waren sie aber großzügig bzw. wollten den NAchbarn nicht ärgern(oder sie habens nicht gewußt): bezahlen hätte der Nachbar müssen!! ER hat die Amtshandlung verschuldet bzw. verursacht (und zwar zu unrecht)

@weinkeller1: er kann lästig sein und dich ärgern; ein essentielles Problem wirds für dich aber nur, wenn du irgendwo von deinem genehmigten Projekt abweichst, und sei es auch nur gering. Daher: genau nach Plan bauen!! (was ja ohnehin Selbstverständlichkeit sein sollteemoji )

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.5.2013  (#3)
karl10 war wieder mal schneller und hat absolut recht. - der große spaß des nachbarn ist der zivilrechtliche besitzschutz, vgl. §§339ff abgb, insbes. §341 abgb: http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=341&mvpa=273 , der bietet viel mehr spielraum zum sekkieren und behindern als die subjektiv-öffentlichen rechte im bauverfahren. letztendlich kann der nachbar zwar schadenersatzpflichtig werden, bis dahin aber kann er - auch bei völlig korrektem vorgehen - immer behaupten, dass du nicht plankonform baust. bzw. trotz plankonformer vorgehensweise eine gefahr für seinen besitz gegeben ist, die im bauverfahren nicht ausreichend gewürdigt wurde.
der spaß besteht darin, dass der/die richterIn für einstweilige verfügungen wie einen baustopp die sachlage gar nicht inhaltlich zu prüfen braucht, sondern sich auf die behauptungen verlassen darf - weil bei unrichtigen behauptungen ja eh der nachbar schadenersatzpflichtig wird.
wer einen mittellosen strohmann mit sowas losschickt, ist legalisierter erpresser; schön viele verfahrenskosten und keine chance auf schadenersatz wegen der exekutionsbeschränkungen. in solchen fällen müsste sofort sicherstellung verlangt werden...
bei unbegründeten anbringen bei der gemeinde kann man die schon mal auf §35 avg http://www.jusline.at/35_Mutwillensstrafen_AVG.html aufmerksam machen...

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  •  Weinkeller1
3.5.2013  (#4)
@karl: genau nach Plan bauen ist relativ... Bin von der Grundstücksgrenze sogar noch ein paar cm weiter weg gerückt. Bzw. genau nach Plan gehts wenns um Ausführungsdetails geht auch nicht Unterschied Einreichplan zu Polierplan.
Lästig stell ich mir dann alles für - nachmessen - Maurertoleranz? ect. cm-genau gehts sicher net

@creator:
Hab mir die §§ durchgelesen aber nicht ganz verstanden.
Bzw. deinen zweiten Absatz, heißt das soviel, dass die Verfahrenskosten auf mich zukommen und ich diese erst bei bestätigung meines Rechtes zurückbekommen kann? Bzw. kann ich muss ich dann meine Kosten wegen Baustopp ect. geltend machen?

Wichtiger Punkt nachmessen - Da ich im Hang baue hab ich eigentlich keine Erde unangetastet lassen (komplett Humus weg und Niveaus erstellt) - Referenz auf Urgelände?
Was ich nun beim Schreiben des Posts noch gesehen habe:
Der Bezugspunkt im Einreichplan wie er eingezeichnet ist (ausgedruckt ists a dicker Punkt, aber im CAD kann man den genau ausmessen) , würde nach meiner Auslegung sogar ca. 25cm für mich sprechen - zu tief gebaut. Hab mich hier an die Strasse/Einfahrt gehalten.

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  •  sheppard
3.5.2013  (#5)
@creator: du schreibst das der Nachbar Schadensersatzpflichtig werden könnte wenn es z.B. zu einem Baustopp kommt. Wer muss jetzt aber die Messungen zahlen, wo nur rauskommt das seine Behauptung nicht stimmt (und ihm keine böswilligen Behauptungen vorgeworfen werden können)? Angenommen es ist noch zu keinem Baustopp oder sonstigen Nachteilen gekommen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.5.2013  (#6)
@sheppard - karl10 hats eh in seinem Post geschrieben...das muß der Nachbar zahlen, wenn sich rausstellt, dass er unrecht hat.
Oder die Gemeinde übernimmts großzügigerweise.
Auf keinen Fall kanns dem Bauherrn zugerechnet werden...wär ja noch schöner, wenns da ein paar Leute gibt, denen fad ist usw...

Wenn sich aber rausstellen sollte, dass der Nachbar recht hat, haftet der Bauherr bzw. die Baufirma dafür.

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