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Mit ins Grundbuch - ja oder nein

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  •  Maxima
18.7. - 19.8.2017
13 Antworten | 9 Autoren 13
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Liebe Forumsmitglieder,

ich stehe momentan vor einer großen Entscheidung und hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen?

Und zwar wird das Elternhaus meines Freundes auf ihn umgeschrieben und wir haben vor dieses anschließend zu renovieren. Die Mutter erhält lebenslanges Wohnrecht und eine kleine separate Wohnung wird ihr eingerichtet.
Den Kredit will mein Freund gemeinsam mit seiner Mutter aufnehmen, sodass ich dafür nicht bürgen muss, da ich ein wenig Erspartes auf der Seite habe, das ich einbringen kann.
Nun stellt sich mir aber die Frage, ob ich mit ins Grundbuch soll oder nicht?! Wenn ja, dann hafte ich doch automatisch für den Kredit mit, sollte mal was sein, oder? Wenn nicht, dann stecke ich mein gesamtes Erspartes rein und steig im Falle einer Trennung schlecht aus, oder? Kann man das vertraglich noch anders lösen?

(Natürlich muss ich mich noch ausgiebig von einem Notar beraten lassen, aber wäre vorab über eure Tipps sehr dankbar!!!)

Unsere Pläne sind leider noch etwas unklar...die Entscheidung ob wir mal heiraten möchten ist noch nicht eindeutig gefallen.
Wie würdet ihr vorgehen?

Liebe Grüße,
Maxima

  •  wolfgangpue
  •   Silber-Award
18.7.2017  (#1)
Wenn du im Grundbuch stehst hat das nichts damit zu tun dass du dann für den Kredit haftest.
Wenn du nur einen kleinen Teil zum Gesamtprojekt beisteuerst dann bietet sich ein Partnerschaftsvertrag an. Dort steht drinnen was du ins Haus gesteckt hast und bei Trennung bekommst du diesen wieder raus.

Mit kleinen Teil meine ich in ca. 10-20% des Projekts, wobei das überschriebene Haus mitbewertet wird.


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  •  barneyb
  •   Gold-Award
18.7.2017  (#2)
Rein ins Grundbuch. Alles andere ist halb-gar (wenn ihr beide euch sicher seid und schon ein paar Jahre zusammen seid)

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  •  wolfgangpue
  •   Silber-Award
18.7.2017  (#3)
Eintrag ins Grundbuch würde ich auch zustimmen falls wie es gesagt um größere Beträge geht oder wenn du für den Kredit auch haftest. Wenn du zum Beispiel 30k einbringen kannst und das Haus vom Freund 200k wert ist und er einen Kredit von 100k ohne dich aufnimmt, dann hast du ca. 10% vom Wert. In diesem Fall lässt sich dies dann auch ohne Grundbucheintrag lösen, da du im Falle einer Trennung sicher nicht im Haus bleiben wirst wenn die Mutter ein Wohnrecht darin hat. Wichtig ist, bevor was investiert wird von deiner Seite alles abzuklären für den Fall einer Trennung. Dann erspart man sich einiges an Nerven da man selten im Guten auseinander geht.

Auch eine zukünfitge Heirat macht da keinen Unterschied, da nur während der Ehezeit alles geteilt wird was erwirtschaftet wird. Was der eine Ehepartner in der Ehe einbringt (z.B Haus) gehört ihm auch nach der Ehe und wird nicht halbe halbe geteilt.

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  •  Maxima
19.7.2017  (#4)
Danke für eure Antworten! :)

Also er nimmt den Kredit definitiv zusammen mit seiner Mutter auf - ca. 200.000€, mit inkludiert sind da dann bereits vorhandene Schulden, die umgeschichtet werden. Beim Abzahlen des Kredites würde ich aber ebenfalls einen Beitrag leisten.
Außerdem hätte ca. 40.000€, die ich einbringen könnte. Wie viel das Haus + Grundstück derzeit wert ist, weiß ich leider nicht.

Wenn die Beziehung in den nächsten Jahren scheitern sollte, werde ich definitiv nicht im Haus bleiben, sondern möchte dann einen Neuanfang machen.
Also wäre ein Partnerschaftsvertrag wohl die fairste Lösung für beide, oder?

Aber wenn ich dann eben weiter in die Zukunft denke, komme ich dann wieder ins Grübeln....Falls wir Kinder bekommen sollten, müsste ich die Kinder bei einer Trennung aus ihrer gewohnten Umgebung herausreißen, falls ich nicht im Grundbuch stehe, oder? Und was ist beim Worst-Case Szenarium? Was ist wenn mein Lebensgefährte verstirbt? Dann steh ich doch alleine da, ohne Rechte auf das Haus, ohne mein Geld (wer soll es mir dann zurück zahlen?) und muss mir mit Kind und Kegel alles neu aufbauen.
Falls ich doch im Grundbuch eingetragen werde, hafte ich doch auch irgendwie mit für den Kredit, der aufgenommen wird oder? (ohne das ich diesen unterschrieben habe) Es wird dann ja eine Hypothek ins Grundbuch eingetragen.

Ich weiß, ich habe komische Gedanken, möchte aber alle Eventualitäten durchspielen bevor ich mich entscheide.
Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen mehr Klarheit verschaffen....ich möchte nicht ganz planlos und naiv zum Notar gehen, sondern schon einen Plan haben in welche Richtung es gehen soll....

Danke schon vorab für eurer Lesen!




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  •  rocco81
  •   Gold-Award
19.7.2017  (#5)

zitat..
Maxima schrieb: Und was ist beim Worst-Case Szenarium? Was ist wenn mein Lebensgefährte verstirbt? Dann steh ich doch alleine da, ohne Rechte auf das Haus, ohne mein Geld (wer soll es mir dann zurück zahlen?) und muss mir mit Kind und Kegel alles neu aufbauen.


Dafür gibt es eine Versicherung die den Kredit zu Ende bezahlt.
Wenn dein LG verstirbt und die Schwiemu im GB steht bist du auf ihr wohlgesinnen angewiesen...ob das gut ist?
Es könnte auch ein Problem werden wenn die Schwiemu irgendwann ins Pflegeheim muss und sie noch im GB steht.


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  •  Maxima
19.7.2017  (#6)

zitat..
rocco81 schrieb: Wenn dein LG verstirbt und die Schwiemu im GB steht bist du auf ihr wohlgesinnen angewiesen...ob das gut ist?


Ein guter Grund um mit ins Grundbuch eingetragen zu werden, ja. Zumindest wenn wir Kinder haben sollten, will ich nicht weg.

zitat..
rocco81 schrieb: Es könnte auch ein Problem werden wenn die Schwiemu irgendwann ins Pflegeheim muss und sie noch im GB steht.


Könntest du das vielleicht näher ausführen? Welche Probleme könnten da für uns entstehen?

Ganz liebe Grüße,
Maxima

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  •  GeorgL
19.7.2017  (#7)
Das Land greift bei Pflegefällen üblicherweise auf das Vermögen der zu Pflegenden zu um die Kosten abzudecken. Oft auch ein paar Jahre rückwirkend, dh. auch bei Grundübergabe unmittelbar oder länger vor Inanspruchnahme einer Pflegeleistung.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
19.7.2017  (#8)

zitat..
GeorgL schrieb: Das Land greift bei Pflegefällen üblicherweise auf das Vermögen der zu Pflegenden zu um die Kosten abzudecken. Oft auch ein paar Jahre rückwirkend, dh. auch bei Grundübergabe unmittelbar oder länger vor Inanspruchnahme einer Pflegeleistung.


Pflegeregress wird mit 1. Jän. 2018 abgeschafft, also dürften hier hier keine Probleme mehr entstehen.

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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
19.7.2017  (#9)
Wer weiß was in 20 Jahren ist...

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
19.7.2017  (#10)

zitat..
GeorgL schrieb: Wer weiß was in 20 Jahren ist...


Wer weiß was in 20 Jahren ist wenn die TE NICHT im Grundbuch steht. Glaskugel lesen kann keiner... dann dürften wir alle nie und nimmer auch nur irgendwas entscheiden. Wer weiß was morgen ist... emoji

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  •  ChristianIV
22.7.2017  (#11)
man muss hier verschiedene Dinge bedenken:

Unabhängig wie die Gesetze aktuell sind, jede Generation die rechtlich beteiligt ist macht es komplizierter, solange Sonnenschein herrscht ist es ja überhaupt kein Thema aber wer weiß wie sich die Zukunft entwickelt
-> ihm soll das Haus gehören mit Wohnrecht für die Mutter
(keiner weiß wie sich die Gesetzeslage entwickelt und ob der Staat plötzlich dann doch Geld haben will ob Pflege oder Erbe oder ...)

Einen Kredit mitunterschreiben würde ich nur wenn ich selbst im Grundbuch stehe, auf jeden Fall würde ich es schriftlich festhalten wer wieviel beisteuert WENN das Grundbuch die exakten Verhältnisse nicht darstellt, Beispiel wäre:
Er bringt 200.000
Sie bringt 50.000
(kann Geld oder halt Grundstück bzw Bestand sein)
gemeinsam 200.000 Kredit
-> Er 300.000 (200+100 Schulden)
-> Sie 150.000 (50+100 Schulden)
2:1 ins Grundbuch und gemeinsam den Kredit

Für den angesprochenen Kinderfall und Tod (wenn dir nichts gehört), wenn du nichts bekommst erben die Kinder (deren Vormund du bist) mindestens die Hälfte wenn du nichts bekommst, also mit Kindern raus müssen wenn man selbst leer ausgeht beim Tod des Anderen ist so keine Gefahr



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  •  wolfgangpue
  •   Silber-Award
23.7.2017  (#12)

zitat..
Falls wir Kinder bekommen sollten, müsste ich die Kinder bei einer Trennung aus ihrer gewohnten Umgebung herausreißen, falls ich nicht im Grundbuch stehe, oder?


Falls ihr euch trennt, werdet ihr sicher nicht weiterhin gemeinsam im Haus wohnen wollen. z.B Dein Freund oder du lässt dann den neuen Partner ins gemeinsame Haus einziehen. Geht sicher nicht gut. Todesfälle ohne Kinder lassen sich einfach durch ein Testament regeln ansonsten erben eh die Kinder und du bist Vormund wie schon geschrieben wurde und musst daher auch nicht aus dem Haus raus auch wenn du nicht im Grundbuch stehst.
In den meisten Fällen wo beide im Grundbuch stehen und beide den Kredit aufgenommen haben wir bei einer Trennung das Haus verkauft. Damit einer das Haus übernehmen kann muss dann nämlich auch die Bank mitspielen um den anderen Partner von der Haftung zu befreien.


Das Wohnrecht der Mutter verringert den Wert des Hauses/Grundstücks natürlich erheblich.



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  •  ptelea
19.8.2017  (#13)
Soll die Mutter nicht eh raus aus dem Grundbuch, wenn es dem Sohn überschrieben wird (bis auf das Wohnrecht)?
Ich würde da versuchen zur Hälfte ins Grundbuch zu kommen, mit zusätzlichem Vertrag, wo festgehalten wird, wer was wie wann beisteuert. Da empfiehlt sich auch ein eigenes Girokonto fürs Haus vom dem alle Kosten (inkl. Sanierung, Strom, Wasser, Kreditraten etc.) beglichen werden, da ist dann im Nachhinein auch sichtbar, wer was eingezahlt hat.
Wenn dein Lebensgefährte das nicht will, dann würd ich auch nicht zur Sanierung beisteuern, oder deinen Anteil für die Sanierung vertraglich als "Miete" für die Zukunft anrechnen lassen, dh du steuerst jetzt 40.000 bei, das ist dein Miet- und Betriebskostenanteil für die nächsten XX Monate.

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