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Mengenüberschreitung gegenüber Angebot!? [OÖ]

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  •  uhu
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
8.12.2009 - 4.1.2010
11 Antworten 11
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Hallo zusammen!

Haben heuer im Herbst mit dem Hausbau begonnen. Gebaut wird über eine kleinere Baufirma aus der näheren Umgebung.

Letzte Woche haben wir die erste Rechnung erhalten. Nun - siehe da - sind wir bei Schotter und Schlacke jeweils bei der rund 2,5fachen Menge als im Angebot angeführt.

Die Mehrmenge beim Schotter resultiert daraus, dass die Baugrube um rund 25cm zu tief ausgehoben wurde und dadurch eine entsprechend stärkere Rollierung eingebracht werden musste.

Bei der Schlacke dürfte einfach nur schlecht kalkuliert worden sein.

Dass Angebot beinhaltet die Phrase "Die angegebenen Stunden- bzw. Materialsätze sind Ca.-Werte. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Stunden- bzw. Materialaufwand."
Soetwas wie "verbindlich" bzw. "unverbindlich" kommt im Angebot gar nicht vor.

Nun würde mich interessieren wie es hier von rechtlicher Seite her aussieht um entsprechend reagieren zu können.

Wäre über jede Antwort dankbar!

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
8.12.2009  (#1)
HiAlso diesen Satz hatten wir auch drinnen "mit der tatsächlichen" Menge, aber bei uns wurde alles "richtig" kalkuliert, also da haben sich die Werte nur minimalst geändert.

Meine Meinung zum Schotter: wenn er zu tief aushebt, muss auch er dafür gerade stehen ...

ich würd erm das sagen, weil ein streitpunkt kann das ja wohl nicht sein, weil wir haben für den m3 Schotter 5 Euro bezahlt - oder hast do einen so "schlechten" Preis.

lg!

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.12.2009  (#2)
hab' schon zig mal gepostet, dass unverbindliche kostenvoranschläge völliger schwachsinn und daher so dämliche klauseln wie "tatsächliche menge" oder "auf regie" zu vermeiden sind - damit wird sowohl die aufklärungspflicht des werkunternehmers nach §1168a abgb zu unterlaufen wie auch die vergleichbarkeit zu verhindern versucht.
trotzdem kann der baumeister sich seine rechnung in die haare schmieren: max. 10-15% mehrpreis musst du hinnehmen, wenn der liebe mann dich brav darauf aufmerksam gemacht hat und du NACHWEISLICH zugestimmt hast.

http://www.arbeiterkammer.com/online/kostenvoranschlag-10191.html

daher sofort rechnung eingeschrieben rügen und auf die verletzung der aufklärungspflicht - sowohl im angebot wie bei der bauführung - hinweisen.
ach ja - die wirtschaftskammer sieht das auch so:
http://portal.wko.at/wk/hilfecenter_detail.wk?hcsid=1018&chid=7&thid=0&sbid=0&dstid=682

der und der innung würde ich den typen eh mal melden - und mir überlegen, wie sehr ich dem noch trauen kann bzw. was dann noch alles kommen kann.
auf jeden fall würde ich mir schleunigst einen termin bei der ak oder dem vki sichern - dort kann man auch ein reklamationsservice um €10.- buchen.

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  •  Claud
  •   Silber-Award
8.12.2009  (#3)
wenn wir creator´s Vorschlag umsetzen und alle Baufirmen und Erdbauer die nach Aufwand abrechnen der Innung melden dann können wir gleich einen Auszug des Branchenverzeichnisses an die Innung senden.
Wenn es kein Pauschalangebot ist wird nunmal nach Stunden oder/und Menge abgerechnet - und den angebotenen m3 Preis wird der Baumeister ja wohl auch verrechnet haben.

Ich würde die Sache anders sehen - wer hat denn die Bauaufsicht? Denn das die Grube zu tief ausgehoben wurde lässt wohl vermuten dass die Aufsicht vernachlässigt wurde, im Falle das die Baufirma die Bauaufsicht selbst hat (und du dann auch dafür zahlst das die Arbeiten beausichtigt werden) würde ich das als Ansetzpunkt nehmen um die Kostenübernahme zu klären.

Mein Tip in dieser Phase: nicht Streiten...Reden !



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  •  creator
  •   Gold-Award
8.12.2009  (#4)
reden kann man immer - sobald man rechtlich auf der sicheren seite ist. die meisten wollen nur reden - und werden genau deshalb selten ernst genommen: wer raunzt, der kauft und zahlt auch...

wenn es wie bei andibru im rahmen bleibt, ist die verrechnung nach aufwand - auch wenn das nicht ganz objektivierbar ist - ok. da braucht natürlich auch niemand alarm schlagen - eh klar.
hier fällt die forderung aber ziemlich deutlich aus dem rahmen. da frag' ich mich schon, was in einem baumeister-kopf vorgeht, wenn er im wissen um ein bestehendes anbot die vereinbarte menge beinhart um 150% überschreitet und dann noch die frechheit besitzt, das lustig auf die rechnung zu setzen. nur weil ein kv unverbindlich ist, heißt das halt nicht, einen freibrief für jedweden schachsinn zu haben...
stellt der dann auch 2,5 häuser hin und glaubt, dass die bezahlt werden? oder braucht er nur 250% ziegel, beton, estrich, etc. um den sonstigen schwund für schwarzarbeiten auszugleichen?
nebenbei: jeder wirt, greißler, trafikant, tankwart, etc. würde seine blauen wunder erleben, wenn er einfach so 250% zu verrechnen versuchen würde... stell' mir die szene lustig vor: claud kriegt jedes mal statt 1 krügerl 2 plus a seidl auf die rechnung... redet freundlich mit dem wirt... und geht mit einem urguten gefühl wieder hin... ned ganz realistisch, oder?

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  •  Claud
  •   Silber-Award
9.12.2009  (#5)
lieber Creator: wenn wir UHU´s Fall auf deine Wirtshaustheorie ummünzen dann müssen wir aber schon genau hinschauen. In dem Fall wäre die Geschichte dann so das ich auf der Karte des Wirtes beim Bier einen Literpreis finde - und je nach dem wieviel ich vertrage wird dann verrechnet.
Dein Beispiel stimmt nämlich insofern nicht, weil UHU´S Baumeister nicht einfach mehr €´s per Mengeneinheit verrechnet sondern die Gesamtmenge vom Kostenvoranschlag abweicht. Zahlen soll er die wirklich gelieferte Menge (die ist jetzt wegen der zu tief ausgehobenen Grube höher und nicht blos am Papier).



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  •  creator
  •   Gold-Award
10.12.2009  (#6)
ned ganz - wir sind hier noch im vertragsrecht - beim wirten wird 1 krügel bestellt und für den fall, dass du mehr verträgst/willst, die nachlieferung zum vorher fixierten preis vereinbart.
hier wie dort muss aber gefragt werden, ob du noch was willst - mehr bier oder mehr schotter. wennst ungefragt ein bier hingestellt kriegst und das unangerührt zahlen sollst... siehe oben. genau deswegen der link zu arbeitrkammer.
ich hab's mir einfach gespart, die ewig gleiche leier von förmlicher übergabe und abnahme, mängelrügen und zurückbehaltungsrecht nochmal aufzulegen...

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  •  Claud
  •   Silber-Award
10.12.2009  (#7)
OK vom Wirtshaus wieder zurück zu UHU´s Geschichte. Auf der verlinkten AK seite stet doch auch :

Einem Konsumenten gegenüber ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt wurde (z.B. durch die Bezeichnung als "unverbindlicher Kostenvoranschlag" aber auch durch die Anführung von "Zirka-Preisen" oder den Vermerk "abgerechnet wird nach Naturmaß").

... aber nochmal, ich bin ja auch der Meinung das nicht UHU "die Krot schlucken muss" ! Mein Zugang zur Kostenübernahme ist eben der das die Schuld am Mehrverbrauch derjenige tragen muss der die Grube zu tief gegraben hat.

Creator denkst du denn das es Sinn gemacht hätte noch großartig zu Fragen ob UHU noch Schotter will nachdem klar ist das die nun größere/tiefer Grube jetzt mehr davon verträgt? Das im Plan festgehaltene Niveau ist bindend - einfach die Angebotene Menge einfüllen und dann das Haus drauf stellen geht eben auch nicht.


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  •  creator
  •   Gold-Award
11.12.2009  (#8)
stimmt schon - nur ist das kein freibrief für eigene fehler - nicht einmal für verrechnung nach gutdünken.
der punkt ist ja: wie geht man vor, wenn man als firma (irreversible=?)fehler gemacht hat?

einfach weitermachen und alles auf die rechnung setzen spielt's halt nicht, weil uhu nicht gezwungen werden kann, etwas abzunehmen, was er nie bestellt hat. da geht's um die grundsätzliche ausführung und nicht nur um die menge! erde auffüllen, verdichten und nur normale schottermenge nehmen war offenbar keine option. spätestens da hätte man den bauherrn informieren und eine vertragsänderung vereinbaren (oder die haftungsfragen klären) müssen.


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  •  Claud
  •   Silber-Award
11.12.2009  (#9)
meine Rede !

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  •  architect64
4.1.2010  (#10)
kann nicht so sein ! - wenn es wahr ist, daß diese Phrase:
"Die angegebenen Stunden- bzw. Materialsätze sind Ca.-Werte. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Stunden- bzw. Materialaufwand."

unterschrieben wurde, dann fehlen mir die worte.
d.h. es wurden weder lohn noch materialkosten vereinbart, ALLES ist variabel, oder liegt hier seitens verfasser ein kleiner irrtum vor ???

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  •  fricki
4.1.2010  (#11)
wenn - ich das so lese kann ich es immer wieder nur sagen ... holt euch ein paar Angebote und macht euch dann eine Pauschale mit genauer(!) Leistungsbeschreibung aus.

Ich habe mir z.B. für Rohbau mit Keller (und ein paar Kleinigkeiten) einen Fixpreis vereinbart und somit war es mir egal wieviel Material dann wirklich benötigt wurde.

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