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Meine Anwaltskosten - ist das günstig?

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  •  Franz_s
9.10. - 11.10.2006
5 Antworten 5
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Ich habe letzte Woche die Honorarnote für die Kaufabwicklung meines Grundstücks erhalten. Dieser Anwalt wurde mir vom GS-Verkäufer als "besonders" günstig empfohlen. Hier die Daten (gerundet):
Kaufvertrag errichtet 812,-
Grundbuch verfaßt 270,-
50% ES 135,-
20% USS f. diese Posten 243,-
Barausgaben (Beglaubigung + Grundbuchgesuch) 92,-
Summe 1550,-
Das Grundstück kostete ca. 29000,-

Die Anwaltskosten machen also ca. 5,3% vom GS-Preis aus. Nach meiner Meinung kann man das nicht als günstig bezeichnen - oder wie denkt ihr darüber? Habe inzwischen erfahren, dass i.A. so zwischen 2-3% verlangt wird. Was also in meinem Fall nicht günstig sondern teuer beteutet. Das nächste Mal werde ich sicher vorher eine Pauschale vereinbaren (aber hinterher ist man immer klüger).

PS: Was 50% ES beteutet muss ich erst erfragen.




  •  Liz25
9.10.2006  (#1)
Notarkosten - Unser Notar hat für ein Grundstück mit ähnlichem Kaufpreis (30.000 Euro) in Summe ca. 700 Euro verlangt. Dazu sind dann natürlich noch die Grunderwerbsteuer ans Finanzamt und die Kosten für einen Grundbuschsauszug etc. gekommen, aber reine Kosten für den Erwerb des Grundstückes (Kaufvertrag inkl. Einverleibungsansuchen ans Grundbuchsgericht) waren, wie gesagt, ca. 700 Euro, was etwa die Hälfte von deinen Kosten ist. Würde daher sagen, dass 1.500 eher teuer ist.

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  •  goldi78
10.10.2006  (#2)
Notar - hat bei uns 1082,- gekostet... grundstückspreis war ca. 30.000,- € und natürlich haben wir auch grunderwerbsteuer bezahlt...

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  •  Jeylo
11.10.2006  (#3)
Anwaltskosten - hallo! das sind die tarifmäßigen kosten, die der anwalt verlangen dürfte. es ist aber gewöhnlich so, daß man einen günstigeren pauschalbetrag ausmacht. 50 % es bedeutet 50 % einheitssatz, da werden kleine briefe usw. damit abgedeckt.

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  •  nasowas
11.10.2006  (#4)
Unbedingt Pauschalhonorar! - Es gibt verschiedene Gebührenordnungen, an die sich die Anwälte, Notare, Gerichte auch halten (müssen), wenn man nichts anderes vereinbart hat. So hat uns z.B. das Gericht hingewiesen dass die gleiche Leistung nach Gebührenordnung beim Notar günstiger ist, als bei Gericht. Letztlich haben wir sowohl beim Notar als auch mit unserem RA einen Pauschalpreis vereinbart. Grundstückkosten ca. EUR 200.000,- Anwalt+Notar zusammen weit unter EUR 1.000,- (Haben aber gut verhandelt)

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  •  nasowas
11.10.2006  (#5)
Nachtrag - Nur der Vollständigkeit halber GrESt und Eintragungsgebühr sind natürlich extra zu bezahlen. Grundbuchauszüge kann sich jeder übers Internet selbst machen, Kostet bei Grundstücken ohne Wohnungseigentum so ca. 1-2 EUR je Liegenschaft, je nach Länge der Eintragungen.

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