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Mal so, dann so [B]

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  •  mackica
  •  [B]
  •  [Burgenland]
11.4.2016
5 Antworten 5
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Wir bekommen von unserer Gemeinde laufend neue Auskünfte.

Letztes Jahr war unser geplantes Projekt (Haus mit Garage und Kellerersatzraum) an der Straße, mit 4m Abstand dahinter das Wohnhaus OK.

Jetzt da wir zwischenzeitlich einen anderen Plan präsentiert hatten, welcher der Gemeinde besser gefiel, ist ersterer Plan (wobei wir das Wohnhaus statt 4m 8m nach hinten gesetzt hätten) nicht mehr OK.
Jetzt heißt es, das vordere Haus mit Garage und KER und das Wohnhaus müssten zusammengebaut werden.
Hat jemand schon ähnliches erlebt? Wie soll man damit umgehen? Jetzt dürfen wir wieder umplanen.

  •  MRu
11.4.2016  (#1)
Es kann nur 1 Bebauungsplan mit exakten Bebauungsvorschriften geben.
Wenn dieser in der Zwischenzeit revisioniert wurde, dann kann es natürlich sein, dass die Vorschriften, die letztes Jahr gegolten haben, heuer nicht mehr gelten.

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  •  mackica
11.4.2016  (#2)
Es gibt keinen Bebauungsplan.

Die Argumentation warum es jetzt nicht mehr ginge war "damals sei ja nur ein kleiner Korridor zwischen vorderem Haus und Wohnhaus gewesen".
Also begründet wurde das mit den 8m statt 4m Abstand.
Wobei ich nicht das Gefühl hatte, dass es mit 4m Abstand nun gegangen wäre.



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.4.2016  (#3)
Bundesland?? Auf welchen § stützt die Gemeinde die Ablehnung konkret?? Oder sagen sie das halt nur so dahin?


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  •  mackica
11.4.2016  (#4)
Burgenland.
Die Gemeinde sagt dass lt. geschlossener Bauordnung das Haupthaus vorne an der Grundgrenze anzubauen ist.

Letztes Jahr war es OK - weil wir vereinbart hatten, dass vorne ein dem Ortsbild entsprechendes Gebäude (eingeschoßig,..) und hinten das Wohnhaus stehen könnte. Was das "Haupthaus" ist, wird ja nirgends definiert.

Wie gesagt, jetzt ist es nicht mehr OK - wir hatten mehrere Monate mit dieser Vorgabe geplant!


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  •  mackica
11.4.2016  (#5)
Mein Lösungsvorschlag war dann, den vorderen Teil des zum Abriss geplanten Streckhofes an der Straßenseite stehenzulassen und als Schuppen zu verwenden und das neue Haus dahinter zu bauen.
Da hieß es wieder "Das geht nicht. Man kann sein Haus nicht irgendwohin bauen". (wobei irgendwo eh nicht gegeben ist - in dem Bereich wo wir das Haus planen steht jetzt schon ein altes Haus, nur ist das ein bis zur Straßenseite durchgehender Streckhof).
Auf meinen Einwurf, dass andere im Ort auch ihr Haus hinter dem alten gebaut haben, kam die Antwort "aber nicht in dieser Gasse".
Das mit dem Baurecht scheint alles Interpretationssache zu sein...



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