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Maklerprovision

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  •  Hausfreund01
12.5. - 19.5.2015
17 Antworten 17
17
Folgende Situation haben wir:
a) Makler kassiert von Hausverkäufer - Höchstgrenze 3 % + MwST
b) Makler kassiert von Hauskäufern (wir) - Höchstgrenze 3 % + MwST
c) Makler hat von einem Kaufinteressenten kassiert, der nachträglich vom Vor-Vertrag zurückgetreten ist - 3 % + MwST

Makler hat uns über a) + c) nicht in Kenntnis gesetzt. Ist eine Abrechnung w.o. erlaubt - Stichwort "Doppelmaklertätigkeit" und Höchstgrenzen (2 x 3 %)?

Vielleicht gibt es jemanden, der sich bei der Materie halbwegs auskennt.

  •  AnTeMa
12.5.2015  (#1)
Makler - >:( >:( >:( >:( >:(
Makler sind so ziemlich die letzte Berufsgruppe,
die ich in mein Haus lassen würde.
Wenn ich deren Provisionen im Verhältnis zur Leistung setze gibts kaum eine Berufsgruppe, die derart wenig leistet für derart viel Geld.

Da leisten womöglich noch die um 90 Grad von der vertikalen gedreht tätigen
noch mehr emoji
Falls Forumsmitglieder zufällig Makler sind sind die natürlich von jeder Kritik ausgenommen, da die sicherlich aufopferungsvoll für Ihre Kunden tätig sind.

Zumindest vom Interessenten kann man keine Provision nehmen, wenn kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ich würde den Fall der Arbeiterkammer vorlegen, ggf dem KONSUMENT mitteilen und als Leserbrief veröffentlichen.

Soweit ich weiß ist es in Österreich immer noch möglich, sowohl von Käufer als auch vom Verkäufer die Höchstcoutage zu nehmen, ohne die jeweils andere Partei zu informieren.

In Deutschland konnte man noch auf dem Weg zum Objekt sagen, daß einem dieses bekannt ist, wodurch der Makler seine Provisionsansprüche verliert.

Vielleicht weiß jemand Genaueres zum Maklerrecht ?
Andreas Teich

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  •  atma
  •   Gold-Award
13.5.2015  (#2)
ich seh das wie andreas, der interessent hätte erst zahlen müssen, wenn ein kauf zustande gekommen wär.
die höchstgrenzen kenn ich leider nicht.

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  •  altehuette
13.5.2015  (#3)
Es ist Keiner verpflichtet, sich einen Makler zu nehmen! Kann sich jeder einen Käufer bzw. Verkäufer oder Mieter bzw. Vermieter selber suchen, und einiges an Zeit investieren!
Habe selber schon den Dienst eines Maklers in Anspruch genommen, (als Verkäufer) und bin gut gefahren damit! Selbst hätte ich den Preis nicht erzielen können. Er kümmerte sich um die Formalitäten und Vertragserrichtung. Vertrag konnte ich übernehmen, wie der Entwurf war. Treuhänder war auch kompetent, die Immosteuer wurde gleich ans FA übermittelt durch dessem Person.
Würde wieder den Makler nehmen für Immogeschäft.
Allerdings würde ich keinen Alleinvermittlungsauftrag erteilen, sondern wieder einen freien Vertrag.


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  •  bautech
  •   Gold-Award
13.5.2015  (#4)
Na ja

zitat..
Hausfreund01 schrieb: c) Makler hat von einem Kaufinteressenten kassiert, der nachträglich vom Vor-Vertrag zurückgetreten ist - 3 % + MwST


Der Makler C) darf mal sicher kassieren, wenn der Vorvertrag schon errichtet und unterfertigt war... Maklerleistung erbracht!

Ob Makler A) und B) beide kassieren dürfen bin ich mir jetzt nicht sicher... wobei gefühlsmäßig sollt die Obergrenze von 3% nicht überschritten werden. Also aus dem Bauch heraus ne Kostenteilung von 1,5% für beide Seiten... aber ohne Anspruch auf Rechtssicherheit!

ng

bautech



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  •  Hausfreund01
13.5.2015  (#5)
C) ist für mich auch ganz sicher - da ein Vorvertrag schon einen gültiger Vertragsabschluss darstellt. Person C) hätte eventuell auf die Rücktrittsvereinbarung gem. Konsumentenschutz berufen können, ist aber nicht meine Sache.

Bei A und B bin ich mir einfach nicht sicher, da ich mit den Begriff "Doppelmakler" nichts anfangen kann. Wenn Verkäufer beauftragt und wir im Inserat das Haus finden, ist er dann ein Doppelmakler?

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  •  sharknz
13.5.2015  (#6)
Soweit ich weiß besteht eine Auskunftspflicht seitens des Maklers, wenn er als Doppelmakler tätig ist. Oft ist das irgendwo in deren AGBs hinterlegt und man bestätigt, dass man die gelesen und akzeptiert hat. Das ist nichts ungewöhnliches. Man sollte sowieso davon ausgehen, dass einen der Makler besch... wird wollen emoji
Auch mit C wird er im Recht sein, wenn ein verbindliches Kaufangebot abgegeben wurde. Steht so im abartigen Maklergesetz drin. Da muss auch keine Vorvertrag unterzeichnet werden, es reicht, wenn du als Käufer ein verbindliches Kaufangebot abgibst und der Verkäufer das annimmt - deswegen immer der Hinweis, ein Angebot vorbehaltlich einer Finanzierung (aber nicht irgendeiner), vorbehaltlich Energiewert oder ähnliches abzugeben.
Und wie du selber geschrieben hast, 3% ist die Höchstgrenze und sollte dringend verhandelt werden (vor dem Kaufvertrag). Deswegen auch Achtung, wenn ein Beschtigungsschein zu unterschreiben ist, viele lassen sich da auch gleich die 3% bestätigen emoji Und ja, ein Makler kann und darf von Käufer und Verkäufer Provision kassieren.
Die Deutschen sind da gesetzlich schon weiter, die haben das Bestellerprinzip eingeführt. Der, der einen Makler beauftragt, soll ihn gefälligst auch bezahlen - der Mehrwert als Käufer ist Null, da ein Makler in der Regel für keine seiner Aussagen haftet.



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  •  bautech
  •   Gold-Award
13.5.2015  (#7)

zitat..
sharknz schrieb: Deswegen auch Achtung, wenn ein Beschtigungsschein zu unterschreiben ist, viele lassen sich da auch gleich die 3% bestätigen Und ja, ein Makler kann und darf von Käufer und Verkäufer Provision kassieren.


Und die 3% darf er von Verkäufer sowie von Käufer einheben? Ich hätt die Prozente nämlich am Objekt festgemacht, nicht an den Beteiligten...

ng

bautech

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  •  deejay
13.5.2015  (#8)
Also das ist sicher so, dass jeweils vom Käufer und vom Verkäufer 3% fällig sind.
Ist bei uns im moment auch so, haben ein Bauernhaus über einen Makler verkauft.
3% vom Käufer und 3% vom Verkäufer.

P.s.: Ich mag die Makler auch nicht, es kann aber jeder von uns einer werden, wenn er glaubt sie verdienen es so einfach emoji


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  •  Hausfreund01
13.5.2015  (#9)
Bei uns ist jedoch die Situation, dass er 3 x kassiert - jeder Fall für sich ist ja auch rechtlich ok - die Frage ist, ob die Kombination Verkäufer, Käufer und Schadenersatz für Rücktritt zulässig ist.

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  •  sharknz
13.5.2015  (#10)
um das abzuschließen: ja, er darf vom käufer und vom verkäufer geld verlangen.
Die 3. Provision kann dir eigentlich vollkommen egal sein, die betrifft dich streng genommen gar nicht, sondern nur den Makler und seinen Vertragspartner. Warum weißt du eigentlich davon?

Edit: wenn er euch wirklich nicht über seine Doppelmakler- Tätigkeit aufgeklärt haben sollte, kann man da vielleicht was machen. Aber ich bin kein Jurist und die Gerichtsfälle bezüglich Maklerprovision die ich kenne, gingen selten zugunsten der Konsumenten aus. Also ich tät mal einen Anwalt dazu befragen, oder einfach zahlen und Verdrängen.

zitat..
deejay schrieb: P.s.: Ich mag die Makler auch nicht, es kann aber jeder von uns einer werden, wenn er glaubt sie verdienen es so einfach


Da hast du recht, wirklich jeder von uns kann, so er will, Makler werden - spezielle Anforderungen scheint es in diesem Beruf nicht zu geben. Und so richtig schwer verdienen sie ihr Geld meiner Erfahrung nach nicht. Aber Dank Maklergesetz muß einer Nicht-Leistung nicht unbedingt ein Nicht-Honorar entgegenstehen, immer aus Käufersicht gesprochen emoji


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  •  kech
  •   Bronze-Award
13.5.2015  (#11)
Ein Makler ist berechtigt, von Käufer und Verkäufer Provision zu kassieren. Er hat dann mit Käufer und Verkäufer einen Vertrag abzuschließen. Darin steht auch, dass er als Doppelmakler auftritt. Die Höhe der Provision ist (theoretisch) verhandelbar, darf aber 3,6% inkl. MWSt nicht übersteigen. Provisionsberechtigt ist er aber nur bei Zustandekommen eines Kaufvertrags.
Wenn derselbe Makler tatsächlich von dir als Käufer und von einem abgesprungenen Interessenten Provision kassiert hat, ist das jedenfalls ein Fall für den Konsumentenschutz, hat aber mit dir nichts zu tun.

Seine Leistung hat er dir gegenüber mit dem Abschluss des Kaufvertrags erbracht, wofür du ihm die Provision schuldest. Wenn du allerdings nicht vom Makler über seinen Provisonsanspruch dir gegenüber informiert wurdest, solltest du dich rechtlich beraten lassen und nur unter Vorbehalt zahlen.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
16.5.2015  (#12)
Hallo! - Es wurde eh schon etwas Licht ins Dunkle gebracht, ich gebe aber noch gerne ein paar Infos dazu:
Wie schon gesagt ein Makler darf 3% plus Ust von jeder Seite verlangen, ist der Kaufpreis "geringer" darf er 4% verlangen und ist der Kaufpreis noch geringer darf er eine Pauschale von (glaub ich) 1450 oder so in dem Bereich verlangen.
Steht in der "Nebenkostenübersicht" die dir jeder Makler geben sollte/"muss", auch die Preisgrenzen stehen da.
(im google findet man sie natürlich auch)

Ein Makler kann vom Verkäufer und Käufer Provision verlangen, aber meines Wissens ist es meist nicht die Höchstprovision, dies ist meines Wissens "eher selten der Fall" ich höre meist von 1,5% vom Verkäufer und 2,5% vom Käufer) aber jeder Makler kann da individuell entscheiden.

Am "Schlimmsten" für den Käufer ist es ja wenn der Makler "Provisionsfrei für den Käufer" anbietet, weil dann kassiert er meist vom Verkäufer 5 oder 6% (was die Höchstprovision ist) und da die Provision im Kaufpreis enthalten ist und du zahlst davon noch die Nebenkosten wie Notar, Steuer, Eintragung.

Hier mein Tipp: Sollte jemand "Provisionsfrei" anbieten, freut euch nur kurz und bittet dass man die Provision vom Kaufpreis abzieht und dann dem Verkäufer und der dem Makler zahlt, somit sind die Nebenkosten geringer.

Zum Kunden C - weißt du dass der wirklich die vollen 3% gezahlt hat, weil dass ist schon eher selten, dass der Makler dass durchgebracht hat, oft verbleibt man mit dem Kunden so, dass man 1,5% vereinbart, aber gut dass ist die Sache des Maklers, und dass hat auch keinen Auswirkung auf dich, ein Bsp:

Verkäufer gibt im Jänner den Auftrag zum Verkauf, Makler findet im März einen Kunden, Kunde springt im April ab, Makler bewirbt Objekt wieder neu, du kommst im Juni...

Der Makler hat Quasi die Immobilie 2 mal verkauft auch 2 mal die Arbeit gemacht, und wenn er 2 mal zum Abschluss kam, so steht ihm auch 2 mal die Provision zu.

Noch zum Makler, in Österreich "kann jeder Makler werden" ja dass stimmt, aber es ist zum glück nicht mehr so leicht, die die keine Ausbildung haben, müssen sich ImmobilienBERATER nennen, schaut mal auf die Visitkarte, den Job kann jeder machen.
Die ImmobilienMAKLER müssen eine Ausbildung und Prüfung ablegen, es gibt dann noch ein paar die in die "zwischenzeit" gefallen sind, die haben keine Ausbildung und nennen sich dennoch Makler.

Und ja die Makler haben einen schlechten Ruf, weil es so viele schwarze Schafe gibt, ist wie mit den Werkstätten oder Gebrauchtwaagenhändler :).

Es gibt solche und solche, aber mit den meisten Makler kann man über alles reden.

ich habe immer den anderen Weg eingeschlagen und auch die Freunde von mir, wir haben immer gesagt, mach die Immobilie um paar tausend güstiger, oder wenn sie meinen Wunschpreis erziehlen, dann zahlen wir ihnen paar hundert euro Extra.

Klar ist die Provision hoch, aber der letzte Kunde zahlt halt alle Spesen des Maklers, und du hast dir ja auch mehrere Immobilien angesehen wo du nichts gezahlt hast...

Leider versucht jeder mit den Immobilien viel Geld zu machen und jeder (Makler, Notar, Bankheini, aber auch Vater Staat (oder heißt es schon Mutter Staat emoji) will ein Stück vom Kuchen haben, wenn man denkt dass ein Notar im Schnitt 1 - 2% für einen "Vertragsausdruck und 2h Arbeit" verlangt hat sich der Makler seine Provision mehr als verdient emoji

Also meine Empfehlung, sie den Makler nicht als Feind, sondern versuche Ihn auf deine Seite zu bekommen weil den meisten Maklern kann man über alles Reden, und wenn er seine Arbeit nicht gut gemacht hat, dann versuche es ihm abzuziehen.
Wurdest du über den Energieausweis aufgeklärt oder Beraten, hast du die Nebenkostenübersicht bekommen

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  •  kech
  •   Bronze-Award
17.5.2015  (#13)
AndiBru
Es gibt gesetzliche Höchstgrenzen für Käufer und Verkäufer. Die sind, wie du richtig schreibst, 3% bzw. 4% + MWSt.
Provisionsfrei für den Käufer, heißt: "keine Provision vom Käufer". Diese verschenkte Provision vom Verkäufer zu holen, ist illegal. Der Makler darf von jeder Seite nur bis zur Höchstgrenze kassieren.
Aus unserer Erfahrung sind aber große Immobilienmakler und Banken als Makler kaum bereit, unter der Höchstgrenze zu vermitteln, eher Einzelfirmen.

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  •  DeletedUser002
  •   Silber-Award
18.5.2015  (#14)
http://orf.at/stories/2278608/2278609/

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  •  sharknz
18.5.2015  (#15)
Ja, die deutschen Nachbarn sind uns auch da voraus. Mir graut schon jetzt vor dem österreichischen "Kompromiss" der da kommen wird. Wenn das Thema überhaupt angegangen wird. Unsere tolle Wirtschaftskammer wehrt sich ja vorsorglich schon mal mit Händen und Füßen dagegen.

Ich musste grade herzhaft lachen, als ich den Beitrag gelesen hab:

zitat..

„Ohne Makler würde es gar keine Wohnungen im Internet geben. Einseitige Maklerprovisionen gefährden die ganze Berufsgruppe und auch die Mieterrechte.“

Denn nur der Makler sei verpflichtet, die Mieter „umfangreich über eine Vielzahl an Regeln und Gesetze aufzuklären“.


Sind unsere Vermieter also zu blöd um ein Inserat im Internet zu schalten?

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  •  AnTeMa
18.5.2015  (#16)
Lieber ohne Makler? - Dazu ein kleines Rechenexempel:

Maklerkosten in diesem Fall über 10 % des Hauspreises.
Dh.bei einem Hauspreises von 300.000,-€ über 30.000,- €

Verdienst von ausgebildeten Bau-Facharbeitern hier in Kärnten brutto 1500,-im Monat.
dh der Bau- Facharbeiter der dieses Haus selber erbaut hätte muß bei seinem Nettoverdienst 2 Jahre lang arbeiten
nur um das zu verdienen was der Makler an Provisionen für diese eine Immobilie bekommt.

Da verwundert es vielleicht nicht, daß die Aussage des Songs. "Männer sind Schweine...."
auch auf so manche Berufsgruppe ausgedehnt wird,
was sich in manchen Fällen auch auf die bezieht, die eine solche Gesetzgebung ermöglichen.

Für die entsprechenden Berufsgruppen sind solche Möglichkeiten natürlich positiv,
insgesamt aber eher amoralisch und volkswirtschaftlich negativ.

Wir sehen das hier aber alle ganz anders uns sind nett zueinander und zu allen Berufsgruppenemoji emoji emoji
( auch zu gewissenhaften Immobilienmaklern und Politikern-
vielleicht wäre unser Leben ohne diese doch viel ärmer und nicht wirklich lebenswert -
ich muß mich dazu mal bei meiner zuständigen Wirtschaftskammer beraten lassen)

Andreas Teich


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  •  Hausfreund01
19.5.2015  (#17)
Vielleicht ein Mißverständnis - mir gings nicht wirklich darum, dass ich dem Makler nichts zahlen will. Mich hat nur interessiert, ob so etwas möglich ist (3x). Da hier ein Forum, wollte ich das mal ausdiskutieren - vlt. für mehrere Personen relevant (Thema Provisionen). Bin mit meinem Makler auch nicht ganz zufrieden gewesen, aber hab das sachlich persönlich angesprochen und am Ende haben wir uns auf einen kleinen Preisabzug geeinigt.


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