« Baurecht  |

Makler verlangt Provision ohne Verkauf

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Jo317
25.10.2009 - 29.5.2010
11 Antworten 11
11
Wir haben einen Allein-Vermittlungsauftrag abgeschlossen.

Nach ca. 4 Monaten erhalten wir eine Rechnung über die gesamte Maklerprovision. Mit der Begründung, dass sie keine Möglichkeit sehen, unser Haus weiter gemäss Alleinvermittlungsauftrages zu vermarkten. Es würden Bewilligungen fehlen und da keine Kooperation unsererseits bestünde sehen sie sich ausserstande den Auftrag zu erfüllen.

Gleich nach Erhalt der Rechnung habe ich wie folgt geantwortet:
Wir haben jeweils sofort die erforderlichen Dokumente bei den zuständigen Stellen angefordert, sie aber trotz mehrmaligem Nachfragen jeweils verspätet erhalten.
Es liegt absolut in unserem Interesse, das Haus so schnell wie möglich zu verkaufen.
Ihr Vorwurf, dass unsererseits keine Kooperation vorhanden sei, ist ungerechtfertigt. Deshalb akzeptieren wir Ihrer Rechnung nicht.

Nach einem guten Monat erhalten wir ein Schreiben von einem Rechtsanwalt worin steht, dass wir den Makler nicht redlich unterstützt hätten und einen möglichen Verkauf wider Treu und Glauben vereitelt hätten.
(Bezogen auf die Stelle im Alleinvermittlungsauftrag besondere Provisionsvereinbarungen: Die Zahlung der Provision wird auch für den Fall vereinbart, dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt)
Wir werden aufgefordert die Rechnung zu bezahlen, sonst würde der Betrag gerichtlich eingefordert.

So wie wir vom Makler informiert wurden, hatten die Kaufinteressenten wegen der Grösse und des Preises des Hauses schlussendlich kein Interesse am Kauf und nicht wegen fehlenden Bewilligungen.

Wie müssen wir nun auf die Rechnung und das Schreiben des Rechtsanwaltes reagieren?

  •  creator
  •   Gold-Award
25.10.2009  (#1)
würde mich vorerst mal beim vki bzw der kammer informieren bzw. den fall darlegen. auf das ra-schreiben kann z.b. der vki dann auch reagieren.

1
  •  AndiBru
25.10.2009  (#2)
hmmm - was ich auch mal gucken würde, wäre ob Euch der Makler über alles informiert hat, weil auch er hat eine Informationspflicht.

dann MUSS er ja in einem AV tätig werden, laßt euch einmal seine tätigkeit nachweisen.

weiters MUSS der Makler euch beraten und euch sagen was fehlt.

und im AV wurde ja ein Kaufpreis festgesetzt, den auch der Makler mit seiner unterschrift bestätig hat.

habt ihr eine Rechtschutzversicherung ???

Sonst erkundigt euch auch beim övi ober makler dort schon mal auffällig wurde.

Er kann nicht einfach eine Provision verlangen - zumal beim makeln von einer "erfolgsprovision" ausgegangen wird.

er könnte maximal schadenersatz verlangen - aber den muss er nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist.

welcher makler ist es denn ???

es wird doch nicht der "Große" sein den fast jeder kennt ... oder ???? ....

lg!

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo AndiBru, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  johro
26.10.2009  (#3)
was - hat denn gefehlt?
habt ihr ein Frist erhalten wann diese Unterlagen zu übermitteln sind,

eine makler provision ist schon auch fällig wenn sie käufer finden, aber dann vom verkäufer nicht darauf eingegangen wird.
habt ihr einen Interessenten genannt bekommen?

lg
Johannes

1


  •  Jo317
26.10.2009  (#4)
Antworten - Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Habe beim VKI und ÖVI angefragt.

Vom Makler wurden wir recht dürftig über Tätigkeiten informiert.

Dar Makler hatte uns mitgeteilt, welche Bewilligung fehlen würde.
Dafür waren verschieden Dokumente von unterschiedlichen Stellen nötig, welche nur mit Verzögerungen zu beschaffen waren.

Eine Rechtschutzversicherung haben wir leider nicht.

Es ist einer der grossen Makler mit weniger als 5 Buchstaben im Namen.

@Johannes

Gefehlt hat die Benützungsbewilligung, da Neubau.
Wir hatten mehr als 2 Monaten nach Abschluss des AV eine Frist von 11 Tagen erhalten, in welcher es unmöglich war, alle noch fehlenden Dokumente und Unterlagen zu besorgen.
Wir hatten Interessenten genannt bekommen, jedoch kein Anbot.

Laut unseren Informationen hat kein Interessent wegen der fehlenden Bewilligung abgesagt.

1
  •  AndiBru
26.10.2009  (#5)
totaler Quatsch! - Also wenn ein Interessent das Haus kaufen will, dann stöhrt ihm die fehlende Bewilligung "im Moment nicht".

Bis es zum Kaufvertrag kommt dauert es im Grunde eh noch 3 Wochen, und wenn die Beweilligung bis dahin nicht da ist, dann kann man das auch zum Gegenstand des Kaufvertrages machen, also das dir das Geld erst ausbezahlt wird, wenn sie da wäre usw... usw...

Also die fehlenden Dokumente haben sicherlich "keinen Einfluss" auf den Verkauf gehabt.

Ich habe auch oft Objekte, wo Dokumente fehlen, wenn ein interesierter Kunde da ist, sage ich es ihm, und dann warten wir ab, bis alle unterlagen da sind.

wenn wir beide den selben meinen, dann kann ich dir leider nur sagen das ist "gängige praxis" ...

Er sucht sich "so einen unnötigen Punkt" setzt eine viel zu kurze frist ... um dann "schnell" eine Provision zu bekommen, da er sich auserstande sieht das objekt zu verkaufen ...

Was kannst du jetzt tun.

o - Es wird von einem Schadenersatz für den Makler ausgegangen - nicht von einer provison 3% plus Ust die im Erfolgsfall fällig wären.

o - Das Argument mim zu Hohen Kaufpreis fällt mal flach, weil er hat im AV den Kaufpreis auch bestätigt.

Er soll dir mal nachweißen wie groß der Schaden ist, der Ihm entstanden ist.

Wobei ich glaube nicht dass Ihm in dem Sinn ein Schaden entstanden ist, er kann es einfach nicht verkaufen (da es wahrscheinlich zu teuer ist) aber er hat ja dem Kaufpreis zugestimmt.

Also aus meiner sicht will er nur an Geld kommen ...

Verlange noch eine Liste mit seiner Tätigkeit und Kosten sowie der Kundenliste (Besichtigunsscheine).

Sollte nach 4 Monaten schon mindestens 25% der Provision in Werbung gesteckt haben ....

+++

Wie gehts weiter ...

Du hast jetzt im Grunde 2 Möglichkeiten ...

o) Streiten

o) oder Vergleichen ...

Für mich will er nur an Geld kommen ...

Warum glaubst sind die Makler so verschrien emoji

In Wien gibts 1300 Makler, davon haben gerade mal 500 die Staatliche Prüfung und dürfen sich Makler nenen (die anderen sind im Grunde berater) und von denen kannst dich auf 300 Verlassen ...

Ich wünsch dir viel Erfolg!

lg!


1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo AndiBru, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  Jo317
26.10.2009  (#6)
Antwort @AndiBru - Vielen Dank für Deine ausführliche Information.

Habe vom Makler die Auskünfte über Tätigkeit, Kosten und Kundenliste angefordert.

Viele Grüsse

1
  •  creator
  •   Gold-Award
27.10.2009  (#7)
ich möchte nochmals auf den reklamationsservice des VKI verweisen... inwieweit hier aufklärungsmängel seitens des "berater-maklers" vorliegen, kann hier nicht geprüft werden, ist abder evtl. ein minderungsgrund für den provisionsanspruch.

1
  •  Jo317
31.10.2009  (#8)
Zwischenbericht - Da wir inzwischen im Ausland leben, können wir den Service des VKI leider nicht in Anspruch nehmen, man muss persönlich vorbei gehen.

Beim ÖVI ist der Makler nicht bekannt, kein Mitglied.

Auf unser Schreiben (Brief und Mail) nach der Maklerrechnung und auf unsere Anfrage (Mail) über Informationen bezüglich Tätigkeiten, Kundenliste und Kosten des Maklers erhalten wir keine Antworten.
Die einzige Reaktion war das Mail vom Anwalt, welches wir vor einer Woche erhalten haben und den Eingeschriebenen Brief vom Anwalt mit selbem Inhalt, welcher vom Wohnort des Maklers und nicht vom Firmensitz des RA aufgegeben wurde.

Wie schaut es mit der Rechtlichkeit der Kommunikation per Mail und mündlich aus?

Die ganze Sache ist eine riesige psychische Belastung für uns. Immer waren wir ehrlich und korrekt und werden nun zu Unrecht genötigt einen Betrag zu bezahlen, den wir sowieso nicht aufbringen können.

Ich glaube wir kommen nicht darum herum, uns auch einen Anwalt zu nehmen. Oder hat jemand noch eine andere Idee?

1
  •  albundy
23.11.2009  (#9)
Die Suppe für den Makler ist dünn.Ihr habt leider die Zahlung der PROVISION (nicht eines etwaigen Schadenersatzes, @AndiBru) vereinbart.
Wider treu und Glauben ist aber ziemlich gut eingrenzbar - zB ist u.a. damit gemeint, dass ihr zum vereinbarten Unterschriftstermin nicht erscheint und das Geschäft somit platzen lässt.
Eine fehlende Benützungsbewilligung ist auch kein KO-Argument und könnte mit einem Abschlag auf den Preis (entsprechend des Aufwandes für den neuen Besitzer, diese einzuholen) abgegolten werden.
Ich würde auch bei der WKO/Fachgruppe Immobilientreuhänder fragen, ob der Makler auffällig ist.
Solange kein verbindliches Kaufanbot da ist, das in dem Fall (zB mit aufschiebender Bedingung) auch auf die fehlenden Bewilligungen eingeht, braucht ihr Euch mMn nicht zu sorgen. Wider treu und Glauben wäre mMn erst dann, wenn ihr nach seinem Ersuchen nichts tut, um die fehlenden Bewilligungen beizubringen.
Und, wie oben gesagt, muss er Euch von Haus aus entsprechend beraten, dh er muss bei Auftragsannahme abchecken, ob das Haus eine Benützungsbewilligung hat.
Das lernt man sogar im 2tägigen Maklergehilfengrundkurs.

1
  •  Eaglewing
18.3.2010  (#10)
Bla Bla - Alles heiße Luft,
Im AV ist eine Genemigung für den Makler das er alle Unterlagen selber besorgen kann. Warum hat er das nicht gemacht ?
Da will einer Geld für eine Leistung die er nicht erbracht hat. Da ich selber aus der Branche bin kenne ich mich etwas aus.
Ha Ha, große Firma mit 5 Buchstaben und einem R am Anfang. Immer dieselben, die das machen. Da fragt sich keiner mehr warum unser Ruf so schlecht ist. Wenn DU noch Fragen hast oder Hilfe brauchst kannst Du mir gerne eine Mail schreiben.
u.brosche@gmail.com

1
  •  Jo317
29.5.2010  (#11)
Keine Reaktion vom Makler - Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten!

Um die vom Anwalt des Maklers eingeforderte Rechnung abzuwehren haben wir im November 2009 auch einen Anwalt genommen.

Unser Anwalt hat dann dem gegnerischen Anwalt ein Schreiben zugestellt in welchem er schreibt, dass eine Provision oder andere Ansprüche in keiner Weise gerechtfertigt seien und dass wir uns vorbehalten Ansprüche gegen den Makler geltend machen, insbesondere die Honorarkosten des notwendig gewordenen Beizuges eines Rechtsanwaltes und die damit entstandenen Kosten.

Da wir nun seit über sechs Monaten nichts vom Makler oder dessen Anwalt gehört haben interpretiere ich das so, dass sich der Makler bewusst ist, dass er die Rechnung an uns zu Unrecht gestellt hat.

Für die Dienste unseres Anwaltes mussten wir 1000 Euro bezahlen. Zumindest diese Kosten möchten wir nun dem Makler E*A Immobilien in Rechnung stellen.
Wie sollen wir die Rechnung formulieren?

Viele Grüsse Jo

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Einfahrt mit Gefälle