« Baurecht  |

Mängelrüge?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Flachdachler
10.3. - 27.5.2009
10 Antworten 10
10
Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Vor ca. 1 Jahr wurde unsere raumhohe (2,70) Eingangstür aus Alu eingebaut. Im Sommer gab's damit keine Probleme - aber jetzt im Winter ist es mittlerweile so, dass sich die Türe überhaupt nicht bzw. nur mit fremder Hilfe (z.B. Schraubenzieher) aufsperren lässt und wir die ganze Zeit über die Terrassentüre ins Haus gehen müssen.

Leider vertröstet mich der Portal-Bauer jetzt bereits seit Monaten - "muss man nur einstellen", "muss man nur schmieren" - hat beides nichts gebracht bzw. "ich frag mal beim Hersteller nach".

Was soll ich machen? Ich hätte mir überlegt, ihm einen eingeschriebenen Brief (Mängelrüge) mit einer letzten Frist von einem Monat zu schreiben, wo ich die endgültige Behebung oder den Tausch der Türe (nicht mehr raumhoch) auf Kosten des Portal-Bauers fordere?

Was meint ihr dazu? Irgendwelche Erfahrungen? Auf was muss ich in der Mängelrüge achten? Zum Anwalt damit?

Vielen Dank
Flachdachler

  •  DMC
11.3.2009  (#1)
Mägelrüge - meiner Meinung nach wurde die Tür mit dem Rahmen zu knapp konstruiert. Durch die Kälte enstehen Verspannungen die im Sommer nicht vorhanden sind weil sich das Material bei der Wärme dehnt. Ich würde den Portal Bauer ein letztes Mal kontaktieren um diesen Problem zu beheben. Ansonsten läßt du einen Bausachverständigen das ganze ansehen und klagst auf Schadenersatz.

1
  •  creator
11.3.2009  (#2)
die üblichen fragen: - wann wurde eingebaut?
wie wurde übergeben und abgenommen?
hast du schon alles bezahlt?
wann hast du den mangel bemerkt?
wann hast du zum ersten mal nachweislich schriftlich gerügt und eine nachfrist gesetzt?

gewährleistungsregeln (§922ff abgb) bestimmen, dass der mangel beweisbar nach erkennen gerügt wurde - nur dann werden auch die fristen gehemmt.

im ersten halben jahr gilt die beweislastumkehr - heißt, die firma muss beweisen, dass alles ok ist. darum ist wichtig, zu wissen, wann du erstmals beweisbar gerügt hast - immerhin ist es schon länger kalt.

solltest du erstmals ein halbes jahr nach übergabe+abnahme gerügt haben, musst du den mangel beweisen. heißt: dokumentieren. ich nehme an, ihr habt genug fotos gemacht.

wenn bis jetzt nur mündlich gerügt wurde: schreiben mit bezug auf mündliche rüge + fristsetzung (14 tage), den mangel zu beheben - sonst klage.

1
  •  Flachdachler
12.3.2009  (#3)
Da war ich leider viel zu lasch Die Türe wurde bereits im Oktober 2007 eingebaut - Problem hat es bereits im Winter 2007 gegeben und wir haben ab diesem Zeitpunkt mündlich eine Behebung gefordert, hatten aber viele andere Dinge um die Ohren und haben das leider nicht mit Nachdruck verfolgt.
Das Haus wurde dann im Juni 2008 bezogen und im Sommer hat es die Problem nicht (in dieser starken Form) gegeben. Offizielle Übergabe hat es nicht gegeben.
Im Winter 2008 ist die Türe dann so gut wie überhaupt nicht mehr zum sperren gegangen - ab diesem Zeitpunkt habe ich immer wieder telefonisch und persönlich reklamiert (und wurde vertröstet) - im Jänner 2009 habe ich diesbez. auch ein E-Mail geschrieben - aber keine Nachfrist gesetzt. 1000,- Euro habe ich wegen der Türe zurückgehalten.
D.h. ich schreib jetzt mit Bezug auf mündliche Rüge eine Mängelrüge mit Fristsetzung 14 Tage - danach ab zum Anwalt damit.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Flachdachler

1


  •  heinzi
14.3.2009  (#4)
zu dieser tür gibts sicher eine vorgeschichte! - jeder normale portalhersteller weist darauf hin dass eine tür mit 2,7 m höhe nicht empfehlenswert ist und schlägt eine normale höhe mit oberlicht vor. wenn der architekt oder bauherr diese türe unbedingt in dieser höhe haben will, lässt der portalbauer das unterschreiben dass es probleme geben kann und es keine gewährleistung gibt! nebenbei:alufusion ist ein system das bis zu einer höhe von 2.7 m eien einwandfreie funktion garantiert.

1
  •  Flachdachler
16.3.2009  (#5)
Vorgeschichte - Hallo Heinzi!

Die Vorgeschichte gibt es eher zu den raumhohen (2,70) Terrassentüren, die ein anderer Portalbauer in dieser Form abgelehnt hat (bei denen es aber auch keine Probleme gibt).
Weder bei den Terrassentüren noch bei der Eingangstür hat es seitens Portalbauer irgendwelche Einwände gegeben - ich habe auch nichts unterschreiben müssen.

lG Flachdachler

1
  •  cc9966
17.3.2009  (#6)
schau mal...welches profilsystem verwendet wurde und welche höhe und welches flügelgewicht maximal zugelassen ist. schau auch welche bänder verwendet wurden und such nach datenblätter über deren maximale tragkraft. bei den profilherstellern findet man diese infos auf deren homepage. dann siehst du wo der hund begraben ist.

hab auch eine 2,45m hohe haustür benötigt, eine firma hat sie mit schüco-profilen angeboten, eine andere firma sagte dass ist mit schüco-profilen unmöglich und hat sie mir dann mit 80mm breiten heroal-profilen gebaut. ich hab drei bänder mit je 120kg tragkraft für höhe 120m. es war sehr schwer eine firma zu finden, welche mir eine 2,45m hohe haustüre ohne oberlichte bauen wollte. eine oberlichte hätte nicht in meinen geschmack gepasst für das fassadenbild.

1
  •  Flachdachler
15.5.2009  (#7)
Portalbauer mittlerweile im Konkurs? - Eigentlich wollte ich ja schon vor Monaten gegen den Portalbauer wegen der Eingangstüre rechtlich vorgehen ... dazwischen haben aber jetzt ich und ein Bekannter von mir (der auch die Portale von ihm bezogen hat) von der Sparkasse Neckenmarkt ein Schreiben bekommen, dass die Firma alle Verbindlichkeiten abgetreten hat ... und die alte Telefonnummer hat nicht mehr funktioniert ... über Unwege hab ich dann die neue Nummer des Protalbauers erhalten und es schaut lt. Telefongespräch schlecht aus ... jetzt hat er mich wieder wochenlang vertröstet, dass er mit dem Produzenten reden wird usw. - gemacht hat er natürlich nichts!

Macht es Sinn gegen ihn rechtlich vorzugehen oder bin ich da mittlerweile sowieso auf verlorenen Posten? Wie kann ich herausbekommen, ob der in Konkurs ist?

Schöne Grüße
Flachdachler

PS: Bei dem Portalbauer handelt es sich übrigens um die Fa. Ing. Lehrner aus Neckenmarkt (Alubau & Sonnenschutz) ... die waren schon beim Einbau der Portale total unzuverlässig und haben Mängel erst nach 100mal anrufen behoben ... das gleiche Spiel bei meinem Bekannten!

1
  •  creator
15.5.2009  (#8)
wennst schon gezahlt hast, schaut's blöd aus, weil du dann die beweislast hast - ohne rechtsschutz würde ich dir da nur die arbeiterkammer empfehlen. dort kriegt du auch günstig einen firmenbuchauszug, bei ksv oder anderswo muss dafür gezahlt werden - alternative wäre das bezirksgericht, beim gerichtstag

1
  •  Flachdachler
27.5.2009  (#9)
Lt. Profilhersteller ist die Türe mit 2,70 viel zu hoch - Also der Portalbauer (Fa. Ing. Georg Lehrner, Neckenmarkt) ist mittlerweile wirklich im Konkurs und die Halle bereits verkauft.
Lt. Profillieferant ist die Türe mit 2,70 auf die Flügelbreite viel zu hoch. In einem solchen Fall geht das auf das Risiko des Portalbauers, der mich leider zu keinem Zeitpunkt über mögliche Probleme informiert hatte.
Aber die sind nicht ohne Grund im Konkurs - wundert mich überhaupt nicht!

lG Flachdachler

1
  •  cc9966
27.5.2009  (#10)
dann....such dir einen spezialisten für alu/metallverarbeitung und besprich das problem. wenn die tür "hängt" wegen dem zu hohen gewicht und bei einstellung der bänder nicht mehr viel rauszuholen ist, dann muss man sich etwas anderes einfallen lassen. zb ein dezent verstecktes stützrad zwischen innerer türblatt-unterkante und eingangsschwelle welches auch beim öffnen die tür entlang dem boden entlastet. geht natürlich nur bei fliesenboden ohne eingagsteppich.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Carport - Abstand zur Grenze - Kärnten