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Mängelrüge und so weiter

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  •  Konsumentin
24.6. - 26.6.2009
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Stand der Dinge: Gestern schriftliche Mängelrüge korrekt übermittelt, sie ist rechtlich als Rüge sicher ausreichend (Beschreibung, Fotos, Zweifel an ÖNORM 5320) - meines Dafürhaltens ganz in Ordnung, orientiert sich an den offensichtlichen Fakten. Aber nun ist mir nach Lesen der ÖNORM 5320 zusätzlich zu den offensichtlichen Mängeln noch mehr aufgefallen. Kann man zu einem Mängel-Erstschreiben quasi noch Zusatz-Erkenntnisse (mit Argumenten und Fotos) nachreichen? Oder erst die Besserungsvorschläge abwarten (wenn sie denn kommen)? Eigentlich wäre jetzt ein Beratungsgespräch mit einem Gutachter angezeigt. Da es sich nicht um eine Villa sondern "nur" um eine Balkonverglasung handelt, ist es sehr ungewöhnlich, sich so zu engagieren, wie ich es derzeit tue. Ich wäre dankbar für eure Meinungen (bringt mich weiter, auch wenn ich gern widerspreche emoji. Zusatzfrage: Ist es im Forum erlaubt, dass mir jemand die Adresse von einem Gutachter per PN zusendet? Ich würde mir gern ein (kostenpflichtiges) Beratungsgespräch leisten, ich brauche derzeit kein schriftliches Gutachten, nur eine unverbindliche Fachmeinung als Beratung - einfch, weil mich die Sache jetzt wirklich interessiert. Dazu müsste sich aber jemand die Sache vor Ort anschauen (und Kärnten ist sowas von am Ende der Welt, ihr habt gar keine Ahnung!)

  •  creator
24.6.2009  (#1)
natürlich kannst du weitere mängel auch nach der ersten rüge - melden. ist ja nicht so ungewöhnlich, dass man erst bei näherer betrachtung auf weitere mängel draufkommt. natürlich soll das alles dokumentiert werden. also: grundmängel entdeckt und doku am 22.06., weitere mängel am 23.06. entdeckt (+doku!).
die eventualmaxime gilt ja nur vor gericht - und da nicht immer bzw. nur abgeschwächt.
die mängelrüge hat ja - wenn rechtzeitig übermittelt (binnen 6 monaten) nur den effekt, dass den übergeber/die firma die beweislast für die ordnungsgemäße übergabe trifft und (neben den rechten aus gewährleistung + schadenersatz + verzugsfolgen)die verweigerung der übernahme das zurückbehaltungsrecht auslöst: die forderung kann nicht fällig gestellt werden, irgendwelche trotzdem gestellten rechnungen und mahnungen sind rechtsgrundlos und damit zwar für die doku nicht wurscht, sonst aber schon. das haben die wenigsten firmen gegenüber kunden verinnerlicht - auch klar, warum.
ich würde dir eher mal raten, dich beim vki zu informieren, evtl. eine info an "konkret" oder so zu schicken und - wenn du wirklich einen gutachter willst - dir auch zu überlegen, ob und wie du die kosten als vorprozessuale kosten geltend machen kannst (zur streitwertfeststellung).nehme nicht an, dass du eine rs-versicherung hast. wenn doch: deckungszusage aus vertrags-rs einholen.


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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Konsumentin
26.6.2009  (#2)
VKI - @creator Danke für deine engagierten und wertvollen Beiträge hier im Forum! Einen Gutachter für eine erste Beratung habe ich schon engagiert, rein aus Interesse am Thema (man leistet sich ja sonst nix :). Die Firma hat sich als Antwort auf meine Mängelrüge auch schon verständnisvoll und bemüht gezeigt (verbal erstmal, ob das real dann machbar ist, muss man halt abwarten). Von einer rs-Versicherung halte ich in meinem Fall nicht so viel, weil die nicht alles deckt, wie man weiß (schreibst es eh selber). Ich finde es toll, dass es einen VKI gibt (ich bin ja auch zahlendes Mitglied emoji, denn das hat ja über etliche Jahre mein Bewusstsein als Konsumentin erst geschärft.
Hiermit empfehle ich entgegen der Bestimmungen des Forums allen den Beitritt zu Verein für Konsumenteninformation: http://www.konsument.at (Online-Abo ist günstiger als Papier und kann auch mit anderen gemeinsam genützt werden).
Und doch, lieber Creator: Ich finde den vki etwas lahm, nicht besonders mutig. Kein Wunder, sind wir doch in Österreich. Ich hoffe nicht auf den vki zwecks Unterstützung sondern denke, dass eher der vki von meiner Privatiniatiative profitieren könnte.

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