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Mängel beim Estrich

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  •  lori80
25.1. - 29.1.2008
2 Antworten 2
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Hallo habe eine rechtliche Frage!

Wir haben im Vorjahr einen Fließestrich bekommen. Estrichhöhe statt vereinbarten 6 cm pro Geschoss (3 Geschosse zu ca.70 m²) nur 3-4 cm. Grund dafür wahrscheinlich fehlerhafter Meterriß der Fließestrichfirma.

Die Risse im Estrich liesen nicht lange auf sich warten, wurden mittels Harz ausgebessert.
Leider hatten wir auch sehr große Probleme beim Bodenlegen, da der Estrich nicht gerade sondern sehr buckelig war. Dies habe wir der Fließestrichfirma zwar mittgeteilt, allerdings wurde uns gesagt, dass die Unebenheiten in der Norm liegen. Mittlerweile wissen wir es besser, nur die Böden sind jetzt schon verlegt.

Die Frage ist die, inwieweit haben wir rechtlich die Möglichkeit einen Teil der Rechnung einzubehalten?
Vielleicht hat irgendwer ein ähnliches Problem, oder kann uns hier weiterhelfen.
Vielen Dank einstweilen!!!


  •  kiara12
28.1.2008  (#1)
Vorarbeit - Die Frage die sich stellt, wer hat die Vorarbeiten gemacht ?
Dämmung unter Estrich ? Gabs vordefinierte Punkte (Treppen, Türen, Fensterbretthöhen ?

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  •  creator
29.1.2008  (#2)
die vorarbeiten sind egal, die - gewerke danach sind schon interessanter - da würde die warnpflicht des werkunternehmers (§1065a abgb) greifen. was mir nicht klar ist: wie wurde denn dokumentiert? wenn der boden bucklig ist, wird schlicht und einfach nix gezahlt - und die verbesserung verlangt. das habt ihr ja - und anscheinend wurde ja auch mit harz verfüllt. jetzt ist natürlich immer noch der gewährleistungsanspruch nach §922ff abgb schlagend, allerdings müsst ihr schauen, wann das gewerk übergeben wurde. binnen 6 monate muss die firma beweisen, dass der estrich fehlerfrei ist - danach ihr. wendet euch mal an konsument, vielleicht wird euch dort möglichst billig geholfen.

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