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Mähen - Recht ersitzen? [OÖ]

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  •  Maarch
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
26.8. - 30.8.2016
14 Antworten 14
14
Hallo liebe Forumskollegen,

ich hab da mal eine kleine Rechtsfrage:
Kann man eigentlich durch das langjährige Mähen eines Grundstückes, ohne dass das mit dem Grundstücksbesitzer abgesprochen wurde, irgendwann ein ersessenes Recht erhalten?

LG, Maarch

  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.8.2016  (#1)
Ja, kann man!! Nach drucgehend 30 Jahren!

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
27.8.2016  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: Ja, kann man!! Nach drucgehend 30 Jahren!


Naja, so einfach ist das aber nicht!
Zuerst muss über den gesamten Ersitzungszeitraum die "Gutgläubigkeit" geherrscht haben. Sprich, es darf nie der Zweifel aufgekommen sein ob das, hier in diesem Fall gemähte Grundstück oder Teil davon, Fremdgrundstück ist. Man muss immer im guten Glauben davon ausgegangen sein, dass es einem selber wirklich gehört. "Einfach" mal wissentlich den Nachbarsgrund für 30 Jahre mähen und dann gehört einem das Grundstück - so ist es nicht.
Zudem darf das Grundstück nicht im Grenzkataster aufgenommen sein. Grundstücke im Grenzkataster können nicht ersessen werden.

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  •  Maarch
27.8.2016  (#3)
Das Grundstück ist nicht im Grenzkataster. Und bei einem Eigentümerwechsel vor 3 Jahren wurden vom neuen Besitzer 2 Bäume gepflanzt.
Kontaktaufnahme zwischen neuem Besitzer und Mäher hat nicht geklappt, wobei ersterer natürlich froh ist, dass weiterhin wer kostenlos das Grundstück mäht...
Also am besten zur Sicherheit ein Schild "Privatgrundstück: Betreten bis auf Widerruf gestattet" aufstellen?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.8.2016  (#4)
Ok, da hab ich offensichtlich ein bisschen oberflächlich gelesen: ich hab die Frage und daher auch meine Antwort nur auf das Mähen, also die Nutzung des Grundstückes bezogen (und an die Ersitzung des Eigentums gar nicht gedacht). Man wird da vermutlich unterscheiden müssen: geht es bei der Frage um die Ersitzung des Nutzungsrechtes oder um die Ersitzung des Eigentums? Mit dem bloßen Mähen wird man meiner Meinung nach wohl kein Eigentum ersitzen können. Das weitere Nutzungsrecht nach durchgehend 30 Jahren Mähen (im Sinne eines Servitutes) eher schon. In beiden Fällen - da hat stretch4u vollkommen recht - muss die "Redlichkeit" dieses Rechtes gegeben sein, d.h. man muss im guten Glauben sein, das auch tun zu dürfen.

zitat..
stretch4u schrieb: Grundstücke im Grenzkataster können nicht ersessen werden.

Da muss man ergänzen: von "TEILEN" eines Grundstückes im Grenzkataster kann kein Eigetum ersessen werden. GANZE Grundstücke im Grenzkataster können sehr wohl ersessen werden. Und auf die Ersitzung eines Nutzungsrechtes - und nur das hatte ich ursprünglich im Auge - hat der Grenzkataster überhaupt keine Auswirkung.

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  •  Maarch
27.8.2016  (#5)
Okay, danke für die Infos!
Also zwecks Ersitzung eines Eigentums braucht man sich keine Gedanken zu machen, nur zwecks Nutzungsrecht?

Da dürfte ja trotzdem ein Schild wie oben beschrieben helfen, oder?

Und da es sich um einen Baugrund handelt: sofern der Mäher nun ein Nutzungsrecht hätte bzw. einfordern würde, hindert das den Eigentümer ja trotz allem nicht daran, das Grundstück zu bebauen und einen Garten anzulegen, oder? Resultat wär ja, dass diese Nutzung damit nicht mehr gegeben ist (glaub halt nicht, dass dem seine Viecher Rasenschnitt fressen... emoji )

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  •  DeletedUser002
  •   Silber-Award
27.8.2016  (#6)
Ich hätte das auch so verstanden, dass es um das ersessene Recht zum Rasenmähen geht...
Hatte aber den Sinn dahinter nicht verstanden.


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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
28.8.2016  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb: ich hab die Frage und daher auch meine Antwort nur auf das Mähen, also die Nutzung des Grundstückes bezogen


So wie es Maarch geschrieben hat

zitat..
Maarch schrieb: irgendwann ein ersessenes Recht erhalten?

kann man wirklich beides interpretieren. Eigentums- sowie Nutzungsrecht.

zitat..
Karl10 schrieb: Mit dem bloßen Mähen wird man meiner Meinung nach wohl kein Eigentum ersitzen können.


Das weiß ich nicht. Gerichte haben hier schon anders entschieden. Siehe Fall OGH 9Ob52/13g vom 27.09.2013. Hier geht es zwar um eine Rodung und nicht mähen aber ist ja ähnlich. Beide erste Instanzen gaben dem Kläger der das Eigentumsrecht einklagte recht. Erst der OGH hob die Entscheidungen auf und gab die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung ans Erstgericht zurück.
Grund dafür war weil es sich um einen TEIL eines im Grenzkataster befindlichen Grundstückes war.

Ich an der Stelle des Grundstücksbesitzers würde mich mit dem "Mäher" in Verbindung setzen und klar stellen, dass es sich um sein Grundstück handelt. Sollte er es dennoch weiter mähen wollen (zB zur Gewinnung von Einstreu, Viefutter, einfach so, etc...) dann darf er es natürlich. Dahingehend wird ein mündlicher Pachtvertrag ausgesprochen (da muss man nix schriftlich festlegen) und somit wäre meiner Meinung nach alles geklärt. Im schlimmsten Fall muss der Besitzer des Grundstückes halt selber seinen Besitz pflegen.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#8)
ich mähe regelmäßig das grundstück meiner schwester.. gehört dieses jetzt mir? samt haus? *grins*

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  •  maider187
29.8.2016  (#9)

zitat..
rk515 schrieb: samt haus


nur wennst Staub wischt & saugst emoji

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  •  atma
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#10)
ka blede idee... also in 20-30 jahren darf gern jemand rasenmähen und putzen kommen und dann 30 jahre später das haus haben...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#11)
passt, meld dich...!!!!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#12)

zitat..
Maarch schrieb: sofern der Mäher nun ein Nutzungsrecht hätte bzw. einfordern würde, hindert das den Eigentümer ja trotz allem nicht daran, das Grundstück zu bebauen und einen Garten anzulegen, oder? Resultat wär ja, dass diese Nutzung damit nicht mehr gegeben ist (glaub halt nicht, dass dem seine Viecher Rasenschnitt fressen... )


Najo, genau um das Nutzungsrecht gehts ja dann...d.h. du dürftest es eben dann nicht verbauen, weil ja der Nachbar dann nicht mehr das Gras/Heu abmähen kann.

Am besten einen Zaun rundherum aufstellen, das Grundstück in den Grenzkataster eintragen lassen und die Sache mitn Rasenmähen per Vertrag festlegen (kann auch mündlich sein, z.b. für den Zeitraum, solangs unbebaut ist).

Servitute und Nutzungsrechte können recht lästig werden...

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  •  Maarch
29.8.2016  (#13)

zitat..
stretch4u schrieb: Ich an der Stelle des Grundstücksbesitzers würde mich mit dem "Mäher" in Verbindung setzen und klar stellen, dass es sich um sein Grundstück handelt. Sollte er es dennoch weiter mähen wollen (zB zur Gewinnung von Einstreu, Viefutter, einfach so, etc...) dann darf er es natürlich. Dahingehend wird ein mündlicher Pachtvertrag ausgesprochen (da muss man nix schriftlich festlegen) und somit wäre meiner Meinung nach alles geklärt.


Grundsätzlich kann sehr wohl davon ausgegangen werden, dass der Mäher weiß, dass ihm das Grundstück nicht gehört (von Nachbarn als auch durch die Tatsache, dass das Grundstück mit Bäumen bepflanzt wurde).
Die Frage wär, ob dieses Wissen des Mähers verhindert, dass nach 30 Jahren Mähen ein Nutzungsrecht entsteht?
Und macht da ein mündlicher Vertrag einen Unterschied, weil da steht ja theoretisch Aussage gegen Aussage, nicht wahr?

zitat..
gdfde schrieb: Am besten einen Zaun rundherum aufstellen, das Grundstück in den Grenzkataster eintragen lassen und die Sache mitn Rasenmähen per Vertrag festlegen (kann auch mündlich sein, z.b. für den Zeitraum, solangs unbebaut ist).


Ui, Zaun + Eintragung Grenzkataster wär sicher zu teuer.

Dazu kommt, dass es theoretisch möglich ist, dass der Mäher schon mehr als 30 Jahre das Grundstück mäht. Da müsst man aber ihn persönlich fragen...
Also ich glaub, am besten mal vom Anwalt dazu beraten lassen, bevor konkrete Schritte gesetzt werden, oder?
Wobei es schon toll wär, wenn man ohne Anwalt auskommen würd.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#14)

zitat..
Maarch schrieb: Und macht da ein mündlicher Vertrag einen Unterschied, weil da steht ja theoretisch Aussage gegen Aussage, nicht wahr?


Naja, sag ihm einfach, dass du sehr dankbar bist, dass er das Grundstück abmäht.
Und dass ers dann eben nicht mehr machen braucht/soll, sobald ihr das Grundstück selbst nutzt...das is eigentlich eh selbsterklärend und logisch.
Das sollte ausreichen, ein mündlicher "Vertrag" oder Vereinbarung is ja genauso bindend...er muß ja dann auch nachweisen können, dass er das Nutzungsrecht ersessen hat.
Du mußt ihm ja ned gleich irgendwas von rechtsanwalt, vertrag, servitut usw. unter die Nase reiben...das würde dann eher schon einen komischen Eindruck machen bzw. ihn auf die Idee bringen...

zitat..
Maarch schrieb: Ui, Zaun + Eintragung Grenzkataster wär sicher zu teuer


In den Grenzkataster solltest das Grundstück sowieso eintragen lassen, damit hast ein für alle mal Ruhe und es gibt nie wieder Diskussionen bez. Grundgrenzen.
Detto mitn Gartenzaun...damit kommt keiner auf die Idee, über dein Grundstück zu gehen oder sonst wie zu benutzen und dann kann auch nix ersessen werden.

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