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LN mit Gebäude in Bauland umwidmen

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  •  ssneu
23.7. - 24.7.2013
6 Antworten 6
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Hallo Leute!
Wir hätten ein schönes Plätzchen in der Steiermark gefunden. Leider ist es als Landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Auf den anschließenden Grundstücken gibt es bereits Wohngebäude die dazumal auf LN gebaut wurden. Wir haben den Tipp bekommen mit diesen Besitzern zu sprechen, dass diese ihren Grund nachträglich in Bauland umwidmen lassen können. Damit wir den anschließenden Grund ebenfalls umwidmen lassen. können. Hat jemand damit Erfahrung? Ist das überhaupt möglich? Bzw. welche Vor bzw. Nachteile würde sich für die Besitzer ergeben bzw. kostet dies?

Ich danke für eure Inputs!
LG

  •  atma
  •   Gold-Award
23.7.2013  (#1)
ich würd mal zur Gemeinde pilgern... nur die können die Umwidmung auch tatsächlich machen...

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  •  P****
23.7.2013  (#2)
Kenn mich in der Steiermark nicht aus.
Jedoch wäre das in NÖ nicht so einfach möglich.
Hier müsste zu allererst die Gemeinde dafür sein (der Gemeinderat), für das neue Bauland müsste die Gemeinde die gesamte techn. Infrastruktur herstellen. Nachdem die Gemeinde keinen Nutzen daraus ziehen kann, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Umwidmung sehr gering. Die Grundeigentümer können sich zwar eine Umwidmung wünschen, Anrecht darauf haben sie aber keines!
Zusätzlich müsste das Land (als Aufsichtsbehörde) von der Sinnhaftigkeit dieser Umwidmung überzeugt werden.
Aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass in NÖ zu 90-95% die Gebäude im Grünland bleiben und das Bauland hier nicht erweitert wird.

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  •  ssneu
23.7.2013  (#3)
Das Grundstück liegt neben einer Zufahrtsstraße. Alle Anschlüsse wären vorhanden. (Wurde bereits erkundigt) Es müsste keine neue Infrastruktur "erfunden werden" da der Straße entlang noch andere Häuser "zu versorgen" sind.

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  •  P****
23.7.2013  (#4)
Die Baulandeignung müsste genauso nachgewiesen werden. Grundsätzlich müsste auch eine "Änderung" der Grundlagen vorliegen, wonach man die Änderung der Flächenwidmung begründen kann.
Frag einfach bei der Gemeinde nach, ob Interesse besteht. Falls nicht, dann lass die Finger von diesem Grundstück.

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  •  JAB
  •   Silber-Award
24.7.2013  (#5)
garantiert - hat der abgeber bereits versucht, eine umwidmung einzuleiten, wenn es möglich wäre, wäre es jetzt bauland. in der st wird nur mehr sehr wenig umgewidmet, für ein reines wohnhaus ohne landwirtschaft schauts düster aus.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
24.7.2013  (#6)
Voraussetzung für eine Umwidmung ist öffentliches Interesse. Private Interessen zählen hier nicht. Kann kein öffentliches Interesse nachgewiesen werden, wirst du dich mit der bisherigen Widmung wohl abfinden müssen.

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