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LKW-Abstellplatz

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  •  Gast landleben
16.10.2007 - 21.4.2008
4 Antworten 4
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Hallo Forum,
unser Nachbar stellt seinen LKW seit Jahresbeginn in seine ein wenig abschüssige Wiese. Ist das zulässig oder müssen da nicht Auflagen erfüllt werden? Wenn ja, an wen sollen wir uns (kleine Gemeinde in der Steiermark) wenden?
Lg und danke für eine Antwort

  •  TDI nie
16.10.2007  (#1)
Wo genau liegt das Problem? - ????

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  •  kiara12
17.10.2007  (#2)
STVO - 19.1. § 24 Abs. 3 lit. f StVO 1960
Parken des Lkw mit mehr als 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht im Ortsgebiet weniger als 25 m von Wohnhäusern entfernt, obwohl dies in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verboten ist. 600 ATS

19.2. § 24 Abs. 3 lit. f StVO 1960
Parken des Lkw mit mehr als 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht in der Zeit des Fahrverbotes (§ 42 Abs. 1 StVO 1960) im Ortsgebiet weniger als 25 m von Wohnhäusern entfernt. 600 ATS

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  •  TDI nie
18.10.2007  (#3)
Aber was stört wenn der Nachbar - seinen LKW auf seiner Wiese parkt? Lärmbelastung, wenn er morgens die Druckspeicher der Bremse füllt?
Oder was sonst???

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  •  landleben
21.4.2008  (#4)
es stört einiges - * der LKW wird täglich vor 6 Uhr angestartet und der Motor läuft dann bis zu 20 Minuten
* manchmal ist der 3-Achser beladen mit Schotter. Der LKW steht auf einer leicht abschüssigen Wiese in Richtung unseres Hauses - wer haftet eigentlich, wenn die Bremse versagt und er in unser Haus donnert?
* manchmal hat der LKW auch einen Anhänger; dann steht er am Straßenrand (Gemeindestraße) - unbeleuchtet und ungesichert. Straßenbeleuchtung gibt es keine!
* was ist eigentlich mit Umweltschäden, die durch austretendes Öl (direkt in die Wiese und ins Grundwasser) etc. entstehen könnten?

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