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Lieferung nicht gekommen aber bestätigt [OÖ]

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  •  fricki
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
12.10. - 25.10.2009
8 Antworten 8
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Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe ein Depot in Freilassing wo ich Ware anliefern lasse.

Vor ca. 2 Wochen habe ich mir Bitumen Abdichtungsbahnen gekauft und dorthin liefern lassen. Komischerweise ist nur der Anschlussklebestreifen gekommen.
Habe nun nachgefragt (war am Freitag draußen) und es wurde mir gesagt dass nur ein Paket angekommen sei und keine Palette.

Heute habe ich die Spedition gebeten mir die Annahmebestätigung zu senden und dort steht aber dass eine Palette abgeliefert und auch bestätigt wurde.

Nun würde mich interessieren wie ich weiter vorgehen soll. Die Firma hat es rausgeschickt, die Spedition hat laut Annahmebestätigung alles ausgeliefert, jedoch die Warenannahme in Freilassing sagt es sei nur ein Paket angekommen.
Habe das Depot schon mit der Ablieferungsbestätigung konfrontiert, per dato jedoch ohne Rückantwort.

Danke für eure Hilfe !!!

  •  creator
12.10.2009  (#1)
ich weiß zwar nicht, warum du dich so konsequent weigerst, die fehlende leistung/lieferung schriftlich mit empfangsbestätigung zu rügen, aber das scheint mir - nach erfolglosem telefonat - der einzig gangbare weg zu sein. die probleme mit spediteuren sind ja eh bekannt. da bist du weder der erste noch der einzige- und eine bestätigung faken ist ja wohl die leichteste übung. da gibt's nur wenige seriöse. wenn die firma, von der du gekauft hast, seriös ist, ist die eh versichert und schickt dir ersatz. konfrontiere die firma (und ned die spedition) mit den aussagen der depot-typen, dass nur das packerl ohne palette gekommen ist und das war's: durch das rügen muss die firma (nämlich die, von der du gekauft hast), dass ihr erfüllungsgehilfe (spedition), für den sie haftet, auch brav geliefert hat. wennst schon gezahlt hast, kannst dich auch an den vki wenden, der übernimmt für €10.- auch den briefwechsel. wennst nicht gezahlt hast, brauchst - wenn überhaupt - auch nur den gelieferten teil zahlen. stell' vorher sicher, auf was sich die "bestätigung" genau bezieht - doch wohl nicht nur auf's "packerl"?

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  •  fricki
12.10.2009  (#2)
Teilerfolg - Es hat mich das Depot angerufen und hat mir mitgeteilt dass der Fahrer heute schriftlich bestätigt hat das nur ein Paket bei der Lieferung dabei war und keine Palette.
Somit ist es eindeutig dass bei der Spedition etwas schief gegangen ist.
Der Geschäftsführer des Depots hat nun die Spedition gebeten auf Suche zu gehen wo die Palette hingekommen ist. Nun konnte es zumindest auf den Transportweg als Fehlerquelle eingegrenzt werden.
Die Firma habe ich damit konfrontiert, die haben mir jedoch mitgeteilt dass sie keinen Ersatz senden werden da sie die Ware vollständig an die Spedition übergeben haben und somit deren "Auftrag" erfüllt haben.

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  •  creator
12.10.2009  (#3)
... und genau wegen der falschaussage der firma würde ich denen mal erklären, dass sie - weil die ware nicht bei dir angekommen ist und der spediteur IHR gehilfe und daher ihnen zuzurechnen ist - auch nicht mit geld zu rechnen haben, wenn die ware nicht bei dir ankommt.
solltest du via fernabsatz gekauft haben, hat die firma binnen 30 tagen zu liefern, sonst ist der vertrag hinfällig - vgl. §5i kschg und www.verbraucherrecht.at:
Nimmt der Unternehmer das Anbot des Verbrauchers – sei es auch erst durch Zusendung der Ware - an und wurde keine besondere Lieferfrist vereinbart, dann muss er seine Leistung binnen 30 Tagen nach Einlangen der Bestellung erbringen. Tut er dies nicht, so ist ein allenfalls bereits geschlossener Vertrag hinfällig. Der Verbraucher braucht keine Nachfrist zu setzen und auch nicht extra seinen Rücktritt erklären. Hat er bereits Zahlungen geleistet, dann muss der Unternehmer diese rückerstatten.

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  •  cc9966
12.10.2009  (#4)
creator hat recht.. - ...die firma hat dir ware verkauft und geschickt. sie ist dafür verantwortlich dass sie bei dir (dein depot) ankommt und hat einen abliefernachweis zu erbringen. wenn sie das nicht kann dann ist es deren problem, auch wenn die spedition schuld ist. immerhin hat der absender die spedition ausgesucht, beauftragt und ist dessen auftrag ist von der spedition nicht erfüllt worden. das ist aber immer das problem des absenders, nicht des empfängers. schön dass sich der absender auf die spedition ausreden kann, es entbindet ihm aber dennoch nicht der pflicht seinen teile des vertrages (lieferung der waren) ehestmöglich zu erfüllen. es spricht nichts dagegen dass er nochmals eine palette schickt.

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  •  fricki
13.10.2009  (#5)
danke - für eure Beiträge ... das habe ich nun mal inhaltlich in ein E-Mail zusammengefasst und dem Baustoffhändler geschickt. Bin gespannt was der nun sagt !!!

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  •  fricki
15.10.2009  (#6)
erledigt - Das Depot in Deutschland und der Baustoffhändler haben sich darum gekümmert und heute wurde die Ware irgendwo in München gefunden emoji


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  •  Francis
24.10.2009  (#7)
Warum seit Ihr euch da so sicher? - Könnte das nicht auch ein Fall von §429 ABGB sein?

MfG

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  •  creator
  •   Gold-Award
25.10.2009  (#8)
das alte abgb ist die grundsätzliche regel für alle, die spezielleren regeln - und speziell für KONSUMENTEN - sind halt mal kschg und e-commerce-gesetz.

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