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Leidiges Thema "Servitut"

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  •  PeterB
13.8.2014
4 Antworten 4
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Hallo zusammen!

Ich bin neu hier, habe mich aber schon durch die Foren gewühlt - aber ohne Erfolg auf eine Antwort für mein Problemchen emoji
Also, ich schilder mal ein wenig von den Verhältnissen:

Meine Freundin ist im Streit mit Ihrem Nachbar (geht schon über Jahre so dahin) und er ist wirklich ein unangenehmer Geselle - ich persöhnlich habe kein Problem mit ihm - und er macht ihr wirklich alles auf sehr bösartige Art zu Fleiß.

Die Zufahrt zu Ihrem Haus gehört zur Hälfte dem Nachbarn und zur Hälfte ihr; im GB ist dieser ca. 3m breite Weg mit (glaube ich) eigener EZ und der Bezeichnung "Servitutsweg" angeführt. Der Weg geht also von einem öffentl. Weg (Asphalt), (ab hier geteilt auf die 2 Besitzer) über die gesamte Grundstückslänge (sandiger Weg) hinaus, bis wieder zu einer öffentl. Straße (Asphalt).

Vergangenen Winter z.b. hat der Nachbar bei der Gemeinde gesagt, dass KEIN Schneepflug mehr seine Weghälfte befahren darf; die Schneeräumung fand früher jedoch immer statt. Meine Freundin kam also mit ihrem Auto nicht mehr zu ihrem Haus - verhindert natürlich durch Schneehaufen vom Schneepflug am Anfang und am Ende des Weges.

Weiters fängt der Nachbar nun im jetzigen Sommer an, Gruben auf dem Weg, natürlich auf seiner Hälfte, zu graben weil angeblich das Regenwasser Sand auf sein Grundstück spühlt. Diese Gruben sind bereits so tief, dass ich mit meinem Auto teilweise aufsitze. Wenn wir diese Gruben zuschütten, sind sie am nächsten Morgen vom Nachbar wieder geöffnet. usw. usw.

Hinzufügen muss ich noch, dass der Weg von allen möglichen Leuten Anrainer und nicht Anrainer benutzt wird (Traktor, PKW, Müllabfuhr, usw.).

Kann mir bitte wer helfen, was wir tun können, um dem ein Ende zu setzen - mit dem Nachbar reden ist aussichtslos!!!

Darf er das alles zu unserem Nachteil machen?

  •  atma
  •   Gold-Award
13.8.2014  (#1)
blöde frage: braucht ihr den weg unbedingt? wenn er eh von einer strasse zur nächsten geht - könnt ihr da irgendwie zufahren?

nachdem das schon länger so geht - habt ihr auch schon mal mit einem anwalt gesprochen? (unterlassung oder so?)

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  •  PeterB
13.8.2014  (#2)
ja, zur einfahrt vom haus gelangt man ausschließlich über diesen weg

ne, einen Anwalt haben wir noch nicht kontaktiert - vorher mal im netz fragen bevor man zum Anwalt rennt haben wir uns gedacht

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
13.8.2014  (#3)
Der Weg mit eigener EZ gehört zur Hälfte deiner Freundin und dem nicht ganz so netten Nachbarn. Was steht genau im Grundbuch bezüglich Wegerecht? Wem gehört welche Hälfte?

Am ehesten wird das zutreffen auf Seite 14: http://bfw.ac.at/ort1/Vortraege_als_pdf/Wegerecht/Maschl_Servitutsweg_mit_Fundstellen.pdf

zitat..

Verlegung durch belasteten Grundstückeigentümer:
Grundsätzlich zulässig und dies sogar ohne Zustimmung des Wegeberechtigten, soweit die verlegte Wegtrasse auf demselben Grundstück zu liegen kommt und gleichwertig ist. Eine Verlegung des Weges auf ein anderes Grundstück des belasteten Eigentümers ist nur mit Zustimmung des Wegeberechtigten zulässig.
OGH 17.12.1997
7 Ob 337/97 b


Der nette Nachbar verlegt den Weg ja nicht einmal, sondern er blockiert den ungefragt mit Gruben.

Wenn reden nix bringt und der munter weitermacht = ab zum Anwalt & gibt Fristen, um entsprechend bei Gericht vorzugehen (Seite 14). Hier im Forum wirst zwar Tipps kriegen, aber eine rechtlich fundierte Auskunft kriegst beim Anwalt / Juristen (bin selbst keiner & den User Creator gibt es hier nimmer)

Das mit dem Schneepflug der Gemeinde ist auch so eine Sache. Der Nachbar kann net wirklich veranlassen, dass die Schneeräumung unterbleibt. Sollte bei der Gelegenheit auch geklärt werden. Fremde PKW & Anrainer können euch ja egal sein - mit denen soll der streiten soviel er will.

BTW - Nachbarschaftsstreitigkeiten sind immer übel, aber kann net sein, sich alles - vor allem so etwas - gefallen zu lassen. Der Schilderung nach wird da wohl ein gutes Nervenkostüm benötigt & wünsche eben solches emoji

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  •  bautech
  •   Gold-Award
13.8.2014  (#4)

zitat..
ma2412 schrieb: Das mit dem Schneepflug der Gemeinde ist auch so eine Sache.


Jup, die Winterdienstverpflichtung (egal ob Privater, Grundeigentümer oder mit Winterdienst beauftragte Gemeinde) is im Gesetz genau geklärt, hier kommt mWn der §1319 ABGB zum Tragen... und der is in der Exekution hinsichtlich eines Vergehens ziemlich rigoros!

ng

bautech

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