« Baurecht  |

Lebensgefährten ins Grundbuch eintragen

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  pez1984
11.10. - 12.10.2011
9 Antworten 9
9
hallo zusammen ,


hätte eine rechtliche Frage über das Eintragen in das Grundbuch.


Ich habe einen Grund bei dem nur ich im Grundbuch stehe. Nun möchten mein Lebensgefährte und ich zum Hausbauen anfangen. Aus diesem Grund möchten wir, dass mein Lebensgefährte auch ins Grundbuch eintragen wird.


Kann man die Grunderwerbssteuer irgendwie umgehen. Um die Eintragungsgebühr werden wir nicht herumkommen, aber die 3,5 % Grunderwerbsteuer ist schon heftig. Wie können wir da am kostengünstigsten bewerkstelligen?


Wenn ich ihn selbstänstig ohne Notar oder Anwalt in das GB eintragen lassen möchte, wie stelle ich das am besten an. Hätte diesbezüglich schon beim Bezirsgericht angerufen, die konnten mir jedoch auch nicht wirklich weiterhelfen.


Vielen Dank schon mal.

  •  ambia
11.10.2011  (#1)
am besten heiraten. ist zwar der unromantischste grund dafür, den man sich denken kann, aber wenn irgendwas is bist als lebensgefährte der/die g'fi*kte.

1
  •  pez1984
11.10.2011  (#2)
des is ja genau des problem. aber wenn er dann wenigstens schon mal im grundbuch steht, siehts für ihn rechtlich gleich um einiges besser aus.

1
  •  ambia
11.10.2011  (#3)
bist sicher, dass du dann aus dem schneider bist? kann mich täuschen, aber wenn beiden der grund gehört und einer stirbt, erbt der andere dessen hälfte. bist verheiratet - kein problem. aber als lg brennst erbschaftssteuer wie ein fremder.

(meine mutter und mein stiefvater haben auch unter anderem deshalb heuer geheiratet, sonst hätten sie locker auf den zettel verzichtet!)

1


  •  creator
  •   Gold-Award
11.10.2011  (#4)
dass der rechtspfleger am grundbuchsgericht sich einen ast - gelacht hat, wundert mich jetzt nicht...

zitat..
Kann man die Grunderwerbssteuer irgendwie umgehen. Um die Eintragungsgebühr werden wir nicht herumkommen, aber die 3,5 % Grunderwerbsteuer ist schon heftig. Wie können wir da am kostengünstigsten bewerkstelligen?

Wenn ich ihn selbstänstig ohne Notar oder Anwalt in das GB eintragen lassen möchte, wie stelle ich das am besten an


ist ja auch eine königsidee - genau dafür gibt's ja steuern... da haben sich die richtigen zum heiraten gefunden... ohne jetzt die genauen motive des lg zu kennen: das kann man mit einem testament, schuldscheinen oder einer schenkung auf den todesfall auch regeln...

1
  •  sylvia1675
  •   Bronze-Award
12.10.2011  (#5)
Wie ist das bei mir: - Wir sind nicht verheiratet haben vor 2 Jahren einen Grund gekauft sind beide im Grundbuch haben im Anschluss ein Notariell beglaubigtes Testament verfasst.
Ist man nun genug abgesichert? Wer von euch weiß was sich vom Besitz die Verwandten (Mein LG hat keine Eltern mehr) holen können, wenn man nicht verheiratet ist und noch keine Kinder hat?
Mein Notar meinte man wäre nur richtig durch die Ehe abgesichert?!

GLG Sylvia1675

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo sylvia1675, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  ambia
12.10.2011  (#6)
Sylvia, das Problem ist nicht, dass dir jemand das Erbe streitig macht, sondern dass du eine Menge Erbschaftssteuer zahlst. Als Ehepartner bist du Steuerklasse 1, zahlst maximal 15%, als Lebensgefährte bist du wie ein Fremder eingestuft in Steuerklasse 5, da zahlst du bis zu 60%, je nachdem wie hoch die Erbschaft ist.

Siehe https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.792050.html

Also nein, Testament reicht nicht.

1
  •  sylvia1675
  •   Bronze-Award
12.10.2011  (#7)
Danke "Ambia" aber was heißt jetzt : - Seit dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) ist weiterhin die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen.
LG sylvia1675

1
  •  markus7929
12.10.2011  (#8)
Sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer sind mit 1. August 2008 ausgelaufen und fallen daher nicht mehr an. Zu entrichten ist die Grunderwerbssteuer mit 2 % bei Schenkunen etwa an Ehepartner, Kinder oder Eltern bzw. 3,5% bei Schenkungen an alle sonstigen Personen. Allerdings wird die Grunderwerbssteuer nicht vom tatsächlichen Grundstückswert bemessen, sondern vom 3-fachen Einheitswert des Grundstücks und dieser liegt meist deutlich unterhalb des tatsächlichen Werts.
Bei Schenkungen von Gründstücken besteht keine Anzeigepflicht! (https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/steuern_abgaben_allgemeines/schenkungen/51193.html)

LG Markus

1
  •  ambia
12.10.2011  (#9)
na bumm, jetzt habts mich kalt erwischt! ist doch schon länger her als ich dachte, dass ich diese infos persönlich gebraucht hab. die abschaffung der erbschaftssteuer ist dann glatt an mir vorbeigegangen... sorry für die fehlinformation, danke markus für die aufklärung! ich sag nix mehr. *schäm*

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Stillgelegter Baugrund