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Lagerraum, weinkeller rein unterirdisch [OÖ]

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  •  CytochromP450
  •   Bronze-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
26.12. - 29.12.2020
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo zusammen.

Ich grüble gerade. Ist es anzeige- oder genehmigungspflichtig einen rein unterirdischen Lagerraum zu errichten? In der OÖ Bauordnung habe ich nichts gefunden, was darauf hinweist.

Das gedankespiel geht in richtung eingegrabener Stahlcontainer oder mit ziegeln gemauerter Erdkeller. wenn das ganze nicht über das geländeniveau hinausragt und rein unterirdisch ist, (bestenfalls mit z.b. 1,5x1,5m Lichtkuppel). Keine Fundamentplatte, keine kanalleitungen etc.

War jemand schon mal mit einer ähnlichen Fragestellung konfrontiert oder weiss etwas?
Spielen Widmungen dabei überhaupt eine Rolle (Bauland, Gründland/Landwirtschaftliche Nutzfläche)?

LG Robert

  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.12.2020  (#1)
Und warum sollte die Errichtung dieses Bauwerkes nicht bewilligungspflichtig sein?

Und natürlich ist die Flächenwidmung bei dieser Bewilligung ein Thema. Warum sollte es das nicht sein?

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  •  CytochromP450
  •   Bronze-Award
29.12.2020  (#2)
Hmmm.  Das heisst Regenwassertank ist auch bekanntzugeben?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.12.2020  (#3)
Erstmal zur Absicherung: bei deinem Benutzernamen steht "Salzburg". Ganz oben hast aber von OÖ gesprochen??

Und zur Sache:
Es besteht wohl kein Zweifel, dass ein Container bzw. ein "mit Ziegeln gemauerter Keller" als Bauwerk/bauliche Anlage gilt.
Bauwerke/bauliche Anlagen sind nach den Baugesetzen grundsätzlich mal bewilligungspflichtig.
Darüber hinaus kann es im Einzelfall sein, dass das Gesetz dafür nur eine Anzeigepflicht oder überhaupt sogar Bewilligungs- und Anzeigefreiheit vorsieht. Das steht dann in den Bauordnungen ausdrücklich geregelt drin.

Für deinen Fall: du musst dich daher auf die Suche begeben, ob deine an sich vom Grundsatz her bewilligungspflichtigen Bauwerke irgendwo im Gesetz ausdrücklich von dieser Bewilligungspflicht ausgenommen sind. Ich hab jetzt für deine erstgenannten beiden Vorhaben im OÖ Baurecht eine solche Ausnahme nicht gefunden! Du etwa??

Und zum genannten Regenwassertank kann ich nur darauf hinweisen, dass es zu Wasserbecken und Wasserbehältern in den Bundesländern div. unterschiedliche Ausnahmeregelungen gibt. Muss man sich im detail für jedes Bundesland anschauen.
Und warum gibts diese Ausnhameregelungen? Wie ich schon sagte: weils an sich alle als Bauwerk/bauliche Anlage bewilligungspflichtig wären. Und wenn das zu weit geht, muss man halt Ausnahmen formulieren. Und auf diese kommts dann an.

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