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Lage&Höhenplan

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  •  FLOKIGG
17.2. - 19.2.2026
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Hallo.
Kurze Frage.2021 Grundstück Abgrabung,2022 Erstellung Lage& Höhenplan,eingetragen sind Höhenkoten vom Ursprungsniveau,obwohl um ca.45cm abgegraben wurde.Ist da ein Fehler dem Vermesser passiert?

  •  TobiK
  •   Silber-Award
18.2.2026 0:26  (#1)
Das ursprüngliche Niveau ist der Bezugspunkt (in NÖ). Nur weil man abgräbt, hat man nicht automatisch ein neues Niveau. Das wäre ja auch zu schön😬

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  •  FLOKIGG
19.2.2026 7:08  (#2)
Hallo Tobik.Danke
Ich habe im Jahr 2023 einen Gewerbegrund gekauft.der Vorbesitz hat diesen gekauft im Jahr 2021,hat ohne Bewilligung eine Abgrabung vorgenommen.sprich ca.40-45cm.im Jahr 2022 wurde ein Lage&Höhenplan erstellt,vom Nachbar,mit seinem Grundstück und das vom Vorbesitzer(das ich dann gekauft habe).der Nachbar hat im Jahr 2023 mit seinem Bauvorhaben begonnen,und hat bis auf das nicht bewilligte Niveau des Vorbesitzers abgegraben.mus im Lage&Höehenplan die istzustands Höhen eingetragen werden,oder das Ursprungsniveau ?

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Hallo FLOKIGG,
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  •  TobiK
  •   Silber-Award
19.2.2026 8:18  (#3)
Hi! Das Ursprungsniveau ist das baurechtliche Bezugsniveau. Für Abgrabungen benötigt man in den meisten Fällen ja keine Bewilligung, aber du musst eben das Ursprungsniveau für die Planung heranziehen.

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  •  kernoel
  •   Gold-Award
19.2.2026 9:59  (#4)
Soweit ich weiß, braucht man für Geländeänderungen schon eine Bewilligung. 

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  •  FLOKIGG
19.2.2026 13:33  (#5)
Ok.im Lage&Höhenplan sind die Höhenkoten vom Ursprungsniveau eingetragen.1Jahr vor der Vetmessung wurde vom Ursprungsniveau ca.45cm abgegraben.hätte hier nicht bei der Vermessung im Jahr 2022 die Höhe der Abgrabung eingetragen werden müssen??? Der Nachbar hat als Bezugsniveau das abgegrabene Niveau auf meinem gekauften Grundstück hergrnommen.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
19.2.2026 20:12  (#6)

zitat..
FLOKIGG schrieb: hätte hier nicht bei der Vermessung im Jahr 2022 die Höhe der Abgrabung eingetragen werden müssen???

Nein


zitat..
FLOKIGG schrieb: Der Nachbar hat als Bezugsniveau das abgegrabene Niveau auf meinem gekauften Grundstück hergrnommen.

Hat die Baubehörde dieses Niveau anerkannt?




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