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wir haben unsere vor 3 jahren gemacht nachdem unsere siedlung an die ortswasserleitung angeschlossen wurde; dies hat die brunnen rechtlich von 'trinkwasser-' zu 'nutzwasserbrunnen' gemacht und die wasserrechtliche zulassung deutlich vereinfacht/verbilligt. die gebietsbeschränkung kenn ich nur bei geologisch sensiblen untergründen. mit dem energieentzug kann das nicht zu tun haben... |
schon klar, meine aussage war allgemein auf kleine grundstücke bezogen - vorteil grabenkollektor ist ja daß er günstiger ist als ein 'normaler' flachkollektor und prädestiniert für eigenleistung... ||
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@noesro
ich wär' der Erste, der sich ne PV aufs Dach schnallen würde, wenn es sich auch nur irgendwo _ansatzweise_ rechnen würde. und nix für ungut, das bissl Haushaltsstrom steht wohl in keiner Relation mit dem Verbrauch der Industrie... Und das Haus nachts "überheizen" bringt wohl auch nur Leuten was, die gerne auch im Winter nackt nur mit Leintuch schlafen....ich mags lieber kalt. würd ich vielleicht sogar machen, hätte ich eine lautlose Heizung. |
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http://www.energiesparhaus.at/forum/34019_2#254221
![]() da red ma von 0,5-1°C, typische werte in effizienten häusern um den wärmebedarf und wärmeeintrag um sagen wir einen halben tag zu 'entkoppeln'. und das mit dem kalt schlafen ist auch so eine sache: wenn das wichtig ist sollte man es einplanen und das schlafzimmer thermisch ein bissl entkoppeln (gasbeton, ständerwand, dämmung, etc) weil man hier auch die fehlenden verluste gegenüber 'klassischen' häusern spürt... das oft praktizierte 'heizung zu drehen' führt zu einem wärmetransfer aus den nebenräumen, wenn einer davon das bad ist kommt noch dazu daß man es dort gleichzeitig immer wärmer haben will und einem die heizflächen ausgehen, was wiederum die heizkurve hochtreibt und und und ... ![]() |
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ja oder man baut sich ins Schlafzimmer eine Klimaanlage, die dann im Winter auf die gewünschte Temperatur kühlt, damit die Heizkurze nicht leidet. |
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laerm ist umweltverschmutzung - ... der zunehmend der sichtbaren den rang abläuft. und zwar habe ich das schon vor jahren irgendwo aufgeschnappt.
Wenn jetzt der eine oder andere in einem dicht besiedeltem gebiet meint, ihm ists egal, was die Nachbarn davon halten so ist man doch sprachlos. Ich bin selbst ziemlich laermempfindlich und wundere mich manchmal, wenn es an einem sonntagnachmittag einmal zufaellig ganz ruhig ist, weil alle kinder rundherum weg sind, inkl. Der eigenen. ![]() Da wuerde mich das sonore brummen einer wp stoeren... Vor allem nachts... |
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Aha, stimmt, bei uns in der Stmk. braucht man eine wasserrechtliche Bewilligung... Kann es sein, dass die 90m Abstand damit zu tun haben? Keiner hier aus der Stmk. der eine Tiefenbohrung hat und dazu Näheres weiß? |
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Für eine Tiefenbohrung braucht man in der Regel KEINE wasserrechtliche Bewilligung. Ausnahme: in besonders geschützten oder sensiblen Gebieten (z.B. sogenannten Rahmenverfügungen) oder wenn´s rundherum lauter Einzelbrunnen gibt. Dann ist es allerdings auch nur ein Anzeigeverfahren bei der Wasserrechtsbehörde.
Die 90m-Geschichte ist mir nicht erklärbar. Das müsste man genau hinterfragen (welche Behörde verlangt das, auf welcher Gesetzesgrundlage?) PS: auf das Bundesland dürfte es dabei nicht ankommen, Wasserrecht ist ein Bundesgesetz, das überall gleich gilt (gelten sollte) |
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Danke Karl!
Mein Google hat grad das hier gefunden: Da scheint sich also was geändert zu haben. Gut so. Was ist aber jetzt mit der Befristung: welche Fälle sind da gemeint? |
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Du hast diese Fälle ja selbst zitiert! In deinem Zitat aus dem google steht "sofern sie nicht....". Alles, was da danach angeführt ist, ist anzeigepflichtig und auf 25 Jahre befristet. Also: tiefer als 300m, gespannte Grundwässer, Siedlungen ohne zentrale Trinkwasserversorgung .....usw.) ||
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Danke. Wer sinnerfassend lesen kann, ist strategisch im Vorteil ![]() |
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![]() mir gehts so, daß mein hirn auf standby geht sobald ein text nach 'juristendeutsch' aussieht ... ![]() weiß jemand (karl) wie die nutzung bei trinkwasserbrunnen rechtlich aussieht? gabs da auch beschränkte nutzungsrechte? mit der umstellung auf ortswasserversorgung wurden bei uns die hausbrunnen von trinkwasser- auf nutzbrunnen 'umgewidmet', also die nutzung für trinkwasser untersagt. wie schaut das rechtlich aus, gibts da keinen bestandsschutz solange keine gefahr im verzug ist? |