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Lärmbelästigung Luftwärmepumpe

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  •  BK1982
  •   Silber-Award
20.3. - 6.7.2014
111 Antworten 111
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Hallo liebe Gemeinde,

wir haben eine leichte Hanglage und unser zukünftiger neuer Nachbar schräg unter uns möchte seine LWP LWP [Luftwärmepumpe] in unsere Richtung aufstellen.

Allerdings haben wir bedenken wg. Lärm-/Geräuschbelästigung durch die LWP LWP [Luftwärmepumpe].
Unsere Bedenken gründen auf Erfahrungen unserer anderen Nachbarn schräg über uns, die die LWP LWP [Luftwärmepumpe] eines weiteren Nachbarn als sehr laut empfinden. Diese LWP LWP [Luftwärmepumpe] steht zwar auch direkt neben uns (sogar neben unserem Schlafzimmerfenster), allerdings hören wir diese nicht, da sie nur im Winter läuft und wir da unser Fenster sowieso zu haben. Der Schall der LWP LWP [Luftwärmepumpe] schaukelt sich jedoch den Hang hinauf auf, sodass der darüberliegende Nachbar beeinträchtigt wird. Dabei ist es ein teures Markenprodukt und angeblich aktuell das leiseste Gerät am Markt.

Wenn nun der neue Nachbar unter uns auch eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] macht, sorgen wir uns, dass der Schall sich durch den Hang auch zu uns hochschaukelt. Zusätzlich haben wir im Plan keine Solaranlage oder so gesehen, daher gehen wir davon aus, dass sie auch das Warmwasser mit der LWP LWP [Luftwärmepumpe] machen, und daher würde die durchgehend das ganze Jahr über laufen und nicht nur im Winter.

Es geht nun darum, dass wir den Einreichplan in einem verkürzten Verfahren unterzeichnen sollen.

Hat von euch jmd. auch ähnliche Probleme mit LWP LWP [Luftwärmepumpe]'s bzw. was würdet ihr uns raten wie wir hier vorgehen sollen?

Wir dachten an 3 Möglichkeiten:
1. Wir erfragen die Möglichkeit die LWP LWP [Luftwärmepumpe] anderorts aufzustellen und nicht genau in unsere Richtung.
2. Wenn das nicht möglich/gewollt ist, würde evtl. eine Einhausung od. Abschirmung mittels Schallschutzwand was bringen?
3. Wir lassen uns die schriftl. Bestätigung geben, dass WENN wir lärmmäßig beeinträchtigt werden, sie Maßnahmen zur Entschärfung der Situation treffen müssen.
(wobei ich bei dieser Möglichkeit Bauchweh hab, denn sie könnten dann wenn alles steht drauf pfeifen)

Es ist ja noch nicht sicher, ob wir hier beeinträchtigt werden, aber wenn ich mir die Situation unserer anderen Nachbarn ansehe ist es sehr wahrscheinlich.

Messungen sind halt auch noch nicht möglich, da ja der Bau noch nicht begonnen hat geschweige denn die LWP LWP [Luftwärmepumpe] schon steht.
Und da es nun um die Freigabe der Pläne geht, würden wir hier gerne vorbeugen bevor dann Probleme auftreten und wir jahrelang herumstreiten müssen.

Wir wollen den Nachbarn ja nix Böses und wir unterstellen ihnen auch nix Böses, aber wenn ich mir die Situation unserer anderen Nachbarn ansehe, möchte ich sowas nicht haben.

LG BK

  •  dyarne
31.3.2014  (#101)

zitat..
BK1982 schrieb: aber mittlerweile haben wir schon die Kollektoren verbaut...

schon klar, meine aussage war allgemein auf kleine grundstücke bezogen - vorteil grabenkollektor ist ja daß er günstiger ist als ein 'normaler' flachkollektor und prädestiniert für eigenleistung...

zitat..
Benji schrieb: dass man für eine Tiefenbohrung (auch wenns nur eine Sonde ist) eine wasserrechtliche Bewilligung braucht...

wir haben unsere vor 3 jahren gemacht nachdem unsere siedlung an die ortswasserleitung angeschlossen wurde; dies hat die brunnen rechtlich von 'trinkwasser-' zu 'nutzwasserbrunnen' gemacht und die wasserrechtliche zulassung deutlich vereinfacht/verbilligt. die gebietsbeschränkung kenn ich nur bei geologisch sensiblen untergründen. mit dem energieentzug kann das nicht zu tun haben...

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  •  Seppl82
31.3.2014  (#102)
@noesro

ich wär' der Erste, der sich ne PV aufs Dach schnallen würde, wenn es sich auch nur irgendwo _ansatzweise_ rechnen würde.

und nix für ungut, das bissl Haushaltsstrom steht wohl in keiner Relation mit dem Verbrauch der Industrie...

Und das Haus nachts "überheizen" bringt wohl auch nur Leuten was, die gerne auch im Winter nackt nur mit Leintuch schlafen....ich mags lieber kalt.

würd ich vielleicht sogar machen, hätte ich eine lautlose Heizung.

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  •  dyarne
31.3.2014  (#103)

zitat..
Seppl82 schrieb: ich wär' der Erste, der sich ne PV aufs Dach schnallen würde, wenn es sich auch nur irgendwo _ansatzweise_ rechnen würde...

http://www.energiesparhaus.at/forum/34019_2#254221

zitat..
Seppl82 schrieb: Und das Haus nachts "überheizen" bringt wohl auch nur Leuten was, die gerne auch im Winter nackt nur mit Leintuch schlafen...

emoji
da red ma von 0,5-1°C, typische werte in effizienten häusern um den wärmebedarf und wärmeeintrag um sagen wir einen halben tag zu 'entkoppeln'.

und das mit dem kalt schlafen ist auch so eine sache: wenn das wichtig ist sollte man es einplanen und das schlafzimmer thermisch ein bissl entkoppeln (gasbeton, ständerwand, dämmung, etc) weil man hier auch die fehlenden verluste gegenüber 'klassischen' häusern spürt...

das oft praktizierte 'heizung zu drehen' führt zu einem wärmetransfer aus den nebenräumen, wenn einer davon das bad ist kommt noch dazu daß man es dort gleichzeitig immer wärmer haben will und einem die heizflächen ausgehen, was wiederum die heizkurve hochtreibt und und und ... emoji

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  •  juergenj
  •   Silber-Award
31.3.2014  (#104)

zitat..
dyarne schrieb: und das mit dem kalt schlafen ist auch so eine sache: wenn das wichtig ist sollte man es einplanen und das schlafzimmer thermisch ein bissl entkoppeln (gasbeton, ständerwand, dämmung, etc) weil man hier auch die fehlenden verluste gegenüber 'klassischen' häusern spürt...
das oft praktizierte 'heizung zu drehen' führt zu einem wärmetransfer aus den nebenräumen, wenn einer davon das bad ist kommt noch dazu daß man es dort gleichzeitig immer wärmer haben will und einem die heizflächen ausgehen, was wiederum die heizkurve hochtreibt und und und ... emoji


ja oder man baut sich ins Schlafzimmer eine Klimaanlage, die dann im Winter auf die gewünschte Temperatur kühlt, damit die Heizkurze nicht leidet.

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  •  schaushauns
  •   Bronze-Award
31.3.2014  (#105)
laerm ist umweltverschmutzung - ... der zunehmend der sichtbaren den rang abläuft. und zwar habe ich das schon vor jahren irgendwo aufgeschnappt.
Wenn jetzt der eine oder andere in einem dicht besiedeltem gebiet meint, ihm ists egal, was die Nachbarn davon halten so ist man doch sprachlos.
Ich bin selbst ziemlich laermempfindlich und wundere mich manchmal, wenn es an einem sonntagnachmittag einmal zufaellig ganz ruhig ist, weil alle kinder rundherum weg sind, inkl. Der eigenen. emoji
Da wuerde mich das sonore brummen einer wp stoeren...
Vor allem nachts...

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  •  BK1982
  •   Silber-Award
1.4.2014  (#106)

zitat..
Benji schrieb: ich kenn das auch so, dass man für eine Tiefenbohrung (auch wenns nur eine Sonde ist) eine wasserrechtliche Bewilligung braucht. Und das die Behörde die Anzahl der Tiefenbohrungen in einem Gebiet beschränkt


Aha, stimmt, bei uns in der Stmk. braucht man eine wasserrechtliche Bewilligung... Kann es sein, dass die 90m Abstand damit zu tun haben? Keiner hier aus der Stmk. der eine Tiefenbohrung hat und dazu Näheres weiß?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.4.2014  (#107)
Für eine Tiefenbohrung braucht man in der Regel KEINE wasserrechtliche Bewilligung. Ausnahme: in besonders geschützten oder sensiblen Gebieten (z.B. sogenannten Rahmenverfügungen) oder wenn´s rundherum lauter Einzelbrunnen gibt. Dann ist es allerdings auch nur ein Anzeigeverfahren bei der Wasserrechtsbehörde.
Die 90m-Geschichte ist mir nicht erklärbar. Das müsste man genau hinterfragen (welche Behörde verlangt das, auf welcher Gesetzesgrundlage?)

PS: auf das Bundesland dürfte es dabei nicht ankommen, Wasserrecht ist ein Bundesgesetz, das überall gleich gilt (gelten sollte)

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  •  Benji
  •   Gold-Award
1.4.2014  (#108)
Danke Karl!

Mein Google hat grad das hier gefunden:

zitat..
Durch die Wasserrechtsgesetznovelle 2011 wurden gem. 31c Abs. 5 lit. b WRG Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme in Form von Vertikalkollektoren (Tiefsonden) bewilligungsfrei gestellt, sofern sie nicht eine Tiefe von 300 m überschreiten oder in Gebieten mit gespannten oder artesisch gespannten Grundwasservorkommen bzw. in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten (§§ 33 f, 34, 35 und 54 WRG) und in geschlossenen Siedlungsgebieten ohne zentrale Trinkwasserversorgung errichtet werden. In diesen Fällen gilt eine Anzeigepflicht gem. § 114 WRG mit einer Befristung auf 25 Jahre.


Da scheint sich also was geändert zu haben. Gut so.

Was ist aber jetzt mit der Befristung: welche Fälle sind da gemeint?


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.4.2014  (#109)

zitat..
Was ist aber jetzt mit der Befristung: welche Fälle sind da gemeint?

Du hast diese Fälle ja selbst zitiert! In deinem Zitat aus dem google steht "sofern sie nicht....". Alles, was da danach angeführt ist, ist anzeigepflichtig und auf 25 Jahre befristet. Also: tiefer als 300m, gespannte Grundwässer, Siedlungen ohne zentrale Trinkwasserversorgung .....usw.)

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  •  Benji
  •   Gold-Award
3.4.2014  (#110)

zitat..
Karl10 schrieb: Alles, was da danach angeführt ist, ist anzeigepflichtig und auf 25 Jahre befristet.


Danke. Wer sinnerfassend lesen kann, ist strategisch im Vorteil emoji

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  •  dyarne
3.4.2014  (#111)
emoji
mir gehts so, daß mein hirn auf standby geht sobald ein text nach 'juristendeutsch' aussieht ... emoji

weiß jemand (karl) wie die nutzung bei trinkwasserbrunnen rechtlich aussieht?
gabs da auch beschränkte nutzungsrechte?

mit der umstellung auf ortswasserversorgung wurden bei uns die hausbrunnen von trinkwasser- auf nutzbrunnen 'umgewidmet', also die nutzung für trinkwasser untersagt.

wie schaut das rechtlich aus, gibts da keinen bestandsschutz solange keine gefahr im verzug ist?

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