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[Ktn] mitteillungspflichtiges Bauvorhaben in gelber Gefahrenzone

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  •  sharknz
  •   Bronze-Award
13.12. - 14.12.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Ich hoffe mal wieder auf einen Rat bzw. eine Einschätzung meiner Situation. Bundesland ist Kärnten.

Ich habe vor ein paar Wochen meine Terrassenerweiterung der Gemeinde mitgeteilt. ca 35m2, nicht zu hoch, freistehend - alles in allem kein Problem dachte ich.
Nun habe ich etwa 5 Wochen nach der Mitteilung von der Gemeine einen eingeschriebenen Brief bekommen und Überraschung, neben meinem Haus ist jetzt eine Gefahrenzone, wo sich ein kleines Gerinne befindet. Und natürlich habe ich mit der Terrassenerweiterung etwa 2 Wochen nach der Mitteilung angefangen, es fehlt nur noch das Glasdach und bei meinem Glück ragt die neue Terrasse vielleicht in die gelbe Zone, auf jeden Fall ist es sehr knapp.
Wie knapp genau ist aber sehr schwer herauszufinden. Es finde nirgends einen genauen Abstand, also wie weit ist die gelbe Zone von meinem Haus weg. Auf Kagis kann man sich die Gefahrenzonen zwar anzeigen lassen und auch messen aber die Linien sind so dick, da geht es um fast 1 Meter plus oder minus. Ich möchte nun verständlicherweise vermeiden, da auf der Gemeinde oder Wildbach irgendwelche schlafenden Hunde zu wecken.

Nun folgende Fragen:
  • sollte ich als Eigentümer eines Grundstückes nicht wenigstens informiert werden, wenn da plötzlich eine Gefahrenzone auf meinem Grund ensteht?
  • sind 5 Wochen für die Antwort der Gemeinde nicht ein wenig lang? Ich habe etwas von 2 Wochen gelesen, die man warten muß, bevor man mit dem Bau anfangen darf.
  • Hat schon jemand hier Erfahrungen, mit Terrassenerweiterungen in gelben Zonen? Auf was muss ich mich da einstellen, ist es überhaupt möglich, in der gelben Zone eine Terrasse zu bauen?

und ja, ich hätte mich vorher besser informieren können, aber wer rechnet denn damit, dass man völlig ohne vorherige Information in einer Gefahrenzone aufwacht.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.12.2023  (#1)

zitat..
sharknz schrieb: Ich habe vor ein paar Wochen meine Terrassenerweiterung der Gemeinde mitgeteilt. ca 35m2,

"Terrassenerweiterung"? D.h. es gibt eine bestehende Terrasse und diese soll vergrößert werden?
Sollen jetzt 35m² dazu kommen oder hat dann die Terrasse nach Erweiterung in Summe 35m²?

Ansonsten:
Bei meldepflichtigen Vorhaben gibts keine Fristen. Man meldet das Vorhaben und tags darauf beginnt man mit der Umsetzung. Und das war´s. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für die Baubehörde, auf die Meldung irgendwas zu antworten oder mitzuteilen. Somit gibts auch keine Frist (weil ja gar nichts zu tun ist).

Diese Konstruktion von "meldepflichtigen Vorhaben" im Baurecht bedeutet, dass du der Baubehörde bloß mitteilst, was du vorhast. Das Gesetz verlangt, dass das meldepflichtige Vorhaben den baurechtlichen Bestimmungen und Regeln entspricht.  Bei einem bewilligungspflichtigen Vorhaben stellt man den Antrag auf Baubewilligung und die Baubehörde prüft diesen und sagt dir dann in Form eines Bescheides, ob das passt oder nicht. Beim meldepflichtigen Vorhaben musst aber DU selbst alleine für dich beurteilen, ob alles passt. Und wenn es nicht passt, dann kann laut Gesetz später die Baubehörde daher kommen (wenns´ja schon steht) und dir auftragen, das wieder weg zu machen bzw. abzuändern.
Ich halte das für einen Unfug. Man gibt mit solchen Regeln vor, bürgerfreundlich und unbürokratisch zu sein, und putzt gleichzeitig die Verantwortung an den Bürger ab. Woher soll der denn das baurechtliche Spezialwissen haben?

Für deinen Fall heißt das nun also: du hast ein Vorhaben der Baubehörde gemeldet und solltest selbst wissen, ob das den baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Wenn nicht, dann musst du damit rechnen, dass die Baubehörde irgendwann vor deiner Tür steht, dieses gemeldete Vorhaben überprüft und vielleicht feststellt, da passt was gem. Bauordnung nicht. Dann musst DU die Konsequenzen tragen!
Es stellt sich daher die Frage: entspricht deine Terrassenerweiterung den baurechtlichen Bestimmungen?? Und hier ist wiederum zu klären, wo das Baurecht in Kärnten die Berücksichtigung eines Gefahrenzonenplanes vorsieht bzw. regelt. Ich sage mal: gar nicht! Bin keine Spezialist für Kärntner Baurecht, aber ich hab dazu nichts gefunden!! Wer anderer Meinung ist, möge bitte den konkreten Paragrafen nennen!

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  •  sharknz
  •   Bronze-Award
14.12.2023  (#2)
Danke Karl!

zitat..
Karl10 schrieb: "Terrassenerweiterung"? D.h. es gibt eine bestehende Terrasse und diese soll vergrößert werden?
Sollen jetzt 35m² dazu kommen oder hat dann die Terrasse nach Erweiterung in Summe 35m²?

Final sind es 35m2 überdachte Terrasse (vorher nicht überdachte 10m2).

zitat..
Karl10 schrieb: Es stellt sich daher die Frage: entspricht deine Terrassenerweiterung den baurechtlichen Bestimmungen?? Und hier ist wiederum zu klären, wo das Baurecht in Kärnten die Berücksichtigung eines Gefahrenzonenplanes vorsieht bzw. regelt. Ich sage mal: gar nicht! Bin keine Spezialist für Kärntner Baurecht, aber ich hab dazu nichts gefunden!! Wer anderer Meinung ist, möge bitte den konkreten Paragrafen nennen!

Das deckt sich mit meinem Verständnis der Kärnter Bauordnung. Ich bin deutlich unter der bewilligungspflichtigen Größe, halte die maximalen Höhen ein usw. Die Gemeinde hat mir leider auch keinen Paragraphen genannt aber folgendes geschrieben in dem Brief:

Stellungnahme:
Der geplante Terrassenbau tangiert die Gelbe Gefahrenzone dex XXX Baches. Bei der Gelben Gefahrenzone handelt es sich um einen Sicherheitsstreifen vor möglichen Nachböschungen im Hochwasserfall (Bemessungsereignis).
Aus wildbachfachlicher Sicht ist der Terrassenbau in der weise herzustellen, dass er zur Gänze außerhalp der Gelben Gefahrenzone zu liegen kommt.
Die Meldung über die Vergrößerung und Überdachung der Terrasse kann daher nicht zur Kenntnis genommen werden. Es wird daher um die Vorlage geändeter Unterlagen ersucht, die die Errichtung außerhalb der Gelben Gefahrenzone, wi in der Stellungnahme angeführt, beinhalten.

Was bedeutet dieses "nicht zur Kenntnis nehmen" nun? In der ursprünglichen Meldung habe ich nur eine kurze Beschreibung und einen groben Grundriss angefügt. Natürlich habe ich Detailpläne aber ich habe jetzt die Befürchtung etwa 30-50cm in die Gelbe Zone hineinzuragen

Edit:
Die Stellungnahme ist von der Gemeinde wohl auch nur weitergeleitet, sie stammt ursprünlich wohl von der Wildbach- und Lawinenverbauung, GBL Kärnten.


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