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Kredit aufs Haus aufnehmen

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  •  bart0247
10.5. - 23.5.2007
17 Antworten 17
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Wiviel Geld nehmt ihr beim Hausbauen auf?
Wenn man die Gesamtkosten vom Haus hernimmt 1/3 soll man schon mindestens Zusammengespart haben oder?

  •  nanux
15.5.2007  (#1)
@bart0247 - Grundsätzlich sagt man das man 1/3 Eigenmittel zusammenspart, 1/3 Förderung bezieht und 1/3 über Fremdkapital finanziert. Ich habe in meiner Laufbahn als Berater schon viele Familien ohne Eigenmittel finanzieren sehen das ich sagen muß, heutzu tage ist für keinen mehr relevant ob EM oder nicht.(Schade eigentlich)
Deine Variante ist nicht schlecht denn die Bank wird dir sehr schnell einen Kredit geben wenn du 1/3 selbst zusammen gespart hast.

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  •  creator
16.5.2007  (#2)
das ist eine frage - der persönlichen risikobereitschaft und der finanzierungskosten. seit basel-II sollten auch banken wieder mehr auf ihre kreditrisken schauen. die 30% - grenze diente ja historisch vorrangig der sicherheit der bank, um die ausfälle durch faule kredite zu begrenzen - und erst in zweiter linie dem konsumentenschutz. mit dem aufkommen der fremdwährungsfinanzierungen, der tilgungsträger und der in den letzten jahren extrem tiefen zinsniveaus wurden von banken und kunden wieder mehr risken eingegangen. ob das eine win-win-situation ist, wird sich zeigen - denn z.b. €100.000 mehr zu finanzieren ist selbst bei geringen zinsen eine enorme mehrbelastung.

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  •  bart0247
20.5.2007  (#3)
Förderung - Von den Förderungen halt ich nichts da Staat nur 1% abzieht und dann muß ich 29 Jahre zurückzahlen. Den Kredit früher zurückzahlen gibts nicht mehr. Auf diesen 1% bin ich vom Staat nicht angewiesen.

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  •  Patrick
20.5.2007  (#4)
Förderung = Geschenk - Die Förderung ist geschenktes Geld, da die Verzinsung unter der Inflationsrate liegt. Angewiesen ist man meistens nicht drauf, aber trotzdem bleibt es ein Gescenk.

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  •  creator
20.5.2007  (#5)
förderung ist kein geschenksondern mittlerweile (nach den "reformen" und "anpassungen" der letzten jahre (zumindest in nö)eher ein politisches deckmäntelchen. immerhin darf man sich dafür auch zu einigem verpflichten (politisch korrekte bauart + kontrollen derselben samt diversen nachweisen, wohnsitzbegründung, grundbuchseintragung...etc.). im prinzip ein riesengeschäft für die jeweilige gemeinde (steuern - auch pro hauptwohnsitz-, gebühren und abgaben sowie diverse steuerungsmittel) und das jeweilige bundesland - ob es für den einzelnen was bringt, hängt von dessen persönlicher situation ab. am wenigsten sinn macht es bei "dinks", am meisten profitieren würden halt "kinderreiche familien" mit möglichst wenig einkommen - und ob die es sich leisten können, ist fraglich. kommt der gemeinde aber immer billiger als geförderte gemeindewohnungen...

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  •  bart0247
20.5.2007  (#6)
Ich verstehe nicht - warum alle vom geschenkten Geld sprechen. Wenn ich zum Beispiel 100.000 aufnehmen würde, dann würde das Land (stmk)von meinem Kredit ca. 40.000 Förderung bekommen. Das heißt wenn ich 4,5% Zinsen zurückzahle bei meinem Kredit zahle ich vom Landgeld 40.000 Euro !!!nur mehr 3,5% Zinsen zurück!!! also wo ist das ein geschenktes Geld und 29 Jahre muß ich auch noch zahlen, woch ich beim anderen Kredit schon früher fertigzahlen kann, das heißt auch weniger Zinsenjahre zahlen muß. Kannst eh selber dann ausrechnen

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  •  christoph8
21.5.2007  (#7)
@bart0247 - Ich verstehe nicht (trotz mehrmaligem Durchlesen) was Du mit Deinem Post sagen willst. Warum bekommt das Land von Deinem Kredit 40.000 Förderung?? Von welchem "Landgeld" zahlst Du 40.000 Euro???

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  •  Patrick
21.5.2007  (#8)
geschenktes Geld - In meinem Fall habe ich 27.000,- bekommen die mit 1% Zinsen auf 27 Jahre zurückzahlen muss. Die 1% liegen unter der Inflationsrate. Man hat also einen Barwertvorteil von ca. 15.000,- (hab ich mal ausgerechnet) Leg ich die 27.000,- in Wertpapieren an, dann hat man mit 6% Zinsen am Ende der Laufzeit ca. 72.000,-. Die Förderrichtlinien und die Kontrolle haben mich bei meinem Bau in keinster Weise eingeschränkt.

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  •  exhb
21.5.2007  (#9)
@creator - nur eine anmerkung zu "...politisch korrekte bauart + kontrollen derselben samt diversen nachweisen...".
die bauvorschriften gelten für alle und nicht nur für den geförderten wohnbau (z.b. die bauordnung).
ergänzend gibt es dann noch den allgemeinen und meistens noch ergänzenden bebauungsplan (wird von den gemeinden erlassen).
aber wie gesagt, diese vorschriften gelten dann für alle (egal ob gefoerdert oder nicht).
ergänzend dazu kann die förderung natürlich an zusätzliche bedingungen gebunden sein (z.b. einkommen, nierdrigenergie, max. wohnfläche oder so).
aber prinzipell ist die WBF schon geschenktes geld (zumindets zum teil und zum anderen teil sehr guenstiges baugeld)
zumindest in tirol schaut's so aus ...


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  •  creator
21.5.2007  (#10)
@exhb - wenn für förderungen eine bestimmte energiekennzahl voraussetzung, eine bestimmte heizung, gartengestaltung, etc. gefordert werden, um "förderungspunkte" und somit förderungsanteile zu bekommen (nö), ist das nicht mit der geltenden bauordnung zu begründen - denn auch ein gar nicht förderungswürdiger bau ist, wenn er der bauordnung entspricht (gartengestaltung zählt nicht für die bauordnung)natürlich zu genehmigen. dass bebauungsvorschriften für alle gelten, ist auch nur papier - sonst könnten dutzende villen im wienerwald abgerissen werden (und ausnahmegenehmigungen gibt's nicht nur für ex-minister). da gab's sogar mal in innsbruck eine amnestie-aktion, die bis zum vfgh-ging, weil einer sich korrekt ans bauverbot hielt und als einziger rechtskräftig im grünland nicht bauen durfte... alle anderen haben gebaut und wurden amnestiert. "geschenkt" ist gar nichts, sonst wäre die hauptwohnsitzbegründung nicht voraussetzung - und allein dafür bekommen die gemeinden einiges pro kopf. es ist auch nicht immer leicht, jemanden, der mal im grundbuch "sitzt", wieder rauszukriegen... ich würde eher sagen, dass bestimmte vorteile bei der bereitschaft zu (nicht unbeträchtlichen)zugeständnissen möglich sind. dies bezieht sich auf die geltende rechtslage - "alte" förderungen kamen der definition von "geschenkt" schon näher...

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  •  exhb
22.5.2007  (#11)
@creator - ich versteh dich da nicht ganz - foerderungen sind nun mal an bedingungen geknuepft, ich KANN, muss diese aber nicht beantragen.
und - nur als beispiel - ich habe fuer meine solaranlage ca. 4.500€ foerderung bekommen. und das ist echtes GESCHENKTES geld - hier brauch ich keinen cent zurueckzahlen. natuerlich ist diese foerderung an eine bedingung geknuepft. ich muss eine solaranlage errichten - mit dieser bedingung kann ich aber gut leben.
auch wurde mein hausbau mit zusaetzlich 10.000€ (=geschenkt !) gefoerdert fuer energiesparendes bauen (man baut "freiwillig" niedrigenergiehaus anstatt mindestanforderung).
also ich bin nicht so unzufrieden mit den foerderungen.

btw. das manche "gleicher" sind und durch gute rechtsanwaelte oder entsprechende kontakte sich's richten ist unbestritten - aber das ist oesterreich (bzw. gibt's in jedem land).


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  •  jay_R
22.5.2007  (#12)
.. - @exhb
warum hast du zusätzlich EUR 10.000 geschenkt bekommen, das versteh ich jetzt nicht ganz?
bei uns in oö hats um EUR 10.000 mehr landesförderung gegeben, das hat aber nix mit geschenktem geld zu tun weil ichs ja sowieso zurückzahlen muss. ein geschenktes geld ist zum beispiel das geld für die solaranlage oder bei uns in oö die förderung für wärmepumpen. weil da muss ich keinen cent zurückzahlen. aber ein landgeld ist doch kein geschenktes geld (egal zu welchen konditionen... zurückzahlen muss ich's und das ist entscheidend ob geschenkt oder NICHT)

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  •  exhb
22.5.2007  (#13)
@jay r - in tirol war's (zumindest zu meiner bauzeit vor ca. 5 jahren) noch so das energiesparendes bauen extra gefördert wurde. je nach dem wie enregiesparend ergab das dann einen foerderbetrag, den man nicht zurückzahlen muß (wurde zusaetzlich zur "normalen" foerderung ausbezahlt).
weiters wurden biomasseheizungen ebenfalls gefördert.
das ergab bei mir : ca. 37.000€ WBF + ca. 8.000€ Niedrigenergieförderung + ca. 2.000€ biomasse + ca. 4.000€ solarförderug.
zurückzahlen muß ich die 37.000€, der rest ist geschenkt ...

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  •  creator
22.5.2007  (#14)
@ehb - genau der umstand, dass "förderungen nun mal an bedingungen geknüpft sind" ist ja der punkt. schenken ist m.e. eine geldwerte zuwendung OHNE gegenleistung. wenn aber nun eine anmerkung im grundbuch (die gar nicht so leicht wieder wegzubekommen ist)zugelassen oder bestimmte, durchaus aufwändige handlungsweisen von mir verlangt werden - und die meisten förderungswürdigen maßnahmen sind im vergleich zur konventionellen, durchaus bauordnungskonformen bauweise zumindest anfangs mit einem mehraufwand verbunden - dann ist da nix mit geschenktem geld, sondern max. ein teilweises abfangen des mehraufwandes. die photovoltaik- oder solaranlage, der kachelofen oder die gartengestaltung sind da paradebeispiele. das hab' ich mit "politisch korrekt..." gemeint. da zudem jede gemeinde über den finanzausgleich pro kopf für einen hauptwohnsitz viel, viel mehr bekommt, als sie oder das land über förderungen jemals an den förderungswerber und seine familie abgeben, ist auch in dieser hinsicht der ausdruck "geschenktes geld" falsch.

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  •  Christina
23.5.2007  (#15)
An Alle! - Ein Landgeld das die meisten einfach nur für ihr Haus bekommen (meine jetzt nicht für Solar oder so)würde ich für kurze Zeit auf jeden fall in Anspruch nehmen. WARUM?
Das Landgeld steigt ca. alle 5 Jahre es beginnt mit 1% nach fünf Jahren ca.4% usw... Im endefekt zahlt man über die gesamte Laufzeit MEHR als bei einem Fremdkredit. Darum schon Landgeld normal aufnehmen-nebenbei einen kleinen Sparer in Wertpapieren hinein geben und nach spätestens 15 Jahren das Land auf einmal zurückzahlen. LG Chrisi

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  •  exhb
23.5.2007  (#16)
@creator - aber eins ist schon klar, die wohnbauförderung soll den wohnbau fördern. wenn's eine "geldwerte zuwendung ohne gegenleistung" sein wuerde dann koennte es das land ja z.b. bei volljährigkeit allen buergern überweisen=schenken und jeder macht damit, was er will (urlaub, auto, casino, ...).

aber da das land nichts zu verschenken hat gibt's das ganze eben nicht ohne bedingungen.
und wie gesagt, als häuslbauer wirst nicht gezwungen die WBF zu beantragen.

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  •  plaki
23.5.2007  (#17)
@alle WBF - Vielleicht nur zur Info: die Wohnbauförderung bekommt ihr eigentlich gar nicht vom Land, sondern wird von allen Arbeitnehmern bezahlt; 1 % vom Bruttogehalt wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialversicherung für alle Arbeiter und Angestellten abgezogen,das sind immerhin zwischen 3,42 EUR für Gerinfügig Beschäftigte bis 38,40 EUR bei Höchstbeitragsgrundlage (monatlich!). Übrigens mit den 48.000,-- EUR jährlich Rückzahlung ab 20. Jahr kann was nicht stimmen: da wären ja die 40.000,-- Darlehen in weniger als einem jahr zurückbezahlt + 20 % Zinsenemoji)

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Hallo plaki, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.

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