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Kosten für nicht genehmigten Plan

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  •  magellan
29.11. - 4.12.2008
5 Antworten 5
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Hallo.
Ein Baumeister hat mir einen Entwurfsplan M 1:100 gezeichnet den die Gemeinde nicht genehmigt hat.
Trotzdem schreibt mir der Baumeister eine Rechnung über 1140 Euro inkl.
Muss ich das wirklich so hinnehmen?
mfg
Thomas

  •  andi27
29.11.2008  (#1)
Würde Nachbesserung verlangen... wenn der Baumeister nicht weiß, wie ein Einreichplan zu zeichnen ist, dann würde ich ihm eine Frist zur kostenlosen Nachbesserung setzen. Immerhin sollte er ja als Sachverständiger wissen, was er zu tun hat.

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  •  FacilityManager
29.11.2008  (#2)
Ich würde einmal mit der Gemeinde reden - warum der Plan nicht genehmigt wurde. Wenn der Grund ist das die Planausführung mangelhaft ist bzw. grundlegende Unterlagen nicht beigebracht wurden, kann man mit dem Baumeister sicher diskutieren. Wenn es auf Grund einer z.B. Gemeindeverordnung war bzw. er keinen entsprechenden Planungsauftrag bekommen hat sondern nur den Auftrag irgendeine Skizze abzuzeichnen und einzureichen, würde ich den Streit bleiben lassen und den Preis finde ich persönlich nicht für überzogen.

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  •  creator
30.11.2008  (#3)
andi 27 hat recht. - da das werk unbrauchbar ist, braucht auch nichts gezahlt werden, da ein werkunternehmer einen einreichplan nach den vorgaben der baubehörde zu erstellen bzw. eine warnpflicht hat, wenn ihm der besteller nicht genehmigungsfähigen blödsinn angeschafft hat.
wäre es nur eine vorab-skizze, ist der preis viel zu hoch- ein normaler einreichplan sollte um 700-1100 zu haben sein...

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  •  magellan
30.11.2008  (#4)
danke creator - ja die bauauflagen hab einen vorgartenbereich von nur 3 meter vorgesehen, und ich wollte 8-10m. der baumeister hatte nur einen entwurfsplan M 1:100 aus meinen vorgaben erstellen und den haben wir der gemeinde vorgelegt. er hatte die bauauflagen bekommen, und er ist der schriftlichen warnpflicht das das nicht genehmigt werden wird nicht nachgekommen.
die gemeinde hat daraufhin gesagt das das nicht genehmigt wird.
schriftlich habe ich mit dem baumeister nichts vereinbart!
also brauch ich ihm wohl auch nichts zahlen oder?
mfg
thomas

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  •  pointi001
4.12.2008  (#5)
@magellan - baumeister im sinne des ABGB ist sachverständiger, der die verpflichtung hat, seine leistung gemäss den normen und auflagen zu erfüllen. wenn er aus seinem verschulden einen fehler in der einreichplanung macht, muss er dafür grade stehen. ich zahl für einen einreichplan einmal - egal wie oft der baumeister aus seinem verschulden nachbessern muss. ich bin nur etwas verwirrt wegen du schreibst im ersten eintrag von entwurfplan 1:100.. das ist was anderes, der darf aber natürlich net über €1100,- kosten. mfg gerhard

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