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Konkurs Spengler / Dachdecker [OÖ]

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  •  speckulazius
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
8.2. - 9.2.2023
9 Antworten | 7 Autoren 9
9
Hallo,

habe vor kurzem erfahren, dass der von uns beauftragte Dachdecker regelmäßig in Insolvenz geht. Von 1987 bis heute habe ich 5 Gründungen gezählt. Dabei auch Wechsel von Gmbh auf e.U. und retour.
Dazu meine Frage: Wie sieht es mit Garantie / Gewährleistung aus wenn ich in 5-10 Jahren Probleme mit meinem Flachdach habe? Schau ich dann durch die Finger mit Schadenersatzforderungen?

Danke!

  •  speckulazius
8.2.2023  (#1)
KSV 1870 hab ich mir schon geholt - ist scheinbar unaufällig. Aber wenn jemand alle 5 -10 Jahre in Insolvenz geht, dann ist die Wahrscheinlichkeit gering dass die Firma in in 10-15 Jahre in der gleichen Form noch existiert.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#2)
wenn es unbedingt der sein soll würde ich 

1. keinen Cent im Voraus bezahlen
2. vereinbaren dass die Abschlusszahlung erst nach einer Begutachtung des Gewerks durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen wird

aber warum nicht gleich einen anderen suchen ?

1
  •  scarpej
  •   Bronze-Award
8.2.2023  (#3)

zitat..
Gawan schrieb: wenn es unbedingt der sein soll würde ich 

1. keinen Cent im Voraus bezahlen
2. vereinbaren dass die Abschlusszahlung erst nach einer Begutachtung des Gewerks durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen wird

aber warum nicht gleich einen anderen suchen ?

+1


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.2.2023  (#4)

zitat..
speckulazius schrieb: Garantie / Gewährleistung aus wenn ich in 5-10 Jahren Probleme mit meinem Flachdach habe?

Genauso, wie wenn es die Firma noch gibt: ganz schlecht emoji

Gewährleistung auf unbewegliche Sachen ist drei Jahre. Alles was nach 5-10 Jahren passiert ist keine Gewährleistungssache mehr, egal ob es die Firma noch gibt oder nicht.

Garantie hast du meist seitens des Herstellers auf das Material selbst (falls der Hersteller auch so eine lange Garantie anbietet), da ist erstmal auch irrelevant ob es den Dachdecker noch gibt, außer in Zusammenhang mit Schadensersatz. Oder bietet der konkrete Dachdecker eine spezielle Garantie an?

Schadensersatz ist eine Möglichkeit, nach 5-10 Jahren noch an Geld zu kommen. Also wenn dir durch einen Fehler des Dachdeckers später ein Schaden entsteht, kannst den evtl. (muss man ja auch erstmal nachweisen, dass er schuld war) geltend machen.

Viel wichtiger finde ich da die Tipps von gawan zum hier und jetzt (keine Vorauszahlungen, Abnahme).

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
9.2.2023  (#5)
Gewährleistung ist Händlersache - anders als Garantien (freiwillig, ggf. an Bedingungen geknüpft zB. regelmäßige Wartung lt. Herstellerwartungsplan usw.), wobei Garantien oft nur aufs Material gegeben werden, da die Leistung ja vom Fachbetrieb ( = Handwerker) geleistet wurde.

Gewährleistungspflichtig ist der natürlich (inkl. Beweislastumkehr), aber wenn der Betrieb ohne Rechtsnachfolger in Konkurs gegangen ist, schaut es natürlich schlecht aus mit Forderungen (Quote etc.). 
Es gibt dann noch so Sonderfälle wie zB. kein Generalbevollmächtigter im Land = Händler zählt als Importeur und ist damit zusätzlich in der Haftung usw. 
Mein GU gibt auch "nur" 3 Jahre Gewährleistung auf alles.
Vorteil: Alles ist grundsätzlich sein Problem, wenn was nachgewiesener Weise in der Zeit sein sollte.
Nachteil (nebst Beweislast): Vieles wird wohl erst nach Jahren überhaupt schlagend (Wasserschäden, Wärmebrücken etc.) und dann habe ich auch keinen "Kulanz"-Faktor bei den einzelnen Gewerken, da die mit mir ja nie einen Vertrag hatten. 
Ergo hängts immer am GU und der kann höchstens sagen: "Aus Kulanz fragen wir mal an"... 
Darum schließe ich mir den vorgenannten Tipps vollinhaltlich an:
-> UNBEDINGT solchen Firmen vorher kein Geld geben (Zahlung nach Baufortschritt ist zB. bei mir). 


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  •  Aquila
9.2.2023  (#6)
Ergänzend dazu gesagt: nach 3 Jahren Gewährleistung gibt es immer noch eine 30 Jahre Frist auf verdeckte Mängel wo man Schadenersatz fordern kann!

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
9.2.2023  (#7)
Ja und arglistische Täuschung gibts auch noch :D 

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  •  Glenfiddich01
  •   Silber-Award
9.2.2023  (#8)
...und beides kannst dir aufmalen wenns die Firma nicht mehr gibt. 🤷‍♂️

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
9.2.2023  (#9)
So schauts aus - das ist der einzige GU-Vorteil dahingehend. Wenn deren Subfirma eingeht, sind sie mir ggü trotzdem gewährleistungspflichtig und müssen sich halt wen anders suchen (oder ich machs und sie zahlens...). 
Gehen die Tscharre: habe fertig... ist halt immer so.


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