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Kleingedrucktes im Angebot des GUs

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  •  HiStaker
5.2. - 19.2.2015
9 Antworten 9
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Ich habe ein Angebot eines Baumeisters (als Generalunternehmer) erhalten, in dem auf der letzten Seite im Kleingedruckten folgendes steht:

Teils vorhandene Schalungsstöße und Schotternester entfernen sind im Angebot nicht eingerechnet.
Für die Tragfähigkeit des Baugrundes wird keine Folgehaftung übernommen.


Meine Frage: was sind Schotternester? Muss diese der Baumeister nicht schließen? lt. Abmachung rechnet die Statik das Bauunternehmen! Wie kommt er dazu dass er dieses Risiko auf mich abwälzen will??

Weiters möchte ich mir ins Kleingedruckte reinschreiben lassen dass einzelne Gewerke später noch von mir herausgestrichen werden können, ohne dass andernorts eine Preisanpassung stattfindet. Lt. ihm darf ich das machen! Ich möchte z.B. dass wenn ich jemanden finde der mir den Innenputz preiswert macht, dass ich das im Vertrag herausstreiche, er aber dann nicht z.B. bei der Fassade einfach ein paar Tausender draufschlägt... Wie kann ich mich hier rechtlich mit 1-2 Sätzen im Vertrag absichern?

  •  hopfgarten
5.2.2015  (#1)

zitat..
Teils vorhandene Schalungsstöße und Schotternester entfernen sind im Angebot nicht eingerechnet.
Für die Tragfähigkeit des Baugrundes wird keine Folgehaftung übernommen.


schotternester sind einkörnig, das heißt der kies hat nahezu gleich großen durchmesser, es gibt keine gleichmäßige kornverteilungskurve, sondern eine korngröße dominiert. das führt zu großen porenräumen und zu schlechter verdichtbarkeit, das wiederum führt zu erhöhter setzungsemfindlichkeit und geringerer tragfähigkeit. schotternester werden durch magerbeton oder bodenaustausch ersetzt.

der baumeister kann nicht für die tragfähigkeit ihres baugrundes garantieren, weil er den baugrund ja auch nicht für sie hergestellt hat. das nennt man bauherrenrisiko und das ist gut so, wir alle müssen risiken auf uns nehmen, besonders für dinge, die uns gehören. sie können ein baugrundgutachten machen lassen, dann wälzen sie das risiko auf den gutachter ab. risokoabwälzung ist mit kosten verbunden, man hat ja dadurch einen vorteil, so was nennt man geschäft. man geht normalerweise von einer sohlpressung von 150 kN/m² aus und schreibt dazu, dass dies für die bemessung der bodenplatte oder den streifenfundamenten herangezogen wird. wenn es bauseits diese werte nicht gibt, liegt das problem beim bauherrn, der diese bodenpressung von 150 kN/m² nach vorliegen des baugrundgutachtens durch bodenverbesserung oder bodenaustausch oder durch bestimmte gründungen direkt und indirekt erreichen kann. viele wollen beides nicht (keine verantwortung aber auch kein geld für das baugrundgutachten ausgeben) und leben nach der philosophie: wasch mir den pelz aber mach mich nicht nass. diese personengruppe der rosinenpicker ist im falle eines schadens nie schuldeinsichtig. möglciherweise brauchen sie kein gutachten, sie können dann geld sparen, das risiko bleibt aber bei ihnen.

das mit dem herausstreichen von leistungen ohne preisänderungen ist grundsätzlich möglich, wenn der baumeister dem zustimmt, warum nicht. einfach nur fragen und schriflich vereinbaren. aber seien sie andererseits auch nicht verwundert, wenn er nicht zustimmt. objektiv kann man dann auch sagen, warum nicht? zum vertrag gehören nämlich immer zwei, die einem passus zustimmen müssen und den vertrag dan auch mit leben erfüllen.

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  •  AnTeMa
5.2.2015  (#2)
Kleingedrucktes - Wenn die Bodenverhältnisse nicht ganz klar sind, kann ein Bodengutachten ja trotz Kosten letztlich Kosten einsparen, zB durch genauere Dimensionierung der Bodenplatte (kein Angstzuschlag/Mehrbeton,-armierung,)evt Wegfall der Frostschürze,Drainage und Regenwassersammelanlage einsparen oder korrekt dimensionieren etc.
Ein mir bekannter Bautechniker läßt bei allen Neubauaufträgen Bodengutachten erstellen (ich glaube Kosten waren ca 400,-je Baustelle)

Um deine Befürchtungen wegen Preisaufschlägen bei anderen Positionen muß ja nur jede Position separat mit Kosten aufgeführt werden und dann in den Vertrag schreiben, daß z.B. bis 2 Wochen vor Arbeitsbeginn die betreffende Position durch eigene Firmen ausgeführt wird.
Das müßte dann allerdings in einer bestimmten Frist erfolgen, um den Baufortschritt nicht zu gefährden.
Gewährleistungsabgrenzung müßte auch genau definiert werden.

Bei problematischen Gewerken wie Abdichtung etc ists zu überlegen ob sich das lohnt, da im Schadensfall die Ursachenforschung und Verantwortlichkeit schwer festzustellen sein könnte.

Wenn Schotternester nur ein optisches Problem darstellen lassen sich die leicht zuputzen/verspachteln.
Wenn die abdichtungsrelevant oder statisch problematisch sind müßte der eh dafür haften und wird das nicht ausschließen können.

Andreas Teich

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
5.2.2015  (#3)

zitat..
Teils vorhandene Schalungsstöße und Schotternester entfernen sind im Angebot nicht eingerechnet. Für die Tragfähigkeit des Baugrundes wird keine Folgehaftung übernommen.


da werden drei verschiedene Sachen ausgenommen, diese beiden betreffen Betonqualität:

Schalungsstöße: sollten bei Schalungstafeln die Stöße deutlicher werden und nicht ganz soooo eben, so soll es nicht zum Streit führen, da ausgenommen.

Schotternester: eigentlich sollte es 'Betonnester' heißen... Wird nach der Entfernung der Schalung ein s.g. 'Schotternest' gefunden, so wird der nicht beseitigt. Im Normalfall werden die vom Baumeister beäugt und entweder er schließt sie oder wenn klein oder unbedeutend, dann bleiben die eben. Sie entstehen, wenn nicht genügend gerüttelt wird.

Diese betrifft die Bodentragfähigkeit:

Tragfähigkeit des Baugrunds: siehe hopfgarten zweiter Absatz



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  •  hopfgarten
6.2.2015  (#4)

zitat..
AnTeMa schrieb: Ein mir bekannter Bautechniker läßt bei allen Neubauaufträgen Bodengutachten erstellen (ich glaube Kosten waren ca 400,-je Baustelle)


hallo herr teich. das bodengutachten würde ich gerne mal sehen. lebt der gutachter von brot und wasser?
wenn alle so preisbewusst wären, müssten 1000 euro /m² wohnnutzfläche brutto für ein schlüsselfertiges haus locker drinnen sein.emoji


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  •  MinMax
  •   Gold-Award
6.2.2015  (#5)

zitat..
hopfgarten schrieb: das bodengutachten würde ich gerne mal sehen

ich auch; aber vielleicht war es eine Anlage mit zehn zusammenhängenden Einheiten je 400m²? Sonst sehe ich da aber evidenten Einsparrungspotential: Man könnte auch sich die 400,- sparren, weil die Aussagekraft und (viel wichtiger) gerichtliche Belastbarkeit im Ernstfall in solchem GA mit Sicherheit fehlen.



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  •  HiStaker
6.2.2015  (#6)
Erstmal vielen Dank für die mehr als ausführlichen Antworten !! =)

Leider gibt es in google keinerlei Infos oder Bilder zu Schotternester. Wie muss ich mir das vorstellen und wie entsteht so etwas? Wie soll ich als Laie diese beseitigen können?

Ich habe auf meinem Baugrund einen lehmigen Boden, es gibt die ganze Straße hinauf lauter Nachbarn die auf diesem lehmigen Boden problemlos gebaut haben. Daher sehe ich jetzt keine Veranlassung ein Bodengutachten zu beauftragen. Außerdem wäre es schon zu spät, da am Montag die Grabarbeiten beginnen.

Gibt es hier Rechtsexperten wie ich mich rechtlich am besten absichern kann im Vertrag was das Herausstreichen der Einzelleistungen betrifft? Es handelt sich ja um nichts Grundlegendes wie Statik, sondern lediglich um Arbeiten die das Haus in den schlüsselfertigen Zustand herstellen wie Fassade, Bodenlegen, Innenputz usw. Dadurch dass der Baumeister die einzelnen Gewerke an andere Firmen vergibt, könnte er ja dann behaupten er hätte beim Maler nicht den niedrigen Preis halten können, da unser Innenputzer seine Arbeit nicht ordentlich gemacht hat. So etwas will ich verhindern.
Was haltet ihr von folgenden 2 Sätzen im Vertrag: "Bis 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Arbeiten kann jede einzelne Position ohne Zusatzkosten und ohne Aufschlag an anderer Stelle aus dem Vertrag herausgenommen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, steht es dem Generalunternehmer frei dem Wunsch des Bauherren nicht zu entsprechen."

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  •  AnTeMa
6.2.2015  (#7)
mögliche Betonfehler: Schotter-/Kiesnester - Schotternester wie Hopfgarten@ teilweise auch schon beschrieben hatte.
Die Bodengutachtenpreise waren sicher günstig, da bei jedem Bauvorhaben angefordert und dann lagen sicher keine sehr komplizierten Verhältnisse vor.

Jedes Bauvorhaben ist eben anders mit unterschiedlichen Erfordernissen.
Wenn in der Nachbarschaft schon problemloser Baugrund vorliegt,
spricht natürlich einiges dafür, von ähnlichen Verhältnissen ausgehen zu können- es kann aber auch anders sein.
Zumindest kann man den Geologen fragen, ob der Grund untersuchenswert ist.
Manches läßt sich aus Unterlagen oder bisherigen Untersuchungen ableiten.

Mit Schotternestern sind wohl Kiesnester im Beton gemeint..

Entmischungsursachen bei Frischbeton sind eine Absonderung der gröberen Gesteinskörnungsanteile.
Folge sind Kiesnester.

Hier einige Bilder in unterschiedlich starker Ausprägung,
es gibt die aber auch in sehr leichter Form, bei denn Zuspachten genügt.


2015/20150206656062.JPG

2015/20150206490794.JPG

2015/20150206714106.JPG
Entmischungen werden ausgelöst durch
Ungeeignete Kornabstufung (Sieblinie)
Zu hoher Wasser/Zement-Wert
Zu kurze Mischzeit
Zu starkes Bewegen und Aufprallen des Frischbetons
(Fallhöhe wie auch bei Sichtbeton soll max 150 cm betragen)
Zu viel Bewehrung- ohne Rüttelgassen, also kein Platz für Rüttelflasche
Instabile Schalung
zu langes Verdichten

Wenns kein Sichtbeton und kein sonderlich belastetes Bauteil ist mag es nur ein optisches Problem sein.
Allerdings ist die Bewehrung an diesen Stellen möglicherweise korrosionsgefährdet durch mangelnde Betonüberdeckung,
die Dichtigkeit kann auch reduziert sein.(habe ich bei einer älteren Stampfbetonwand erlebt, wo diese Fehler häufiger vorkommen.

Wir hatten auch solche bei einer Stützwand- die konnte ich einfach mit feinem Putz zuputzen.

Deinen Passus kannst du natürlich nehmen- das funktioniert aber nur, wenn du genaue Preise für alle Gewerke hast, die du evt anderweitig vergeben willst.

Andreas Teich

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  •  HiStaker
18.2.2015  (#8)
@AnTeMa: sollen die genauen Preise und ausführende Partnerfirmen alle im Vertrag angeführt werden und danach die beiden Sätze die ich oben geschrieben habe? ist das rechtlich so haltbar?

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  •  AnTeMa
19.2.2015  (#9)
Kleingedrucktes - Rechtsberatung müßte natürlich ein Rechtsanwalt machen.

Am günstigsten wäre es sicher alle Preise einzeln für alle Gewerke mit Einzel- u Gesamtpreis aufzuführen (also qm Preis etc), zumindest von den Gewerken, die du evt durchführen/vergeben willst.

Dabei kann es aber passieren, daß er diese besonders günstig kalkuliert- andere höher, sodaß du nichts sparst.
Da müßtest du vergleichen oder hier einstellen, was üblich ist in deiner Gegend.

Welche Firma den Auftrag von deinem Bauunternehmer bekommt müßte meiner Meinung nach nicht unbedingt aufgeführt werden-

Vereinbaren kannst du als Verbraucher fast alles denke ich, sofern es der Unternehmer unterschreibt(er ist da deutlich eingeschränkter.

Bei den einzelnen Gewerken nur darauf achten, daß die Aufgaben genau bestimmt und voneinander abgegrenzt werden und wenns soweit ist ggf Bedenken anmelden, wenn irgendwo bei den Vorarbeiten ein Mangel bestehen sollte, sonst kannst du womöglich keine Nachbesserung einfordern.

Es wäre natürlich günstig ein gutes Verhältnis mit der Baufirma zu haben, sodaß juristische Auseinandersetzngen gar nicht erst vorkommen und Probleme lieber auf Kulanz geregelt werden.

Ich würde mir eine Liste machen, welche Arbeiten du überhaupt möglicherweise vergeben oder selber ausführen willst und dies mit der Firma besprechen.

Die Frage ist auch wie die Frist von z.B. einer Woche bestimmt wird.
Du brauchst ja auch Zeit um Angebote zu bekommen und must sehen, daß durch dich keine Verzögerungen auftreten.

Andreas Teich


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