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Kleingartenwohnhaus

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  •  Gast Manfred
5.6.2006 - 11.4.2008
3 Antworten 3
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Liebe

Ein Kleingartenwohnhaus ist auf 50m2 verbaute Fläche begrenzt. Das ist ziemlich eindeutig, aber seit November des Vorjahres gibt es eine Interpretation, die einen VWS von max 7cm auf ein 50m2 Kleingartenwohnhaus außen zuläßt - als Anreiz nicht gut gedämmte Kleingartenwohnhaüser besser zu dämmen (Sanieren). Meine Frage ist nun: Darf ich bei einem Neubau die Wände auf 50m2 auslegen (U-Wert muß 0,5 sein) und den VWS außen anbringen (wie bei einer Sanierung)?

  •  azurro
30.8.2007  (#1)
Kleingartenwohnhaus - Mal raufheben!! emoji

Ich war vor 3 Wochen bei der MA37 und die haben mir das bestätigt!

Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?

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  •  Werner
11.4.2008  (#2)
Bestätigung - Wenn's noch jemanden interessiert - hier die Bestätigung der Möglichkeit eines Kleingartenwohnhausneubaues mit Dämmung über die 50m2:

Am Einreichplan sind die Hausaußenwände ohne VWS (aber mit U-Wert unter 0,5) auf exakt 50 m2 angegeben.

Gebaut wurden die Hausaußenwände wie im Einreichplan angegeben, aber mit 6cm VWS darauf.

Fertigstellungsanzeige erwähnt die Ausführungsänderung mit zusätzlichem VWS, was dann akzeptiert wird, wenn die Wandmaße nicht mehr als 14cm über den im Einreichplan angegebenen Werten sind.

Vielleicht wäre es auch möglich gewesen den VWS im Einreichplan schon anzugeben ......

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  •  RobRob
11.4.2008  (#3)
eine Zeit lang - war es so, dass die MA37 die 7 cm akzeptierte, MA50 (25) aber nicht. Jetzt akzeptieren beide die 7 cm mehr. Es ist sogar so, dass die zul. Kubatur erhöht wurde.

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