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Keller Wohnung

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18.2. - 25.2.2008
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Hallo an alle,

wir wollen das besthende Wohnhaus umbauen und in diesem Zuge in einen Teil des Kellers, ca 55 m², eine kleine Wohnung einplanen. Was muss man für eine Kellerwohnung beachten, was muss extra beachtet werden? Bibt es besondere Vorschriften bez. Fenster und Raumhöhen?

  •  beratung-bau.at
21.2.2008  (#1)
Wohnung im Keller - Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der jeweiligen Bauordnung für Aufenthaltsräume. Um aber konkret antworten zu können, müssten noch mehr Angaben gemacht werden, z.B. ob der Keller zur Gänze oder zu welchem Teil unter Niveau liegt. Im ersten Fall wäre ein Baubewilligung für Aufenthaltsräume nicht möglich.

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22.2.2008  (#2)
Danke - für die erste Antwort, es handelt sich um einen Keller, wo bei ca. 1,0 Meter ober der Erdoberfläche liegt, bei den Fenstern jedoch zusätzlich noch Erde abgergraben wird. Die Wohnung hat dann auch 1 Terrasse mit Terrassentür, mehrere Fenster und bekommt eine Raumhöhe von ca 2,3 Meter. Hier muss jedoch der vorhandene Boden abgegraben und tiefer gelegt werden.
Danke Dieter

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  •  RobRob
23.2.2008  (#3)
2,3 Meter - sind meines Wissens nach in jedem Bundesland Österreichs zu wenig. (Du hast ja nicht gesagt, wo es liegt) und in Wien gibt es z.B. auch die Bestimmung: "Der Fußboden jedes Aufenthaltsraumes in Wohnungen muss jedenfalls zur Hälfte seines Umfanges mindestens 10 cm über dem anschließenden Gelände liegen." Also geht eine Wohnung im Keller da überhaupt nicht.

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  •  .
25.2.2008  (#4)
@ - also wenn´s nur privat sein soll dann hätte ich mal gesagt
wo kein kläger da kein richter.
wenn´s vermietet werden soll dann würd´ ich schon mehr aufpassen (no na ned emoji)))

lg

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