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Keller undicht - wie Klagen??

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  •  Gast sax72
13.8. - 16.8.2010
5 Antworten 5
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Hallo!

Ich habe mir vor knapp 2 Jahren von einem Baumeister ein Haus bauen lassen. Im GU-Vertrag steht das die Bodenplatte als C25/30 B1 25cm stark ausgeführt wurde und sämtliche Einbauten in wasserdichter Ausführung (Fugenbänder.....)durchgeführt werden.
Nun musst ich leider feststellen, dass ich im Keller in einem Raum feuchte Flecken am Boden bzw. an den Wänden habe.
Meine Frage wäre, wie kann ich den Baumeister Klagen?
Wie kann das überhaupt repariert werden?
Kann man Geld zurückfordern???

Besten Dank für Eure Hilfe

  •  koarl1984
13.8.2010  (#1)
-Warum eigentlich 25cm und nicht 30cm Stärke? Ab 30cm ist es laut ÖNorm WU-Beton und da darf absolut nichts schief gehen!




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  •  gdfde
  •   Silber-Award
13.8.2010  (#2)
@gast sax - Koarl hats eh schon geschrieben, WU Keller sollte 30 cm Bodenplatte und Wände haben.
Auch die Bewehrung spielt eine Rolle.
Eine wasserdichte Ausführung zweifel ich mal an, man redet von wasserundurchlässig.

Hast du in deinem Vertrag drinnen, wie lange dir der Baumeister garantiert oder sinds nur die gesetzlichen Mindestbestimmungen?

Wie du klagst, hängt davon ab, was du mit dem Baumeister ursprünglich vereinbart hast.

Ich würd vorher mal mit ihm reden, man kann die Undichtigkeiten mit Harzinjektionen beheben...sind aber relativ teuer (paar hundert €).

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
15.8.2010  (#3)
HiWir haben einen 30cm WU Beton Keller und bei uns dürfte das Fugenband kaputt sein (das glabe ich) der Baumeister meint es sei Kondenzwasser aber nach fast 3 Jahren nur in einem Raum ...

uns wurden von einem anderen auch die Injektionen empfohlen kostet wenn man es machen läßt um die 1000 Euro, wenn man es selbst macht um die 600 Euro.

Schau ma mal, aber es soll dann 100pro dicht sein - angeblich :)

lg!

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.8.2010  (#4)
die 3 jahre gewährleistungsfrist sollten ja bekannt seinden üblichen mängelrüge-sermon spar' ich mir - hier der musterbrief:

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:_fA4fOfZalIJ:www.arbeiterkammer.com/bilder/d96/Musterbrief_Baumaengel_Gewaehrleistung.doc+Gew%C3%A4hrleistung+Baum%C3%A4ngel&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=at

und ein bissi was zum lesen:

http://www.wirtschaftsblatt.at/home/schwerpunkt/immobilien/ruine-statt-traumhaus-was-bei-baumaengeln-zu-tun-ist-422757/index.do

warnpflichtverletzung bzw. aufklärungsmangel ist bei der ausführung auch ein thema...

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  •  mlduke1975
  •   Bronze-Award
16.8.2010  (#5)
.Hallo!

Wie wurde der Keller ausgeführt. Wurde er außen mit EKV-5 geflämmt? (Vertikalabdichtung) Welche Fugenbänder wurden verwendet (Firmenbezeichung sind sie in Ö zugelassen)? Bewehrung?

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