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keine Ahnung vom WEG...kann jmd. helfen?

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  •  Gast nintschi
17.6. - 18.6.2010 1
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hallo,

bin frischgebackene Wohnungseigentümerin und da ich bis dato nur zur Miete wohnte, sind mir Eigentümerversammlungen, das WEG, etc... noch ziemlich fremd. Habe zwar schon vor dem Kauf einiges gelesen, aber nun steht meine erste Eigentümerversammlung an und bevor ich mich bei der Verwaltung mit einer Frage melde - versuche ich mich hier vorab zu informieren!

Zu unserer Gemeinschaft gehören 2 Häuser, eines ist ein reines Bürogebäude, das andere (unseres) gemischt.
Unsere Wohnung ist ein NEUBAU auf einem BESTANDSGEBÄUDE!
sprich: Bauträger nimmt das Flachdach eines bestehenden Hauses, baut Dachterassenwohnungen drauf und verkauft.
Es wurde neu parifiziert. Eh klar. Nun gehören wir (5 Wohnungen neu dazu)
Unsere Dachterassen gehen von der Aussenfassade "nach innen".

nun zum Problem:
TAUBEN! ohne Ende! die Fassade weist binnen wenigen Monaten eine starke Verschmutzung auf. Das andere Gebäude (Bürogebäude) hat rundum Taubenabwehrspikes am Dach installiert. Unseres nur "hinten" also vorne, an unseren Terassen nicht.

Jetzt bekamen wir die erste Betriebskosten-Abrechnung und siehe da: "Taubenabwehrmaßnahmen" - ein Intandhaltungsposten. nicht günstig.

meine Frage: kann ich nicht auch an unserer "Vorderfront" wie überall sonst auch eine Taubenabwehr auf Kosten der Gemeinschaft fordern? Ist die Tatsache, dass ich diese Fassade als "Terassenwand" habe...Grund es selbst zahlen zu müssen?
Wenn ja - dann gibt es immer noch die "nach aussen zeigende/nicht als Terassenwand nach innen eingeschnittene" Teile der Fassade. Diese ist ohnehin am stärksten betroffen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich für den Schutz der Aussenfassade selbst zuständig bin, nur weil ich "meine Fassade" im Gegensatz zu balkon- und terassenlosen Miteigentümern sozusagen "bewohne"....

Wie gehe ich vor?

mfG und danke für die Hilfe,
N.

  •  albundy
  •   Bronze-Award
18.6.2010  (#1)
alsoTaubenabwehranlagen sind im MRG-Bereich die einzigen Herstellungskosten, die den Mietern als BK umzuhängen erlaubt sind. Evtl. gibts im WEG analoge Judikatur, dh das wird vermutlich rechtens sein.
MMn zählt die Außenfassade zu den allgemeinen Anlagen des Hauses und wäre eine Taubenabwehranlage dort daher auch von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen.

Kann Dir empfehlen: Buch "WEG" von Dirnbacher. Da steht alles drin.

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