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Kaufvertrag - Makler oder Notar?!

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  •  gsiberger
18.9. - 19.9.2016
7 Antworten 7
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Hallo miteinander,

wir beschäftigen uns momentan intensiv mit der Idee eine Wohnung zu kaufen. Nun hat der befreundete Eigentümer der Wohnung bereits einen Makler engagiert. Es gibt aber noch keine Inserate oder ähnliches. Weiß vielleicht jemand wie das nun ist... muss der Verkauf über den Makler abgewickelt werden, obwohl der Verkäufer privat einen Interessenten gefunden hat? Müssen wir die Maklerprovision von 7% zahlen, obwohl der Makler keine Leistung erbracht hat?
Wenn man aus dem Maklervertrag noch aussteigen kann, was ist günstiger? Den Kaufvertrag über einen Makler oder einen Notar erstellen zu lassen?

Danke!

  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.9.2016  (#1)
Wenn es ein Alleinvermittlerauftrag ist, ist die Provision auch dann fällig, wenn der Vertrag ohne Makler zustande kommt. Beim freien Maklervertrag wird kein Honorar fällig, wenn Käufer und Verkäufer selbst zusammen kommen. Übrigens, beim freien Maklervertrag können auch mehrere Makler involviert sein, der einen Vertrag zustande bringt, der bekommt halt das Honorar! Beim Alleinvermittlerauftrag darf eh ohnehin nur ein Makler den Auftrag annehmen. Habe mal eine Liegenschaft über Makler verkauft. War voll zufrieden mit der Abwicklung.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.9.2016  (#2)
7% bekommt der Makler insgesamt, aber von Beiden Vertragspartner zusammen, also 3,5 % von Jedem. Beim freien Maklervertrag ist es allerdings egal, ob Inserate schon geschalten sind (waren).

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
18.9.2016  (#3)
Da ich mal annehme es geht um ein Objekt dass über der "ca.50-Tausend-Euro-Grenze" liegt, beträgt die Maklergebühr 2x 3,6% (3% + 20% USt), also insgeamt 7,2% (Hälfte VK, Hälfte KÄ).
Damit's nun ganz genau da steht emoji
Wobei das Höchstsätze sind. Weniger zu vereinbaren ist immer erlaubt (angeblich zahlen ja Verkäufer, wenn es sich um "gute" Objekte handelt oft gar nix/wenig von ihrem Teil).

Da wahrscheinlich ein Alleinvermittlungsauftrag gegeben wurde, gäbe es 2 Möglichkeiten:

1. Mit dem Makler gleich eine Kulanzlösung suchen damit er auf den Auftrag verzichtet (insbesondere wenn er quasi noch keinen Aufwand/Kosten hatte, wird er wohl beim Honorar verhandlungsbereit sein)

2. Warten bis der Auftrag abläuft (max. 6 Monate im Regelfall) und der Verkäufer dann wieder "frei" verkaufen kann. Wenn bis dahin kein Kaufanbot in vereinbarte Höhe abgegeben wird, hat es sich ohnehin erledigt. Liegt ein Kaufanbot in vereinbarte Höhe vor, ist es nicht ganz unproblematisch dieses abzulehnen, dann müsste man daher wieder Punkt 1 aktivieren, hat dann aber natürlich schlechtere Karten für einen Nachlass beim Honorar.

zitat..
Den Kaufvertrag über einen Makler oder einen Notar erstellen zu lassen?


Makler erstellen keine Kaufverträge.
Theoretisch könnte er, oder jede Laie, oder auch man selbst (!), einen Kaufvertrag aufsetzen, aber da ja meist noch Spezialitäten wie Einverleibungen und Löschungen von Pfandrechten, Grundbuchsgesuche, Bankenabwicklung, Treuhandkonten, Unterschriftsbeglaubigungen etc. nötig sind, läßt man das im Regelfall immer einen Anwalt+Notar oder Notar machen (Preise sind Verhandlungssache).

Oft "empfehlen" Makler deren Hausnotar/Anwalt um dort diese Formalitäten zu erledigen. Böse Zungen behaupten, dass der Makler dafür dann deutlich mehr als bloß eine Flasche Wein zu Weihnachten vom Notar für diese Geschäftsvermittlung bekommt.

Da man als Käufer im Regelfall eh die ganze Vertragsabwicklung zu zahlen hat, hat man auch das Recht sich jemanden dafür zu suchen dem man vertraut (bzw. wenn man bislang keinen Anwalt/Notar hatte, zumindestens einen zu nehmen der nicht mit Verkäufer oder Makler ein "Verhältnis" hat).

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
19.9.2016  (#4)

zitat..
ildefonso schrieb: also insgeamt 7,2% (Hälfte VK, Hälfte KÄ).
Damit's nun ganz genau da steht


Jetzt, wo ich es da lese, fällt es mir wieder ein!

zitat..
gsiberger schrieb: Den Kaufvertrag über einen Makler oder einen Notar erstellen zu lassen?


Makler wird keinen Kaufvertrag schreiben, da hat er seinen "Hausnotar" oder "Haustreuhänder", sofern nicht der Käufer einen solchen schon hat. Wenn ich niemanden habe für die KV-Erstellung, der mir das vielleicht günstig durchführt, wird es halt der Notar sein. Rechtsanwalt machts auch. Nur die Unterschriften müssen halt bei Notar oder Bezirksgericht beglaubigt werden. Letzteres ist weit billiger.



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  •  altehuette
  •   Gold-Award
19.9.2016  (#5)
Nachtrag,
Bei manchen Maklern ist es so, wenn man einen Alleinvermittlervertrag unterschreibt, gibt es als "Zuckerl" einen kostenlosen Energieausweis, also zahlt der Makler für die Erstellung des EA EA [Energieausweis]. Sollte kein Käufer nach 6 Monaten gefunden worden sein, kann der Verkäufer den EA EA [Energieausweis] trotzdem behalten. VK muss ja verpflichtend einen EA EA [Energieausweis] dem Käufer vorlegen.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
19.9.2016  (#6)
ist die frist mit dem Rücktrittsrecht schon abgelaufen (glaube 14 tage)?
innerhalb dieser frist wird ohnehin kein makler tätig.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
19.9.2016  (#7)
Kommt drauf an, wo der Vertrag geschlossen worden ist! Entweder in den Geschäftsräumen des Maklers, oder beim Kunden. Bei Letzterem gibt es 8 Tage Rücktrittsrecht.

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