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Kaufanbot für Grunstückskauf [Stmk]

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  •  Christian88
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
11.4. - 17.8.2011
12 Antworten 12
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Hallo, bin neu in diesem Forum und hoffe es kann jemand helfen. Ich möchte ein Kaufanbot stellen für 2 Parzellen nebeneinander über einen Makler. Lt. Gemeinde brauche ich nach dem Kauf nur um Grunstücksvereinigung ansuchen beim Vermessungsamt. Meine Fragen: Was muss in diesem Kaufanbot schon alles stehen damit ich auf der sicheren Seite bin? Geht das beim Vermessungsamt wirklich so einfach? Bitte um eure Antworten.

lg

  •  Ferlin
11.4.2011  (#1)
Also wir haben auch 2 Parzellen nebeneinander gekauft,es wurde eine neue EZ erstellt,dann wurden beide Grundst.dieser EZ zugeteilt,und zu guter Letzt haben wir beide Parzellen auf einen Bauplatz zusammengelegt (war nur ein Formular zum ausfüllen)die Grenze zwischen den Grundstücken bleibt bestehen!
Mfg

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Hallo Ferlin, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  Karl10
  •   Silber-Award
11.4.2011  (#2)
.@Ferlin
stimmt alles, bis auf den letzten Satz ("...die Grenze zwischen den Grundstücken bleibt bestehen.."). Genau das ist es nämlich nicht - wennst zusammenlegst gibts dann eben keine Grenze dazwischen....


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  •  Ferlin
11.4.2011  (#3)
Ok sorry war mein Fehler :)

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  •  Christian88
12.4.2011  (#4)
danke für eure schnellen Beiträge. Habt Ihr noch Informationen bezüglich eines Kaufanbotes über den Makler. Worauf müssen wir achten?

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  •  creator
  •   Gold-Award
12.4.2011  (#5)
... die frage ist, wofür du den makler überhaupt haben willst und was der für dich konkret leisten soll. wennst die grundstücke eh schon kennst, brauchst ja nur den eigentümer am gemeindeamt rausfinden und kannst den kaufvertrag auch ohne makler durchziehen.
die aufklärungspflichten des maklers sind auch aufgelistet, die punkte kann man auch selber abchecken.

ich würde z.b. vorab mit der gemeinde abchecken, ob du überhaupt zusammenlegen musst und ob bzw. wie das von dir geplante projekt bestmöglich zu realisieren ist.
natürlich ist das um und auf die konkrete vertragsgestaltung mit dem makler - und bitte nicht einfach ein formblattl ungelesen unterschreiben, sondern punkt für punkt durchgehen und vereinbaren.
"höchstprovision": das verbietet nicht, dass der makler für dich auch gratis arbeiten darf und sich die provision z.b. nur vom verkäufer holt - damit sind wir bei der preisfrage.
http://www.energiesparhaus.at/hausbau/umgang_mit_maklern.htm

http://www.jusline.at/30b_Besondere_Aufkl%C3%A4rungspflichten_des_Immobilienmaklers_KSchG.html

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  •  Christian88
12.4.2011  (#6)
@creator, habe mit dem Makler besichtigt, dürfte eine exklusivvermittlung mit dem Eigentümer haben. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass die 2 Parzellen insgesamt 4 Miteigentümer aufweisen. Ich habe ein Mustervertrag erhalten den ich natürlich abändern möchte. Folgende Punkt möchte ich bereits im Kaufanbot inkludiert haben: Grundstück voll aufgeschlossen und Aufschließungsgebühren bereits bezahlt, keine Kontamination, frei von Dienstbarkeiten, natürlich lastenfrei. Bebauungsplan gibt es keinen, möchte aber Satteldach bauen (kein Problem lt. Gemeindeauskunft). Lt. Grundbuchauszug ist das Grundstück als Baufläche (begrünt) ausgewiesen. Ist das etwas besonderes?

Fällt dir sonst noch was ein! Danke vorab einmal! Übringens, Baugrund wäre in der Oststeiermark!

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  •  creator
  •   Gold-Award
13.4.2011  (#7)
kommt max. noch auf die bauklasse, lärm+ lage und - halt die miteigentümer an. wer stellt (und zahlt?) den notar, der rechtsanwalt ist da meist überflüssig (und verteuert nur)?

wenn's "begrünt" ist - pflanzenschutz-auflage =? sowas wie das wiener baumschutzgestz gibt's wohl eh nicht, max. grundstückshaftpflicht, wenn irgendwo ein ast gefährlich wird.
ok, bei 4 miteigentümern sollten halt alle zustimmen, lastenfrei auch für alle anhängigen und zukünftigen verfahren, sind in der nähe umwidmungen/projekte geplant, gibt's außerbücherliche rechte (z.b. dritter), etc.? kontamination ist gut, grundwasser + bodenbefund irgendwo vorhanden? anschlussstellen (salbach, strom, gas, wasser, kanal) gecheckt - überfahrsicherer kanal bzw. zugang zum grundstück?

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  •  Christian88
14.4.2011  (#8)
danke für die Antworten. Gibt keine Bäume auf den Grundstücken. Sind in Summe 8 Bauparzellen, die jedoch nur als 4 Grunstücke verkauft werden. Es wurden bereits alle Anschlüsse an jedes der 4 Grundstücke gelegt sogar Regenwasserkanal und Gas. Ist eine Siedlungslage leicht erhöht, sollte also kein Problem bezgl. Grundwasser bestehen. Danke für alle Antworten. Wirklich ein tolles Forum. Melde mich wieder wenn ich das Grundstück habe und zu bauen beginne. Vielleicht schon heuer.

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  •  yeahright
  •   Silber-Award
14.4.2011  (#9)
Kommentar zur Zusammenlegung - Wir (in OÖ) haben auch zwei Grundstücke nebeneinander, die wir mit einem Haus bebauen wollen. Die OÖ Bauordnung erlaubt das Errichten eines Gebäudes über Grundstücksgrenzen hinweg, wenn die Grundstücke in einer Einlagezahl im Grundbuch stehen und es eine über beide Grundstücke reichende Bauplatzbewilligung gibt. In diesem Fall bleibt die Grundstücksgrenze bestehen, aber man darf drüberbauen. Der Vorteil gegenüber einer tatsächlichen Zusammenlegung zu einem Grundstück dürfte sein, dass man sich die Vermessung spart, die man braucht, wenn man zusammenlegt. Das dürfte aber nicht in allen Bundesländern gleich sein. In NÖ ist es glaub ich so, dass es nicht ausreicht, wenn die Grundstücke in einer Einlagezahl stehen, sondern dass da für das Bauen über die Grenze tatsächlich auch die Grundstücke zusammengelegt werden müssen, dann ist natürlich die Grenze zwischen den Grundstücken weg.

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  •  Ferlin
14.4.2011  (#10)
Hab ich weiter oben doch recht gehabt (auch OÖ) :)
Mfg

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
15.4.2011  (#11)
@yeahright - Du schreibst:"....dass man sich die Vermessung spart, die man braucht, wenn man zusammenlegt.." Stimmt zumindest in dieser generellen Aussage nicht.
Nach Vermessungsrecht (=Bundesrecht und daher in allen Bundesländern gleich) zieht eine simple Vereinigung von Grundstücken keine Verpflichtung zur Vermessung nach sich. Ausgenommen: ein Grundstück ist im Grenzkataster und das andere nicht.
Ob das OÖ Baurecht bei einer Grundstücksvereinigung im Bauland ausdrücklich eine einhergehende Vermessung vorschreibt, weiß ich nicht - wäre aber sehr eingenartig.
In NÖ brauchst bei der Vereinigung jedefalls KEINE Vermessung (Ausnahme: siehe oben)


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  •  samoth
17.8.2011  (#12)
Hi,

hole diesen thread aus der Versenkung - beziehe mich auf die Anwort von creator

zitat..
... die frage ist, wofür du den makler überhaupt haben willst und was der für dich konkret leisten soll. wennst die grundstücke eh schon kennst, brauchst ja nur den eigentümer am gemeindeamt rausfinden und kannst den kaufvertrag auch ohne makler durchziehen.


Kann ich eigentlich wirklich, wenn ich das Inserat eines Maklers gesehen habe, den Verkäufer der Immobilie direkt kontaktieren und ev. direkt mit ihm den Kauf abwickeln, ohne dass für mich als Käufer dann die Maklerprovision fällig wird?

Kann mir das bitte wer genau erklären?

Danke
lg
tom

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