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Kauf Rohbau/Einreichplan

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  •  mastermimik
25.4. - 26.4.2017
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Liebes Forum,

vorerst einmal danke für die bisherige Hilfe bei meinen Fragen. Ich habe nun noch eine spezielle Frage. Und zwar geht es um den Kauf eines Rohbaus (inkl. Dach, ohne Fenster) auf einer Bodenplatte. Der Bauherr, der den Rohbau verkauft, hat mit einer ungarischen Baufirma gebaut. Die Ausführung der Arbeiten ist im Großen und Ganzen in Ordnung.

In den offiziellen Rechnungen (Screenshot 1 und 2) sind nur Teile Gesamtausgaben inbegriffen, der Rest wurde auf anderem Wege bezahlt.

Rechnung 1:

2017/20170425528044.jpg

Rechnung 2:

2017/20170425328043.jpg

Hier sind die gesamten Arbeiten der Baufirma aufgezeichnet:

2017/20170425184764.jpg

Was ich mich als Laie jetzt frage ist folgendes:

Wie sieht die gesamte Leistungsbeschreibung für euch aus? Ist alles inbegriffen, was bei so einem Rohbau gemacht gehört?

Auf der offiziellen Rechnung ist beispielsweise die Verlegung der Dachziegel nicht inkludiert, Bramac vergibt aber für die 7° Dachziegel eine 15-Jährige Funktionsgarantie. Verliere ich diese also?

Welche Konsequenzen können außerdem entstehen, wenn Teile der Ausführung nicht auf der Rechnung stehen?

Die lange Einfahrt zum Haus (ca 25m) ist außerdem leicht abschüssig, Drainagerohre wurden jedoch nicht verlegt, sondern nur eine Schotterdrainage. Dies sei laut dem Bauunternehmen ausreichend. Wie kann man dies prüfen, ob die Drainage ausreichend ist?

Ziemlich viele Fragen :) Ich danke euch dennoch schon mal für eure Antworten.

Lg

  •  mastermimik
26.4.2017  (#1)
Eine Frage ist bei mir noch zusätzlich aufgekommen:

Weiß jemand, wie das dann mit dem Einreichplan funktioniert? Dieser ist ja bei der Gemeinde auf den Verkäufer ausgestellt, kann ich diesen als Käufer einfach übernehmen? Oder muss ich einen neuen Einreichplan erstellen und bei der Gemeinde einreichen.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

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  •  peterT1
  •   Bronze-Award
26.4.2017  (#2)
Der Baubescheid hat eine dingliche Wirkung, geht somit auf den Rechtsnachfolger über. Sofern man noch in der Frist ist (der Baubescheid noch gültig ist), ist kein neuer Baubescheid nötig.

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  •  mastermimik
26.4.2017  (#3)
Vielen Dank für die Antwort.

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  •  BAU2014
  •   Gold-Award
26.4.2017  (#4)
also primär frage ich mich immer, welches lebensereignis kann mich dazu bringen, mitten in so einem projekt das ziel (ein haus zu bauen) derart zu verändern?

der vorteil beim kauf eines rohbaues: man kann etwaige fehler noch leicht erkennen.
in der aufstellung steht recht wenig. aber wo fängt man da an. abgesehen davon das mir nicht klar ist was 120cm schalsteine sind. es gibt noch hunderte schritte die aber selten in der kostenzusammenstellung stehen. es würde ja auch eine zeile reichen: herstellung rohbau: summe.
natürlich ist es problematisch ohne rechnung eine etwaige garantie einzufordern. ich würde einfach den verkäufer um alle rechnungen ersuchen, die für einen möglichen garantieanspruch notwendig sind. garantie hast du auch ohne rechnung, nur muss man nachweisen das sie noch nicht abgelaufen ist....= rechnung. es reicht ja die materialrechnung.
wichtig wären hinweise auf ö-normgerechte ausführungen. besonders wenn es ein ausländisches unternehmen gemacht hat. einen rohbau kann allerdings schnell jemand überprüfen (standsicherheit, ausführungen, abdichtungen, lagerichtigkeit, ausführung nach einreichung ...). zum einen ist noch nicht viel platz für fehler und zum anderen noch das meiste sichtbar. die außenfassade dürfte aber schon drauf sein. bei der ist viel platz für fehler und das gehört ordentlich überprüft. ob da gepfuscht wurde merkt man meist erst später.

ob eine drainage ausreichend ist oder nicht, kannst am besten selber nach einem starken regen sehen. leider ist eine schotterdrainage nur gut, wenn sie ordentlich gemacht wurde. also dafür gesorgt wurde, dass sie nicht zugeschlammt wird. allerdings sind auch drainagerohre nicht ewig haltbar.


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