Kanaleinmündungsabgabe: Regenwasser oder Schmutzwasser? [NÖ]
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Na wie ist denn dein Dachwasser entsorgt? Hast du eine Versickerung am Grundstück oder leitest du das Regenwasser auch tatsächlich in den Kanal ein? Ich würde meinen dass sich das danach richtet. Schmutzwasser wirst du logischerweise ohnehin zahlen müssen. |
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Diese Angabe ist mir wiedermal viel zu dürftig. So wie du das schreibst, glaub ich das nicht ganz. Jede Gemeinde hat eine Kanalabgabenordnung. Die würd ich gern lesen. Gibts bei fast allen Gemeinden auf der Homepage. Gemeinde könntest mir über PN schicken.... |
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Danke für die PN - deine Gemeinde ist auf ihrer Homepage tatsächlich nicht sehr auskunftsfreudig. Ich muss sagen, deine Frage hat mich ziemlich verunsichert: Ich hab bei der Frage der Kanaleinmündungsabgabe IMMER nur das Schmutzwasser im Auge gehabt. Soweit ich mich an die Diskussionen hier im Forum erinnere, haben wir in diversen Beispielen immer nur mit dem Einheitssatz für Schmutzwasser gerechnet und hauptsächlich um die Berechnungsfläche diskutiert. Aber auch in meinem privaten Umfeld kenn ich einige konkrete Vorschreibungen für Kanaleinmündungsabgaben (bzw. Ergänzungsabgaben), wo immer nur mit dem Einheitssatz für das Schmutzwasser gerechnet wurde und trotz Anschluß an den Regenwasserkanal niemals eine getrennte Vorschreibung einer Einmündungsabgabe für den Regenwasserkanal erfolgt ist. Da gabs immer nur den 10%-Zuschlag bei der jährlichen Benützungsgebühr (und ich dachte, damit is der Regenwasserkanal abgetan). Das Kanalgesetz is dazu nach meinem Verständnis wieder mal nicht klar genug ausformuliert. Hab daher mal im Netz bei einer Reihe von Gemeinden auf die Homepage geschaut und folgendes gefunden: Viele Gemeinden bringen zur Kanaleinmündungsgebühr konkrete Berechnungsbeispiele. Und da findet man Beispiele, wo nur die auf Basis Einheitssatz für Schmutzwasserkanal berechnete Einmündungsabgabe angeführt wird. Ohne extra Berechnung für den Anschluss an den Regenwasserkanal (obwohl auf der Homepage ein Einheitssatz auch für Regenwasserkanal angegeben wird!?). Dann gibst Beispiele, wo sehr wohl in 2 getrennten Schritten einmal für Schmutzwaser und einmal für Regenwasser eine Einmündungsabgabe berechnet wird. Und dann gibts ein Beispiel, wo für das Haus nur auf Basis des Schmutzwasserkanals berechnet wird (obwohl Dachwässer in den Regenwasserkanal gehen). Und nur für die Garage (getrenntes, eigenständiges Gebäude, kein Wasser- und Schmutzwasserkanalanschluss) wird eine Einmündungsabgabe mit Einheitssatz Regenwasserkanal berechnet (weil das Dachwasser in den Regenwasserkanal geht). Hier wird also nur für solche Gebäude eine Einmündungsabgabe für Regenwasserkanalanschluss berechnet, die nicht in die Berechnung der Einmündung für Schmutzwasser fallen. Hab somit alle möglichen Varianten und Kombinationen gefunden und kenn mich da jetzt ehrlich gesagt nicht wirklich aus.......gibts dazu einen "Wissenden"???
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Darf jede Gemeinde die Abgabe nach eigenem Gutdünken berechnen? Gibt es da nicht ein (Bundes)landgesetz dafür? |
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Darf jede Gemeinde die Abgabe nach eigenem Gutdünken berechnen? Gibt es da nicht ein (Bundes)landgesetz dafür? |
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Meinst du jetzt grundsätzlich die Einhebung einer Abgabe oder die konkrete Höhe? Aber egal: die gesetzliche Grundlage ist für beides das NÖ Kanalgesetz. |
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Ich würde mich bei der Frage gerne "Dranhängen" da bei meiner Gemeine lt. Homepage auch nur folgendes steht - ohne weitere Information. Werde mal bei der Gemeinde direkt nachfragen wie das gehandhabt wird (hat sich bisher noch nicht ergeben da frühe Planungsphase). Kanalgebühren und -abgaben Alle Abgaben excl. 10% MWst. • Einmündungsabgabe Schmutzwasserkanal € 10,50 • Einmündungsabgabe Regenwasserkanal € 3,00 • Benützungsgebühr Schmutzwasserkanal € 2,10 • Bei Ableitung von Regenwasser im Trennsystem erhöht sich die Gebühr um 10% |
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Danke, Karl! Meine Angst und Frage zielt eigentlich auf Folgendes: Die Gemeinde kann wohl nicht für die gesamte Fläche sowohl RW als auch SW vorschreiben, oder? Dann wären die beiden Abgaben nämlich nur ein Trick, um zu überspielen, dass die Kanalabgabe einfach doppelt so hoch ist wie in anderen Gemeinden (wobei meine Gemeinde auch bei der Aufschließungsabgabe Mondpreise für den Hebesatz aufruft). |
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Naja, so kann man das nicht sagen. Die Berechnung is ja bei Regenwasser und Schmutzwasser eine andere. Erstens gibt es unterschiedliche Einheitssätze. Diejenigen für Regenwasserkanal sind deutlich niedriger als für Schmutzwasser (es fallen beim Regenwasser ja die Kosten der Kläranlage weg!). - Interessanterweise ist das bei deiner Gemeinde lt. Homepage aber genau umgekehrt! Versteh ich eigentlich nicht, oder is es ein Fehler auf der Homepage?? Zweitens fallen bei der Berechnungsformel beim Regenwasserkanal ja die angeschlossenen Geschoße weg, da diese ja nicht an den Kanal angeschlossen sind. D.h.: Einmündungsgebühr = ((die halbe bebaute Fläche) x( "0" angeschlossene Geschoße +1) + 15% der unbebauten Fläche) x Einheitssatz. Da kommt natürlich ganz was anderes (nämlich viel, viel weniger) raus wie beim Schmutzwasser. Aber wie gesagt: bei sehr vielen Gemeinden finde ich diese getrennte Einmündungsabgabe in den Berechnungsbeispilen nicht.
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Es geht mir um die Anschlussgebühr. Auf der Hompage meiner Gemeinde scheint die Berechnungsformel für die Wasseranschluss- und Kanalanschlussgebühr die Gleiche zu sein. Lt. Aussage des Gemeindesekretärs möchte er auch dieselbe Fläche dafür heranziehen. Mein Nebengebäude samt Carport ist aber nicht konstruktiv mit dem Wohnhaus verbunden, sondern das Carport steht selbständig, das Nebengebäude ist auch ca. 1,5m von Wohnhaus getrennt, aber mit dem Carport überdacht. Dieses Dach "steht" an das Wohnhaus an, ist aber nicht konstruktiv verbunden. Wie wird/darf sowas gehandhabt werden? Wo finde ich den aktuellen Gesetzestext dazu? Bzw. die Textstellen dazu. |
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Wasser: NÖ Gemeindewasserletungsgesetz §6 Kanal: NÖ Kanalgesetz, §2 und 3 Die Basisformel ist bei beiden gleich: (halbe bebaute Fläche X (Anzahl der angeschlossenen Geschoße +1) + 15% der unverbauten Fläche) X Einheitssatz (die 15% der unverbauten Fläche sind mit max. 75m² limitiert) Beim Kanal zählen allerdings nur angeschlossene Bauwerke zur bebauten Fläche. Beim Wasser zählen ALLE verbauten Flächen (auch nicht angeschlossene). Und beim Wasser gibts dann noch folgende Unterscheidung: die obige Formel gilt nur für Wohngebäude. Bei allen anderen Bauwerken zählt die einfache verbaute Fläche (ohne Halbierung und ohne Multiplikation mit einer Geschoßanzahl). Beispiel: - Wohngebäude mit 2 angeschlossenen Geschoßen und 150m² bebauter Fläche, - nicht mit Wohngebäude verbundene Garage mit 50m² verbauter Fläche, NICHT angeschlossen - 500m² unverbaute Fläche Kanal: 75m² X 3 = 225 + 75 = 300 X Einheitssatz Wasser: Für Wohngebäude wie oben: 300 PLUS Garage: 50 ergibt: 350 X Einheitssatz |
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Herzlichen Dank! |
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Ich bin derzeit in der gleichen Situation und belebe diesen Thread wieder: im Rahmen der Fertigstellunganzeige von Aussenanlagen haben wir nun eine Kanaleinmuendungsabgabe fuer Regenwasser bekommen (einfach fuer die 15% von 500m2 unbebauter Flaeche also 75m2). Gebaeude existieren derzeit noch keine auf dem Grundstueck. Die Vorschreibung scheint prinzipiell rechtens zu sein, aber ich frage mich ob die Gemeinde vorhat fuer den Anschluss an den Schmutzwasserkanal die 75m2 unbebauter Flaeche nochmals zu verrechnen? Und falls ja ob das rechtens waere? Waeren laut derzeitigem Einheitssatz inkl. Umsatzsteuer >1500 EUR in unserem Fall. Meine Strategie waere die Kanaleinmuendungsabgabe Regenwasser fuer die unbebaute Flaeche jetzt zu bezahlen und bei einer evtl. Vorschreibung der Kanaleinmuendungsabgabe Schmutzwasser fuer die unbebaute Flaeche Beschwerde zu erheben. |
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Habe sowohl beim Land Niederoesterreich (Abteilung Siedlungswasserwirtschaft) als auch bei der Gemeinde nachgefragt und die unverbaute Flaeche kann sowohl bei Schmutzwasser als auch bei Regenwasser verrechnet werden. Die Anschlussabgaben der beiden Kaenaele werden vollkommen getrennt behandelt. |
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Die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft ist dafür nicht wirklich zuständig. Die Info der Gemeinde ist sowieso immer mit Vorsicht zu genießen. Die sicherste und kompetenteste Auskunft zu deiner Frage erhältst du bei der "Abteilung Gemeinden" (IVW3). Dort ist Mag. Thomas Mayer für das Kanalgesetz zuständig. Seine Telefonnummer lt. Landeshomepage: 02742 9005 12549 |
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Und genau der Mayer ist die Koryphäe auf diesem Gebiet, der schreibt auch die Erläuterungen zu den aktuell gültigen Gesetzen... Prinzipiell sehe ich das sehr ähnlich wie deine Gemeinde - da zwei Kanalanlagen vorherrschen sind auch 2 Anschlüsse vorzunehmen und somit auch vorzuschreiben. Jedoch sollte der Regenwasserkanal mMn deutlich günstiger sein als das Schmutzwasser - nur so als Hinweis |
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