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Kanalbenützung Sonderabgabe [NÖ]

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  •  teslason
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.5. - 18.6.2016
8 Antworten 8
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Hallo,

Was sagt ihr dazu?
Mein Nachbar teilte mir soeben mit, das unsere Gemeinde eine Sonderabgabe für den Umbau (aus dem Jahr 2006!!) der Kläranlage unseres Abwasserverbandes einheben will.
Sie hatten es in seinem Fall schlichtweg vergessen (wohl auch in meinem Fall).
Er hatte ein diesbezügliches Schreiben schon erhalten (Zahlungsfrist binnen 2!! Wochen?).

Er konnte dies noch abwenden, da lt. Gesetzestext, die Frist nach 5 Jahren ab Baufertigstellungsmeldung verjährt (in seinem Fall 2010 fertiggestellt).

Nun zu meinem Fall:

Grund gekauft 2005

Aufschließung schon vom Vorbesitzer erledigt (1978 emoji ) somit bei mir keine Aufschließungsgebühren mehr angefallen.
War zwar eine nette Diskussion mit der Gemeinde (--> des Geld hab ma ja nimmer- dann müssts as suchen, bezahlt is ja [Danke Hr. Schneider für die Rechnung bzw. Ordentliche Buchführung seit den 70er Jahren emoji]

Haus Fertigstellungsmeldung 2015 abgegeben.
Mein Zugang zu dem Ganzen ist der, dass die Gemeinde mich schon 2010 bei Baubeginn (eigentlich bei der Einreichung) davon informieren hätte müssen, das eine Sonderabgabe in der Höhe von was auch immer fällig ist.

Sonst könnte ja ein jeder bei der Fertigstellung kommen mit €xxx ist für das noch offen, €xxx für jenes usw.
Würde mich über ein paar Infos von euer Seite freuen, vielleicht gibt's schon ähnliche Fälle.
Ach ja, das Ganze ist in NÖ / Bez. Mistelbach..

  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.5.2016  (#1)
Das was du da schreibst ist ein bisschen - jetzt nicht böse sein - konfus. Und zwar weil wieder mal Dinge miteinander verglichen und vertauscht werden, die absolut nichts miteinander zu tun haben und weil auch deine Angaben absolut unbrauchbar sind. Da kann man sicher nichts konkretes drauf sagen.

Also: Erstmal sprichst von einer "Kanalbenützungssache" bei deinem Nachbarn. Gibts dazu auch eine Frage? Hat ja rein gar nichts mit der dann für deinen Fall geschilderten Aufschließungsangelegenheit zu tun. Wie in diesem Forum schon unzählige Male erklärt wurde: Kanalgebühren haben nichts - aber rein schon garnichts mit Aufschließungsabagbe zu tun.
Dann schreibst, man hätte dich schon 2010 bei Baubeginn über irgendwas ("von was auch immer") informieren müssen. Was du da jetzt meinst, sagst uns aber nicht. Die Aufschließungssache ist ja laut deinem drüber stehenden Absatz erledigt! Also gehts jetzt doch wieder um den Kanal?

zitat..
teslason schrieb: Sonst könnte ja ein jeder bei der Fertigstellung kommen mit €xxx ist für das noch offen, €xxx für jenes usw.

Kann er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sehr wohl; natürlich nicht nach reiner Willkühr. Alle Vorschreibungen bezüglich Aufschließungsabagabe, Kanaleinmündung, Kanalbenützung usw. sind bescheidpflichtig. D.h. man bekommt einen Bescheid, wo drin steht, was die Gesetzesgrundlage dafür ist, wie sich was warum berechnet usw. Und wennst glaubst, dass da was falsch (d.h. nicht gesetzteskonfrom) ist im Bescheid, dann kann man ja berufen.


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  •  teslason
  •   Silber-Award
6.5.2016  (#2)
Morgen, als erstes Danke für deinen Beitrag.
Mir ist schon klar, das die Aufschließung und die "Kanalbenützungssache" 2 verschiedene Dinge sind, hab es aber deshalb dazugeschrieben weil:

1) Es meiner Meinung nach für das "Gesamtbild" wichtig ist, und ich
2) der Meinung bin, wenn mir die Gemeinde im Zuge der Aufschließung bestätigt, das alle Kosten (Wasser, Abwasser usw.) bezahlt sind kann sie nicht 5 Jahre später noch was nachschießen.

zitat..
Karl10 schrieb: Kann er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sehr wohl; natürlich nicht nach reiner Willkühr


Da sind wir aber genau beim Thema: Kann die Gemeinde eine Vorschreibung im Jahr 2016 machen für etwas das die ganze restliche Gemeinde schon 2006 hatte?
Hätte sie mir das nicht 2006, oder spätestens bei Entrichtung der Vorschreibungen 2010 vorschreiben müssen?

Mir ist auch klar das ich berufen kann, mach ich auch. Ich wollte trotzdem vorab erfahren ob es ähnliche Fälle gibt.

(Dieser Beitrag Stand übrigens in 2 verschiedenen Foren weil ich ihn hier eigentlich gelöscht hatte, da in der Forenübersicht stand "keine Aktuellen Fälle")

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  •  teslason
  •   Silber-Award
6.5.2016  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb: D.h. man bekommt einen Bescheid, wo drin steht, was die Gesetzesgrundlage dafür ist, wie sich was warum berechnet usw. Und wennst glaubst, dass da was falsch (d.h. nicht gesetzteskonfrom) ist im Bescheid, dann kann man ja berufen.


p.s. Ich bin mir sicher das das RICHTIG ist, ich bin nur der Meinung, das die Frist verjährt ist.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.5.2016  (#4)

zitat..
teslason schrieb: Es meiner Meinung nach für das "Gesamtbild" wichtig ist,

Und was willst aus deinem "Gesamtbild" konkret ableiten? Es geht einzig allein darum, was DIR die Gemeinde in einem BESCHEID konkret vorschreibt!!

Hast jetzt einen solchen Bescheid schon bekommen?? Oder vermutest du nur, dass du einen bekommen wirst und was da drinnen stehen könnte?

Wovon redest du überhaupt? Von Kanaleinmündungsabgabe? von Kanalbenützungsgebühr? von Ergeänzungsabgabe?
Dein verwendeter Begriff "Sonderabgabe" wird im Sinne des Kanalgesetzes höchstwahrscheinlich weder für dich, noch für deinen Nachbarn (oder hat der einen Betrieb?) zutreffen. Also um welche Art von Abgabe geht es da jetzt? (gem. Kanalgesetz!)

zitat..
teslason schrieb: Ich bin mir sicher das das RICHTIG ist, ich bin nur der Meinung, das die Frist verjährt ist.

Wenn eine Forderung gestellt wird, die verjährt ist, dann ist das eben NICHT RICHTIG! Wie schon gesagt: dann wird halt gegen den Bescheid berufen.

zitat..
teslason schrieb: Kann die Gemeinde eine Vorschreibung im Jahr 2016 machen für etwas das die ganze restliche Gemeinde schon 2006 hatte?

Es geht nicht darum, was bei der "restlichen Gemeinde" bisher passiert ist. Für dich entscheidend ist, was bei DIR passiert. Welchen Anlass gibts dafür? was genau passiert da jetzt eigentlich (Bescheid?)? Was steht drin? was ist die Begründung? was ist die Rechtsgrundlage dafür? usw.

Ich hoffe du kannst jetzt etwas konkretere Angaben genau zu deinem Fall machen (der NAchbar, der Rest der Gemeinde, das Gesamtbild und eine Stimmung sind vorerst mal uninterressant), dann kann ich dir auch konkrete Infos dazu geben. Alles andere sind jetzt reinen Spekulationen und Vermutungen (die meistens dann daneben gehen) und an denen ich mich nicht beteiligen werde.

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  •  teslason
  •   Silber-Award
6.5.2016  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Dein verwendeter Begriff "Sonderabgabe" wird im Sinne des Kanalgesetzes höchstwahrscheinlich weder für dich, noch für deinen Nachbarn (oder hat der einen Betrieb?) zutreffen. Also um welche Art von Abgabe geht es da jetzt? (gem. Kanalgesetz!)


Nochmal zusammenfassend:

Kläranlage wurde 2006 umgebaut.
Alle Gemeindebürgen hatten 2006 einen Bescheid für Sonderabgabe erhalten.

Nachbar hat den Schrieb zwecks Sonderabgabe (1800€) vor ein paar Tagen erhalten. (10 Jahre später, da die Gemeinde es laut Auskunft 2010 vergessen hatte einzuheben, ebenso wie bei mir)

Nein, Nachbar ist kein Betrieb, normales EFH, genauso wie ich.

Ich sollte diesen Schrieb auch schon zugestellt bekommen haben, war bis jetzt aber nichts in der Post.
Ich schau, das ich diesen Bescheid hochladen kann, dann ists vielleicht etwas leichter zu verstehen...



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.5.2016  (#6)

zitat..
teslason schrieb: einen Bescheid für Sonderabgabe erhalten.

Der Begriff ist im Kanalgesetz nur in ganz anderem Zusammenhang enthalten. Für den von dir beschriebenen Sachverhalt jedenfalls nicht zutreffend. Aber ja: was steht wirklich wörtlich im bescheid?

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  •  teslason
  •   Silber-Award
6.5.2016  (#7)
Ich wird ihn rauf laden so bald ich ihn hab, mein Nachbar wollte ihn mir eigentlich schicken, bis jetzt war leider noch nichts im Postfach...


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  •  Koreander
18.6.2016  (#8)


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