hallo leute
wir beginnen in kürze mit dem hausbau. aktuell herrscht bei uns etwas unklarheit was die lieferabgrenzung des kanalanschlusses betrifft.
die aufschließungsgebühren waren bei kauf des grundstückes bereits vom vorbesitzer bezahlt (abwasserentsorgungsanlage ca. 1800 EUR).
der kanalschacht liegt in der angrenzenden straßenkreuzung (gemeindestraße) ca. 4m von der grundgrenze entfernt. um den anschluß herzustellen müßte die straße gesperrt und aufgegraben werden wobei dies tlw. per hand zu geschehen hat, da in diesem bereich auch eine gasleitung verläuft.
lt. gemeinde sind diese arbeiten zur gänze vom bauherren durchzuführen.
ich frage mich wozu aufschließungs- und weiters anschlusskosten berechnet werden, wenn letztlich der anschluss selbst (zumindest bis zur grundstücksgrenze) nicht von der gemeinde hergestellt wird.
wo wird die zuständigkeit diesbezüglich geregelt (landesgesetz?)
bitte um rat.
bundesland: oö
coisa
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