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Kanal Anschlussgebühren und Aufschließungskosten [NÖ]

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  •  Matej92
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.4. - 24.4.2026
6 Antworten | 5 Autoren 6
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Hey, 
vlt kann mir hier jemand weiterhelfen bzw. hat schon jemand so einen Fall gehabt. 
Wir haben ein Baugrundstück (452m²) gekauft, welches parzeliert worden ist.  
Auf unserem Grundstück steht ein altes Carport und es war ein altes Gartenhäuschen mit einem Fundament bebaut, welches abgerissen worden ist. 
Es ist als Baugrund ausgewiesen und es liegt die Kanalleerverrohrung bis zur Grundstücksgrenze.  
Weißt jemand ob hier die vollen Kanalanschlussgebühren zu bezahlen sind wie wenn nie ein Kanal da gewesen wäre?

Wie sieht es mit den Aufschließungskosten dann aus? Ich mein es ist ein dicht besiedeltes Wohngebiet, welches es schon seit den 70 er Jahren gibt. Kann es sein das hierfür nie Aufschließungskosten bezahlt worden sind, obwohl auf dem Grundstück dass ja früher größer war eine Gartenhaus drauf stand? 

Vielen Dank.

LG

  •  TobiK
  •   Silber-Award
23.4.2026  (#1)
Wurde die Kanalanschlussgebühr denn bereits gezahlt für die Gartenhütte? Wenn nie etwas gezahlt wurde, musst du zahlen. Unabhängig davon berechnet sich die Gebühr ja anhand der Gebäudefläche/Stockwerke. Bei uns werden Kanalanschlüsse teilweise auch vor Bebauung hergerichtet, damit man nicht zwei mal die Straße aufreißen muss.

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  •  Scout13
23.4.2026  (#2)
Warum glaubst du, hier eine bessere Antwort zu finden, als auf deiner zuständigen Gemeinde.
Oder denkst du, dass die dir nicht die Wahrheit sagen?

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  •  Matej92
23.4.2026  (#3)

zitat..
TobiK schrieb:

Wurde die Kanalanschlussgebühr denn bereits gezahlt für die Gartenhütte? Wenn nie etwas gezahlt wurde, musst du zahlen. Unabhängig davon berechnet sich die Gebühr ja anhand der Gebäudefläche/Stockwerke. Bei uns werden Kanalanschlüsse teilweise auch vor Bebauung hergerichtet, damit man nicht zwei mal die Straße aufreißen muss.

Das kann ich leider nicht sagen ob sie bezahlt worden ist. 

zitat..
Scout13 schrieb:

Warum glaubst du, hier eine bessere Antwort zu finden, als auf deiner zuständigen Gemeinde.
Oder denkst du, dass die dir nicht die Wahrheit sagen?

Schwieriges Thema. Habe kein Vertrauen zur Gemeinde. Ich sag nur "Ortskaisertum". Deswegen wollte ich vorab mal fragen ob jemand Erfahrung dazu hat. 


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  •  TobiK
  •   Silber-Award
23.4.2026  (#4)

zitat..
Matej92 schrieb: Das kann ich leider nicht sagen ob sie bezahlt worden ist. 

Da es eine Gartenhütte war, vermutlich nein. Selbst wenn, wird dein Haus größer sein. Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass du sie zahlen musst.


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
24.4.2026  (#5)
Vielleicht musst du keine Aufschließung bezahlen, Ergänzungsabgabe hast aber in jedem Fall, aber nachdem das Rohr nie angeschlossen war würde ich davon ausgehen, dass nie gezahlt wurde, außer vor der Grund Teilung wurde mal was gezahlt, das wird dir aber auch die Gemeinde mitteilen, gehe einfach vom worst Case aus, ich hab auch 25k kalkuliert, mit ein wenig Glück wird's deutlich weniger, ansonsten hat man's zumindest im Budget

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  •  carlito
  •   Silber-Award
24.4.2026  (#6)
Kanaleinmündungsabgabe erfolgt nach der Fertigstellung des Gebäude (Da geht der Berechnungschlüssel nach bebauter Fläche und angeschlossenen Geschossen)

Wasseranschlußabgabe wurde vielleicht schon für die unbebaute Fläche (mind. 75m2 der unbebauten Fläche berechnet, falls die Parzelle schon eine benutzbare Leitung hat.

zitat..
Matej92 schrieb: Habe kein Vertrauen zur Gemeinde

Leider kann es dir nur die Gemeinde mitteilen, wenn du keine Dokumente von den Verkäufern bekommen hast

zitat..
Matej92 schrieb: Ich mein es ist ein dicht besiedeltes Wohngebiet, welches es schon seit den 70 er Jahren gibt.

Der Kanal wird ja nicht immer für einzelne Grundstücke frisch gelegt. Es wird ein gesamter Straßenzug vorbereitet und die Gemeinde tritt in Vorleistung der Kanalleitungen und bei Bedarf wird angeschlossen und vorgeschrieben

Und nur ein Vermerk wegen Aufschließungskosten:

Falls wirklich nur von den ANschlußabgaben geredet wird, dann bitte folgende Sätze vergessen

Baugrund mit Bauplatz nicht verwechseln

Ein Grundstück im Bauland kann erst (mit einem Gebäude) bebaut werden, wenn die Bauplatzerklärung (ev. in einer Baubewilligung inkludiert) und dessen verbundene Aufschließungsabgabe erledigt ist.

In deinem Fall für 435m2 und (meist) Bauklasse I,II
= (Wurzel aus 435) * 1,25 * Einheissatz Gemeinde (~800€) = ~21.000€

Die AUfschließungsabgabe nach §38 NÖ BO hat nichts mit Kanal und Wasser zu tun!

LG

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