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Brandschutzklappe in Althaus Nachrüsten [NÖ]

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  •  Goodfriedo
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
29.4. - 3.5.2026
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo, laut Feuerbeschau ist in meinem alten Einfamilienhaus erbaut vor 1910  nachträglich eine Brandschutzmanschette und oder klappe, vom WC Lüftung und Küche Dunstabzug nachzurüsten mit 30 cm Betonkranz zu umgeben. Es ist eine alte Holztramdecke, das Lüftungsrohr mündet von dem Dunstabzug im EG in den darüber liegenden leeren Dachboden mit Kaltdach geckt. Gibt es wirklich solche Vorschriften zur Nachrüstung im Altbestand? Ist ein unbewohnter Dachboden ein eigener Brandabschnitt? Die Gemeinde hat das bisher nie bemängelt. An dem Haus wurde Jahrzehnte lang nichts verändert, die Küche und WC Einrichtung ist aus den 70er Jahren. Ich will an dem Haus so wenig wie möglich verändern aus Kostengründen, da ein neuer Deckendurchbruch mit Folgekosten schnell einen hohen Geldbetrag kosten kann.

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
2.5.2026  (#1)
Hallo, ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nicht aber hätte es im privaten Einfamilienhaus auch noch nie gehört.

Dass man eine Rauchfang oder Brandmauer verputzen muss kenne ich, als Mängel, deine Schilderung wäre mir neu, vielleicht einmal beim Rauchfangkehrer nachfragen worauf er diese Aussage stützt.

LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.5.2026  (#2)

zitat..
Goodfriedo schrieb: laut Feuerbeschau ist....nachzurüsten

Wie ist dieser "Auftrag" erfolgt? Mündlich? Irgendein Schreiben? Von wem? Ein Bescheid? Von wem? Gibts irgendeine Angabe einer Gesetzesbestimmung (und wenn ja: welche?) als Begründung für diese Forderung?


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  •  Goodfriedo
3.5.2026  (#3)
Es wurde ein PDF erstellt und darin festgehalten, dass dieser Mangel innerhalb von 6 Monate zu beheben ist. Die Feuerbeschau wurde vom zuständigen Rauchfangkehrer Meister durchgeführt. Er hat nur diese beiden Lüftungsrohre vom Erdgeschoss in den Dachboden bemängelt. Die Lüftung ist nicht mit dem Rauchfang verbunden, sondern dient nur als Dunstabzug beim Kochen und im WC Dusche. Die brennbaren Gegenstände (alte Zeitschriften, Bücher)im Dachboden hat er Gott sei Dank nicht bemängelt. Nur die Styropor Dämmung beim Deckendurchbruch muss entfernt werden und die Lüftungsrohre Beton ummantelt werden sowie Brandschutzklappen bzw Brandschutzmanschette nachgerüstet werden. Die Feuerbeschau findet alle 10 Jahre statt, früher durch Gemeindemitarbeiter jetzt etwas strenger durch Rauchfangkehrermeister selbst. Begründung, es wird dadurch verhindert dass ein Küchenbrand ins Dachgeschoss übergreifen kann.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.5.2026  (#4)
Du beantwortest leider die Fragen nicht.

zitat..
Goodfriedo schrieb: Es wurde ein PDF erstellt

- von wem? wer hat es unterschrieben? wer steht im Briefkopf? 
- ist das ein Bescheid?
- steht in dem Schreiben eine Begründung für das Verlangen?
- wird irgendwo eine Gesetzesbestimmung angeführt, auf die sich das Verlangen stützt?

Wäre halt von Vorteil, dieses Schreiben selbst lesen zu können.....
 

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