Zusammenfassung: Kanal Anschlussgebühren und Aufschließungskosten | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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Kanal Anschlussgebühren und Aufschließungskosten (Zusammenfassung)

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  •  Matej92
23.4. - 24.4.2026
Zusammenfassung aus 6 Antworten von 5 Autoren
Hey, 
vlt kann mir hier jemand weiterhelfen bzw. hat schon jemand so einen Fall gehabt. 
Wir haben ein Baugrundstück (452m²) gekauft, welches parzeliert worden ist.  
Auf unserem Grundstück steht ein altes Carport und es war ein altes Gartenhäuschen mit einem Fundament bebaut, welches abgerissen worden ist. 
Es ist als Baugrund ausgewiesen und es liegt die Kanalleerverrohrung bis zur Grundstücksgrenze.  
Weißt jemand ob hier die vollen Kanalanschlussgebühren zu bezahlen sind wie wenn nie ein Kanal da gewesen wäre?

Wie sieht es mit den Aufschließungskosten dann aus? Ich mein es ist ein dicht besiedeltes Wohngebiet, welches es schon seit den 70 er Jahren gibt. Kann es sein das hierfür nie Aufschließungskosten bezahlt worden sind, obwohl auf dem Grundstück dass ja früher größer war eine Gartenhaus drauf stand? 

Vielen Dank.

LG

Ein Kanalanschlussbeitrag wird üblicherweise nach Fertigstellung des Gebäudes anhand der bebauten Fläche und der Stockwerke berechnet. Wurde für die Gartenhütte noch nichts bezahlt, wird der Beitrag auch jetzt fällig. Die Gemeinde kann verbindlich Auskunft geben, da sie alle Unterlagen führt. Bei Straßenerschließung legt die Kommune oft vorab Leitungen, Anschlusskosten entstehen erst bei Gebäude­anschluss. Eine Wasseranschlussgebühr könnte separat berechnet worden sein. Als grobe Budget­größe wurde in der Diskussion bis zu 25 000 € genannt. Die „Aufschließungsabgabe“ für Bauland ist eine eigenständige Erschließungs­abgabe und unabhängig von Kanal-/Wasserbeiträgen.

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