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·gelöst· Jobwechsel kurz nach Kreditstart

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  •  tomsl
19.3.2021 - 29.7.2022
21 Antworten | 13 Autoren 21
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Ich hoffe das Thema passt hier halbwegs her.

Folgende Situation: Wir stehen kurz vor Baubeginn unseres EFHs. Finanzierung ist schon längst sichergestellt, Verträge unterschrieben und die Hypothek seit dieser Woche auch eingetragen.

Jetzt habe ich recht unverhofft ein Jobangebot bekommen (IT Branche), das finanziell eine deutliche Verbesserung bedeuten würde. Der Vertrag wäre unbefristet, allerdings mit Probemonat, und genau das bereitet mir Bauchschmerzen. 

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Bank so eine Unsicherheit nicht gerne sieht, auch wenn langfristig die finanzielle Situation besser aussehen würde. Oder mache ich mir da unnötig Sorgen? Soll ich das vorher mit der Bank klären?

  •  chrismo
  •   Gold-Award
20.3.2021  (#1)
Ich würde mir da keine Sorgen machen und den Job nehmen. Meine Frau hat auch ein paar Monate nach Kreditstart den Job gewechselt, weil sie da deutlich mehr verdient. Natürlich auch erstmal mit einer Befristung zu Beginn, was ja eh praktisch in jedem Dienstvertrag so ist. Wir haben nicht mal dran gedacht, dass der Bank zu melden, weil das ja was Positives ist. Und wenn man das meldet, was soll die Bank sagen? Nein, bleiben Sie im alten Job mit deutlich weniger Gehalt? emoji

Übrigens: alles Gute für den neuen Job.

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  •  bloom
  •   Gold-Award
20.3.2021  (#2)
Und wenn es bei der Firma nix wird findest eh sofort einen weiteren Job. Würde mir da auch keine Gedanken machen. Die Bank hat das nicht zu interessieren, du hast dein Haus verpfändest nicht dein Leben. So lange du zahlst wird sich keiner beschweren. 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
20.3.2021  (#3)

zitat..
tomsl schrieb: Finanzierung ist schon längst sichergestellt, Verträge unterschrieben und die Hypothek seit dieser Woche auch eingetragen.


zitat..
tomsl schrieb: Oder mache ich mir da unnötig Sorgen? Soll ich das vorher mit der Bank klären?

Da brauchst du nichts klären. Zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung bis zur Bewilligung und Unterfertigung der Verträge war deine berufliche Situation so .... und künftig wird sie anders sein. Unerheblich davon, ob du den Job 3 Monate nach Unterzeichnung wechselst oder erst nach 3 Jahren.

Die Bank hat hier auch kein Mitspracherecht - es handelt sich um einen Verbraucherkreditvertrag und keinen Geschäftskundenkredit. Solange die vereinbarungsgemäße Rückzahlung + Zinsen tadellos funktioniert, ist alles gut.


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  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
20.3.2021  (#4)
Auch wenns nicht ganz rein passt. Probemonate sind blöd. Ich würde künftig zumindest ansprechen, dass versuchen raus zu verhandeln. Sie sind aber leider so Standard, bei einem Jobinterview war ich fast überrascht, dass kein Probemonat dabei war. Der Interviewer "Brauchen wir nicht, ob Sie uns sympathisch oder nicht sind, können wir gleich jetzt sagen und ob wir zusammen arbeiten können brauchen wir sowieso ca. 6 Monate um das festzustellen". Übrigens eben auch umgekehrt gemerkt vor ein paar Jahren in meiner Firma. Neuer Mitarbeiter erscheint nach ca. 2 Wochen einfach nicht mehr. Angerufen. Nein, er habe sich es anders überlebt.. meine Chefin so... aber, das neue Projekt, wie soll das jetzt rechtzeitig fertig werden, man habe fix ja diese Person lang und ausgiebig die Stelle besetzt? Tja.. 

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  •  tomsl
20.3.2021  (#5)
Danke für die Antworten! Mir ist schon klar, dass mir die Bank nicht verbieten kann, den Job zu wechseln. Sobald ich den neuen Job habe, werde ich das aber sehr wohl mitteilen müssen, oder? Hab jetzt leider nicht den Vertrag bei der Hand, aber ich glaube sowas in die Richtung gelesen zu haben.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
20.3.2021  (#6)

zitat..
tomsl schrieb: Sobald ich den neuen Job habe, werde ich das aber sehr wohl mitteilen müssen, oder?

In den Kreditverträgen bzw. in den Allgemeinen-bzw. besonderen Geschäftsbedingungen ist  z.B. festgehalten: "Der Kreditnehmer hat über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse unverzüglich zu informieren." oder "Der Darlehensnehmer und etwaige Mithaftende sind verpflichtet, dem Darlehensgeber einen etwaigen Wechsel des Wohnsitzes oder Aufenthaltes sowie des Dienst- oder Arbeitgebers unverzüglich bekannt zu geben."

Auch in den Bezugsverpfändungen (sollten diese nicht konkret den zum Vertragsabschlusszeitpunkt aktuellen Arbeitgeber beinhalten) stehen Textbausteine wie:

"Ich verpflichte mich, der xxx-Bank, Änderungen bei den bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen unaufgefordert bekannt zu geben."

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  •  meursault
20.3.2021  (#7)

zitat..
LiConsult schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von tomsl: Sobald ich den neuen Job habe, werde ich das aber sehr wohl mitteilen müssen, oder?

In den Kreditverträgen bzw. in den Allgemeinen-bzw. besonderen Geschäftsbedingungen ist  z.B. festgehalten: "Der Kreditnehmer hat über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse unverzüglich zu informieren." oder "Der Darlehensnehmer und etwaige Mithaftende sind verpflichtet, dem Darlehensgeber einen etwaigen Wechsel des Wohnsitzes oder Aufenthaltes sowie des Dienst- oder Arbeitgebers unverzüglich bekannt zu geben."

Auch in den Bezugsverpfändungen (sollten diese nicht konkret den zum Vertragsabschlusszeitpunkt aktuellen Arbeitgeber beinhalten) stehen Textbausteine wie:

"Ich verpflichte mich, der xxx-Bank, Änderungen bei den bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen unaufgefordert bekannt zu geben."


D.h. man ist vertraglich zu etwas verpflichtet, das die Banken gesetzlich gar nicht forcieren können?

Sie können ja die gesamte Kreditsumme nicht fällig stellen, solange die vereinbarungsgemäße Rückzahlung des Kredites gegeben ist, oder? Wie wollen sie dann die obigen Klauseln überhaupt forcieren?

Anders gefragt: Was kann / darf die Bank überhaupt tun, wenn man der Bank einen Wechsel des Arbeitgebers nicht mitteilt?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.3.2021  (#8)

zitat..
tomsl schrieb: Sobald ich den neuen Job habe, werde ich das aber sehr wohl mitteilen müssen, oder?

Ich würde das allein schon wegen einer transparenten und guten Geschäftsbeziehung mitteilen.
Du als Kreditnehmer willst ja schließlich auch Transparenz von deinem Vertragspartner.

zitat..
meursault schrieb: Anders gefragt: Was kann / darf die Bank überhaupt tun, wenn man der Bank einen Wechsel des Arbeitgebers nicht mitteilt?

Wenn du pünktlich die Raten bezahlst, aller Voraussicht nach nichts. Ein "Geschmäckle" hat es aber allemal, weil die Informationspflicht explizit ausgewiesen ist (siehe wiederum meinen ersten Satz).


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  •  tomsl
21.3.2021  (#9)

zitat..
speeeedcat schrieb: Ich würde das allein schon wegen einer transparenten und guten Geschäftsbeziehung mitteilen.
Du als Kreditnehmer willst ja schließlich auch Transparenz von deinem Vertragspartner.

Mitteilen werde ich es der Bank sowieso, wenn es soweit ist. Da bin ich ganz bei dir.

Mich würde ja interessieren, wie viele Kreditnehmer das nicht tun, und eigentlich gegen den Vertrag verstoßen.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
21.3.2021  (#10)
Ist das nicht völlig irrelevant? Der Bank wird es in 99% der Fälle komplett egal sein, solange die Raten pünktlich gezahlt werden.

Die Informationspflicht braucht es ja, damit die Bank überhaupt eine Möglichkeit hat, an diese Infos zu kommen, aber nicht um Kreditnehmer, die dagegen verstoßen, zu sanktionieren.

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
Preisauskunft 21.3.2021  (#11)
Na ja, wenn die Girokonten für den Gehaltseingang bei der kreditgebenden Bank liegen, dann sehe ich mich nicht gezwungen, die Bank proaktiv über einen Dienstgeberwechsel zu informieren. Die sehen dort sehr transparent woher die Kohle und wie viel Kohle kommt. Auch im Falle einer Arbeitslosigkeit (bei uns gerade für 3 Mte corona-bedingt vorgekommen). Ich glaube, die Bank interessiert nicht bei wem man arbeitet sondern ob das jeweilige Einkommen der Kreditnehmer die Kreditkosten deckt bzw. die allgemeine Lebenssituation befriedigt.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass ich mich erst bei der Bank melden muss, wenn ich Gefahr laufe, die Raten aufgrund einer Änderung der Lebenssituation nicht mehr zahlen zu können (nicht explizit nur Jobwechsel, sondern z.B. auch eine anstehende Scheidung o.ä.).

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.3.2021  (#12)
Das stimmt sicher, Chris. Aber Fakt ist nun mal, dass der passus im Vertrag explizit erwähnt ist.




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
21.3.2021  (#13)
Im weitesten Sinn ist das für Banken auch ein regulatorisches Thema.
Diese sind verpflichtet, ihr gesamtes Kreditportfolio einer laufenden Kontrolle zu unterziehen. Ob die Banken ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommen, wird laufend von "der Aufsicht" (OeNB, FMA, BFM) überprüft.
Auf europäischer Ebene gibt die EBA (Europäische Bankenaufsicht) in ihren "Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung" den Rahmen vor.

Dabei geht es um die Überwachung der Kreditengagements und der Kreditnehmer an sich, um  die daraus geeignete Schlüsse für das eigene Geschäft zu ziehen. Heutzutage funktioniert das natürlich weitgehend softwaregestützt - bei Privatkunden mittels periodischem "Soft-Rating", um das Aufallssrisiko standardisiert berechnet messbar zu machen.

Die Nicht-Meldung betreffend die neue Einkunftsquelle hat bei Verbraucherkrediten keine Konsequenz zur Folge. Im Sinne einer guten Partnerschaft zwischen Bank und Kunde, empfiehlt es sich jedoch freilich auch seinen Beitrag zu leisten. Bei aufrechtem Kreditverhältnis ist neben der Werthaltigkeit des Besicherungsobjektes die vereinbarungsgemäße Rückzahlung das entscheidende Kriterium, das im Falle der Nichterfüllung zur Kündigung und Fälligstellung führen kann - siehe Terminsverlust.

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  •  sharknz
21.3.2021  (#14)
Ich hab das letztes Jahr 2x gemacht. Beide male kurze Info an meinen Betreuer in der Bank, alles ok - keine Nachfragen. Ich hab es beide Male Mitte des 1. Monats beim neuen Arbeitgeber gemeldet.

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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
22.3.2021  (#15)
Gilt das mit dem Melden dann zB auch für Karenzzeiten? 
Ich meine wenn man schwanger ist während den Verhandlungen - ich werde beides anfragen um ggf die weitere Familienplanung ungeachtet des Baufortschritts umsetzen zu können - ist es klar, aber zB eine Schwangerschaft im Jahr 2 der Rückzahlungen - soll man die ebenfalls melden? Auch wenns safe ist, dass gezahlt wird? 


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
22.3.2021  (#16)

zitat..
tomsl schrieb: Mir ist schon klar, dass mir die Bank nicht verbieten kann, den Job zu wechseln.

naja... es gibt in vielen krediten die klauseln, dass man bei "änderung des wirtschaftlichen verhältnisses" man die bank umgehend zu informieren hat, diese auch das recht hat den kredit zu kündigen. da gab es vor drei oder vier jahren ein OGH-urteil, welches diese klauseln als unwirksam erklärt hat.

meine meinung: job unbeeinflusst vom kredit wechseln! es ist dein leben, du hast nur ein leben. die bank hat letztlich nur einfluss auf dich, wenn du mal die raten nicht bezahlst. bis dahin geht der bank dein leben nix an.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
22.3.2021  (#17)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Gilt das mit dem Melden dann zB auch für Karenzzeiten?

Ja, grundsätzlich schon. Aber die Experten hier haben ja schon mehrfach gesagt, dass es keine Auswirkungen hat, wenn man einen Wechsel nicht meldet, es ist halt nett gegenüber der Bank es zu tun. Wie schon gesagt, solange man seine Raten zahlt, wird es der Bank de facto komplett egal sein.

Laut Gesetz muss man auch jedes mal vor einer Fahrt sein Auto auf Verkehrssicherheit prüfen, also alle Lichter, Bremen usw. checken. Und, wer von euch macht das jedes mal? emoji

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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
24.3.2021  (#18)
Ja stimmt.
Bei mir kommt hinzu, dass ich ja eig erst Haus + Finanzierung erledigen wollte aber sie ist 37 und ich will weiterkommen, da Bub 1 schon 4 Jahre ist.
Denke aber vor 2022 ist nichts mit Haus. 
Darum aber problematisch, weil die Bank ja dann die Karenz mit beurteilt. Später nicht mehr. Für mich wärs ja eh "dasselbe" aber für die Bonität eben vielleicht nicht?


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
29.7.2022  (#19)
Um den alten Thread hier abzuschließen:
Ich habe die Bank nach meinem Wechsel informiert, die Betreuerin meinte ich soll einfach einen neuen Gehaltszettel schicken.
Zwischenzeitlich war meine Frau nach der Karenz noch beim AMS gemeldet, da eine Rückkehr zum alten Arbeitgeber keine Option mehr war. Auch das haben wir der Bank gemeldet. Die Betreuerin meinte nur, wir sollen einen neuen Gehaltszettel schicken, sobald meine Frau einen neuen Job hat. Die Bank hat es also recht entspanng gesehen.


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  •  csblack
  •   Silber-Award
29.7.2022  (#20)
Bei uns jetzt gerade auch das Thema. War mir sogar unangenehm, dass ich das nicht gleich direkt nach dem Wechsel gemacht habe.

Dennoch, irgendwie unangenehm dass in jetztiger Situation zu machen. Ein wenig Angst, dass die Bank alles neu bewertet schwingt mit 😂

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  •  PS86
29.7.2022  (#21)
Was ich weiß ist den Banken ein Jobwechsel recht egal solange die Raten bezahlt werden.

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