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Immobilienverkauf: Kosten für Verkäufer

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  •  renaldo
22.8. - 23.8.2018
7 Antworten | 6 Autoren 7
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Liebes Forum,

der Treuhänder will mir gem. Vetragsentwurf 240 EUR für die Berechnung der Immoblienertragssteuer berechnen. Ist das eine übliche Höhe, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Hauptwohnsitzbefreiung zu tragen kommt?

Für die Lastenfreistellung werden 360 EUR berechnet, wobei ein Kredit in der Höhe von 90.000 EUR und eine Förderkredit iHv 39.000 gelöscht werden müssen. Kann man da auch noch verhandeln, oder ist das ein festgesetzter Tarif?

Danke schon vorab für eure Hilfe

LG
René

  •  LiConsult
23.8.2018  (#1)
Das hängt vom Package ab, das du mit deinem Treuhänder vereinbart hast. 240 ist aber nicht so schlimm. Habe für die Berechnung der ImmoESt. EUR 600 auch schon gesehen. Hier gibt es keine tarifliche Regelung. Die Berechnung der ImmoESt. trifft nur den Verkäufer. Was wenige wissen: Wenn die Berechnung kostenlos erfolgt, kann es sein, dass die Finanz im Rahmen einer Stichprobenprüfung diese Unentgeltlichkeit als geldwerten Vorteil für den Käufer bewertet und der dann im schlimmsten Fall "nachverGrEStet" wird.
Betreffend Lastenfreistellung: hängt auch vom Package ab - wenn der Grundpreis für Kaufvertragserrichtung und treuhändiger Abwicklung OK ist, dann sollte die Lastenfreistellung auch beinhaltet sein (so wie bei unseren Anwaltspartnern). Wenn der Anwalt/Notar mit den Prozenten "geschleudert" hat, dann wird für jede Zusatzleistung extra verrechnet.
lg Thomas

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
23.8.2018  (#2)
Vor 3 Jahren hat der Treuhänder 100 Euro für die Berechnung der Immosteuer verrechnet. War also nicht teuer. Bei einem anderen Verkauf habe ich über Finanzonline es selber gemacht. Ging eigentlich einfach. Verpachtungsgebühren kann man auch so einfach bezahlen. 

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
23.8.2018  (#3)
wennst keine steuer zahlen musst, musst auch keine berechnung durchführen ( länger als 2 jahre hauptwohnsitz) - war zumindest bei uns so

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  •  LiConsult
23.8.2018  (#4)
Berechnung muss man keine durchführen, jedoch trotzdem prüfen, ob die Ausnahme von der ImmoESt. auf den konkreten Fall auch wirklich zutrifft. Anwalt haftet der Finanz gegenüber ja dafür.

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  •  cyberspacer
  •   Bronze-Award
23.8.2018  (#5)
Bei uns waren es auch 200+Steuer, also 240€ für ImoEst-Berechnung (auch Hauptwohnsitzbefreiung).
Und für die 2 Löschungen (Bank und WBF) wurde gar nichts verrechnet, da es mit der Grundbuchsänderung sowieso geführenlos mitgeht. Wobei dazugesagt sei, dass wir bereits die grundbuchfähigen Löschungsurkunden hatten. Hätten der Notar die beschaffen müssen, hätten wir dafür schon bezahlt.

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  •  renaldo
23.8.2018  (#6)
Liebe Alle,

vielen Dank für Eure Antworten!

LG
René

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  •  ChristianIV
23.8.2018  (#7)

zitat..
cyberspacer schrieb: Und für die 2 Löschungen (Bank und WBF) wurde gar nichts verrechnet


nur löschen ist wenn der Kredit abbezahlt ist und es eigentlich schon weg ist, das Thema ist aber der Kredit ist noch teilweise OFFEN

und dann muss ein Treuhänder "Arbeit" verrichten und zwischen den ganzen Vertragsparteien absichern das alle bekommen was sie wollen und das keiner betrügen kann



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